Beschlussvorlage - VO/2010/0901-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Fischer Marcus und Alexandra Bruckner Vorbescheid: Neubau von vier Einfamilienhäusern, Rothofleite 12 2. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.04.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 16.09.2009 behandelt. Insofern wird auf den Sitzungsvortrag zum damaligen Bau- und Werksenat hingewiesen, der vollinhaltlich aufrechterhalten wird.
Der Beschluss des Senates lautete:
Die Angelegenheit wird in die 2. Lesung verwiesen.
Es liegt nunmehr die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) und der Unteren Denkmalschutzbehörde vor.
Der beiliegende Sitzungsvortrag wird um die denkmalpflegerische Beurteilung ergänzt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Stadtdenkmal: nein
Einzeldenkmal: ja in der Nähe eines Einzelbaudenkmales,
Fl.-Nr. 3439/25
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja
BLfD: ja
Dem Vorbescheid wird seitens der Denkmalpflege zugestimmt. Um den Umgriff des Einzelbaudenkmales St.- Getreu-Str. 41 möglichst wenig zu tangieren, wird von der Abt. Denkmalpflege empfohlen, das Baurecht für das Haus Nr. 4 nach Süden um 3,00 m sowie nach Osten um 6,00 m zu verschieben.
Im übrigen wird am Sitzungsvortrag vom 03.09.2009 festgehalten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates: