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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2419-45

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

E.T.A.-Hoffmann-Haus Bamberg

Das E.T.A.-Hoffmann-Haus liegt gegenüber dem später nach E.T.A. Hoffmann benannten Theater und war die zweite Wohnung des Künstlers in Bamberg. Mit seiner polnischen Frau Mischa lebte E.T.A. Hoffmann von 1809 bis 1813 in den beiden oberen Geschossen. Seit 1908 (= 100 Jahre E.T.A. Hoffmann in Bamberg) entwickelte sich das Haus zunächst zur Erinnerungsstätte (Tafel an der Hausfassade, Ausstattung als „Undinenstübchen“ usw.) und in den letzten Jahrzehnten schließlich zum museal genutzten Künstler- und Literatenhaus unter der Trägerschaft der E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft (vgl. Anlage).

Das E.T.A.-Hoffmann-Haus in Bamberg ist die einzige für museale Zwecke erhaltene und genutzte Original-Wirkstätte Hoffmanns und ist als Kulturerbe ersten Ranges einzustufen. Seine inhaltliche Wertigkeit ist in den Reigen vergleichbarer, namhafter Künstlerhäuser (Buddenbrookhaus Lübeck, Kleist-Museum Frankfurt am Main, Lessing-Museum Kamenz u.a.) zu stellen. Das E.T.A.-Hoffmann-Haus ist für die Kulturstadt Bamberg eine wichtige, profilbildende Komponente hoher Güte und sollte deshalb erhalten und entwickelt werden. Idealerweise sollte es in einen seiner Wertigkeit angemessenen und nachhaltigen, professionellen Betrieb überführt werden.

E.T.A. Hoffmann ist als genialer Mehrfachkünstler bekannt, dessen Leben und Werk in großen Teilen eng mit Bamberg verbunden sind. Bamberg hat Hoffmann geprägt und umgekehrt. Seine Werke sind anerkannte Weltliteratur. Dies zeigt auch die ungebremste, weltweite Popularität des prominenten Literaten. Sie dienen als ergiebige Schöpfungsquelle des zeitgenössischen Kunstbetriebes und haben bislang nichts an ihrer thematischen Aktualität und vielschichtigen Faszination verloren.



 

E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft | Aufgabe/Übergabe der Trägerschaft
 

Mit Schreiben vom 01. Juli 2018 hat die damalige Präsidentin des E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft e.V., Frau Kalterina Latifi, mitgeteilt, dass die Gesellschaft die Intention verfolgt, die Trägerschaft für das E.T.A.-Hoffmann-Haus abzulegen, um „die finanzielle Belastung der Gesellschaft zu minimalisieren“ und sich auf „Hoffmann-bezogene Kulturveranstaltungen und die wissenschaftliche Arbeit“ zu konzentrieren. Zeitgleich hat uns Herr Prof. Dr. Bernhard Schemmel, der ehemalige Leiter der Staatsbibliothek Bamberg und langjährige, verdiente „Ziehvater“ dieses Künstlerhauses, mitgeteilt, dass er sich schrittweise aus diesem anspruchsvollen Ehrenamt zurückziehen wolle und müsse.
Die Zielsetzung der Findung einer neuen Trägerschaft wurde in einem Schreiben vom 01. Mai 2019 von der seit 13. April 2019 amtierenden neuen Präsidentin der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft, Frau Dr. Bettina Wagner, Leiterin der Staatsbibliothek Bamberg, bestätigt. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschaft wurde in der Mitgliederversammlung am 13. April 2019 bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme mehrheitlich getroffen, insbesondere unter der Maßgabe, dass die Stadt Bamberg die Trägerschaft übernimmt. Das Präsidium und die Gesellschaft wurden beauftragt, mit der Stadt über den Weiterbestand des Hauses und die zukünftige Verwaltung in Verhandlungen zu treten.

 

In diesem Zusammenhang hat die Kulturverwaltung nach dem Übergang der Immobilie von der Stadtbau GmbH an die Stiftung Weltkulturerbe Bamberg und dem damit verbundenen Rückzug der Stadtbau GmbH aus ihrem langjährigen Engagement für das Haus, in einem ersten Schritt die gestiegenen finanziellen Belastungen der Gesellschaft durch eine Erhöhung des Zuschusses (von 6.000 € in 2018 auf 10.000 € in 2019) aus Mitteln des Globalbetrags Kulturförderung ausgeglichen.
 

Der Übergang der Trägerschaft soll auf Wunsch der E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft und von Herrn Prof. Dr. Bernhard Schemmel bereits zum 01.01.2020 erfolgen. Die Kulturverwaltung ist diesbezüglich mit der Gesellschaft und weiteren Ansprechpartnern im Gespräch, auch um Fragen des vorhandenen Inventars zu klären.

 

Derzeit hat die Gesellschaft (Stand Abrechnung 2017) jährliche Ausgaben für das E.T.A.-Hoffmann-Haus i.H. von etwa 16.000 € für Aufsichten, Betriebskosten, Reinigung, Mietzins u.a.
Diese werden einerseits mit dem Zuschuss des Kulturamts, andererseits durch Eintrittseinnahmen i.H. von etwa 4.500 €/Jahr sowie Spenden und weiteren Zuschüssen gedeckt. Zudem stellen die Museen der Stadt Bamberg mehr als den hälftigen Teil der Aufsichten zu Lasten ihres Budgets. Das Gartenamt übernimmt derzeit die Gartenpflege des Museumsgartens (vgl. Regelung in Mietverträgen). Der aktuelle Mietzins entspricht nicht dem Niveau ortsüblicher Mieten und sollte bei Mieterwechsel im Zuge der wechselnden Trägerschaft angepasst werden. Die künftigen Kosten für den Erhalt des aktuellen Status Quo des Museumsbetriebs werden derzeit ermittelt. Sie werden dem entsprechend deutlich höher ausfallen. Die für den Erhalt dieses Betriebes benötigten Mittel sollen für die Haushaltsberatungen 2020 angemeldet werden.
 


E.T.A.-Hoffmann-Haus | Machbarkeitsstudie – künftiger Betrieb

 

Über die Frage der Trägerschaft hinaus soll perspektivisch, in Anlehnung an das erfolgreiche Verfahren der Neuaufstellung des Gärtner- und Häckermuseums, mit externer Unterstützung ein Gesamtkonzept für eine professionelle und nachhaltige Runderneuerung des E.T.A.-Hoffmann-Haus erstellt werden. Darin soll ein adäquater Investitionsaufwand für die Umsetzung der Neukonzipierung inklusive Überarbeitung/Erneuerung der Dauerausstellung abgeschätzt und ein nachhaltiges Raum- und Betriebskonzept mit hauptamtlichem Personal formuliert werden. Eine inhaltliche Bindung zur Staatsbibliothek Bamberg, die neben ihrer eigenen Sammlung zu E.T.A. Hoffmann auch die Bestände der E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft pflegt, soll hierbei berücksichtigt werden. Die Neukonzipierung soll in enger Abstimmung mit der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg als Eigentümerin des Hauses erfolgen und mit den anstehenden Sanierungsbedarfen des Hauses in Einklang gebracht werden. Als tiefer reichender Schritt innerhalb der Kulturentwicklungsplanung soll diese mögliche strategische Neuausrichtung des E.T.A.-Hoffmann-Hauses federführend vom Kulturamt betreut und konkretisiert werden. Eine grundsätzliche Einordnung der kulturpolitischen Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme wurde im Rahmen des ausführlichen Museumsentwicklungsgutachtens bereits vor einigen Monaten dargelegt. Die für die Machbarkeitsstudie nötigen Mittel sollen für die Haushaltsberatungen angemeldet werden. Bezüglich der Förderung einer ausführlichen Machbarkeitsstudie gibt es sowohl seitens Landesstelle für nichtstaatliche Museen als auch seitens Museums-Service-Stelle des Bezirks Oberfranken positive Signale. Beide Fachstellen waren in die Erstellung des Museumsentwicklungsgutachtens eng eingebunden. Beide waren bezüglich einer Neuaufstellung des E.T.A.-Hoffmann-Hauses bereits bei einem entsprechenden Ortstermin.

Für die Gesamtfinanzierung der angedachten Aufwertung und den nachhaltig adäquaten Betrieb des international sehr bedeutenden und für Bamberg sehr profil- und prestigeträchtigen Hauses, das unbedingt erhalten und adäquat aufgestellt werden sollte, sollen Bezirk Oberfranken sowie Freistaat Bayern und auch der Bund (Staatsministerium für Kultur und Medien) angefragt werden, der bereits einige Literatur- und Künstlerhäuser auf gleichwertiger Ebene institutionell stützt. Förderer darüber hinaus gilt es zu eruieren und alle vorhandenen Fördermöglichkeiten zu prüfen. Diese sind zusammen mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für eine weiter reichende Entscheidungsfindung zum zukünftigen Betrieb des E.T.A.-Hoffmann-Hauses und seiner Finanzierung vorzulegen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Verhandlungen mit der E.T.A.-Hoffmann-Gesellschaft zur Übernahme der Trägerschaft, möglichst zum 01.01.2020, zu führen. Über das Ergebnis ist zu berichten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel für den Betrieb des Hauses in städtischer Trägerschaft für die Haushaltsberatungen 2020 anzumelden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten und Fördermöglichkeiten für die Machbarkeitsstudie zu eruieren und entsprechende Haushaltsmittel für die Haushaltsberatungen 2020 anzumelden.
  5. Die Anfrage der GAL-Fraktion vom  03. Juni 2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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