Beschlussvorlage - VO/2010/0889-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Nein Peter Wohnhausanbau, Bamberg, Bughof 1d
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.06.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
An der Ostseite des bestehenden Wohnhauses soll ein unterkellerter erdgeschossiger Anbau mit zwei zusätzlichen Kinderzimmern errichtet werden. Der Anbau erhält ein Flachdach.
Größe des Bauvorhabens: Anbau
Breite: 5,02 m Länge: 10,46 m 4,30 m
Antragseingang: 02.02.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Vorhaben liegt nach dem Flächennutzungsplan im Gebietscharakter -Fläche für die Landwirtschaft und ist ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs.2. Öffentliche Belange werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Nachdem es sich um einen unbedenklichen Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus handelt, kann dem Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: / anrechenbar: / nachzuweisen: keiner
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Wasserwirtschaftsamt hat dem Bauvorhaben mit Schreiben vom 05./17.05.2010 unter Auflagen zugestimmt (Lage in Zone IIIB des in Aufstellung befindlichen Wasserschutzgebietes der Stadt Bamberg, Stadtwald).
Das Anwesen ist an die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Bamberg angeschlossen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich