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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0897-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Das 5-geschossige ehemalige Zwirnereigebäude auf dem ERBA -Grundstück soll zu Studentenwohnungen um- und ausgebaut werden. Es sind 272 Appartements (insgesamt 301 Betten) geplant. Davon sind 248 1-Zimmer-, 19 2-Zimmer- und 5 Dreizimmerappartements vorgesehen. Das Erdgeschoss soll gewerblich genutzt werden. Vorgesehen sind verschiedene Gewerbeeinheiten wie ein Bioladen, Copy-Shop, Waschsalon, Bäcker, Handy-Laden, Reisebüro, Bank, Friseur, Pizza-Verkauf, Cafe-Shop, Fahrradladen, Buchladen und ein Fitnesscenter. Im nordwestlichen zweigeschossigen Anbau ist eine Gaststätte mit Terrasse geplant.

Es wird zu den bestehenden zwei vorhandenen Treppenhäusern an den Schmalseiten des Gebäudes ein weiteres neues Erschließungstreppenhaus in der Mitte des Gebäudes angeordnet. In der Mitte des Gebäudes wird ein 6,00 x 3,00m großer Durchgang zum zukünftigen „Campus“ geschaffen. Es ist vorgesehen die Fenster im Erdgeschoss (Gewerbeeinheiten) auf Bodentiefe abzubrechen.

 

Die Erstgenehmigung AZ 820/07 für dieses Gebäude sah einen zweigeschossigen Dachgeschossausbau vor, in der vorliegenden Planung ist nur ein eingeschossiger Dachgeschossausbau geplant. Die gewerbliche Nutzung des Erdgeschosses war in der Erstgenehmigung nicht definiert.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                                 Länge:                                                                  

              Hauptgebäude:                                          24,65m                            113,16m                              29,43m

              Anbau:                                                         24,65m                              18,19m                              10,50m

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               24.02.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO,

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. G 10 A. Das Vorhaben entspricht dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:          nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 182              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              182

              Nachbargrundstück: 182

 

              In der vorangegangenen Baugenehmigung (AZ: 820/07) für die Zwirnerei wurde ein Stellplatzschlüssel von 1:3, d.h. 1 Stellplatz /3 Betten angewendet. Unter der Voraussetzung, dass spätestens bei Rohbaufertigstellung ein Betreiber für die Studentenwohnanlage benannt wird, kann dieser Schlüssel ebenfalls angewendet werden. Entsprechende Auflagen werden in den Bescheid aufgenommen.

              Die notwendigen Kfz.-Stellplätze werden in der Tiefgarage auf dem benachbarten Grundstück der Campus Bamberg GmbH nachgewiesen und rechtlich gesichert. Die Tiefgarage (derzeitige Planung: zweigeschossig, 477 Stellplätze) soll zeitgleich mit dem Umbau des Zwirnereigebäudes errichtet werden, so dass davon auszugehen ist, dass der tatsächliche Nachweis der Stellplätze bis zur Bezugsfertigkeit der Studentenwohnungen und der Gewerbeflächen sichergestellt ist. Der Bauantrag zur Tiefgarage liegt bereits vor.

 

              Für das Vorhaben werden 272 Fahrradabstellmöglichkeiten gefordert. Davon werden 200 im Erdgeschoss und 72 im Kellerbereich hergestellt. Hierfür wird ein größerer Aufzug eingebaut.

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

              Auflage:

              Es ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan für die Außenanlagen im Bereich des Platzes auszuarbeiten mit genauen Angaben zu den Nutzungen (u. a. Freischankflächen) mit dem Ziel einer unter den Platzanrainern abgestimmten Platzgestaltung.

 

Erschließung:

 

Zwischen der Stadt Bamberg und der ERBA Immobilienverwaltungs GdbR, bestehend aus der ERBA Projektentwicklungs GmbH und der ERBA Sportswear GmbH, wurde am 30.06.2006 ein Städtebaulicher Rahmenvertrag und Grundstückskaufvertrag geschlossen. Die Stadt Bamberg hat mit Erschließungsvertrag, der Bestandteil des Städtebaulichen Rahmenvertrages ist, die Erschließung gem. § 124 Absatz 1 BauGB auf die Verkäufer als Erschließungsträger übertragen.

 

a)      Entwässerung:

Mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg abgestimmte Planungsunterlagen über die abwassertechnische Erschließung liegen vor. Demnach ist geplant die Erba-Insel mit einer neuen Kanal-Erschließung zu versehen. Diese soll im Trennsystem verwirklicht werden, wobei das Regenwasser in den Vorfluter (linker Regnitzarm) abgeleitet und das anfallende Schmutzwasser durch das Einlaufbauwerk des städtischen Dükers im Bereich Weidendamm unter den Main-Donau-Kanal und das Pumpwerk Margaretendamm in die Kläranlage geleitet wird.

Wichtige Entwässerungsleitungen über die Kreuzung mit dem Fischpass sind durch den Erschließungsträger bereits erstellt worden.

Bis Mai 2010 soll der Anschluss am Düker hergestellt und damit der Anschluss des Zwirnereigebäudes an die Kläranlage möglich sein. Die entwässerungstechnische Erschließung ist damit gesichert.

 

b)               Straße:

Die erstmalig hergestellten öffentlichen Straßen werden durch den Erschließungsträger hergestellt und nach Abnahme in das Eigentum der Stadt Bamberg übertragen. Eigentümer der ERBA-Brücke ist die Stadt Bamberg seit Vollzug des Kaufvertrages im Grundbuch, der Besitz- und Lastenwechsel erfolgt erst mit Übernahme der von der Brücke nach Nordosten (längs des Ziegelbaus) verlaufenden sog. Planstraße 1 (gem. BPl-Entwurf G 10 A). Die Nutzung bis zur Eigentumsübertragung wurde durch ein Geh- und Fahrtrecht für die Stadt Bamberg gesichert, dessen Ausübung Dritten überlassen werden kann, z.B. für die Erschließung der Zwirnerei. Die straßenseitige Erschließung des Bauvorhabens ist damit gesichert.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

              Auflagen aus der Stellungnahme der Denkmalpflege werden in den Baubescheid übernommen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

Sitzungsantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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