Beschlussvorlage - VO/2019/2422-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtgestaltungsbeirat - Zweite Amtszeit eines Mitglieds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Empfehlung
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03.07.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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23.07.2019
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I.Sitzungsvortrag:
1. Auslaufende Amtsperiode
In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfinden soll und dass auch die einmalige Option einer zweiten Amtsperiode besteht. Eine dritte Amtsperiode ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates sind zu unterstreichen. Der gewollte Wechsel wird jeweils zeitlich versetzt durchgeführt, um trotz regelmäßigen Wechsels zugleich Kontinuität im Gremium sicherzustellen.
Die erste Amtsperiode von Herrn Thomas Wirth begann am 01.09.2016 und endet am 31.08.2019. Wie dargestellt, ist die Berufung für eine zweite Amtsperiode möglich. Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Landschaftsarchitekten Thomas Wirth für eine zweite Amtsperiode zu berufen, um die Kontinuität der Arbeit des Gremiums zu wahren.
Die zweite Amtsperiode beginnt am 01.09.2019 und endet am 31.08.2021.
Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder des Stadtgestaltungsbeirates ist gemäß der Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.
2. Geplante Sitzungstermine des Stadtgestaltungsbeirates 2019
Vorgesehen sind für das Jahr 2019 nachfolgende Termine:
Donnerstag, 26.09.2019
Donnerstag, 21.11.2019
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt, Herrn Thomas Wirth für eine zweite Amtsperiode vom 01.09.2019 bis 31.08.2021 in den Stadtgestaltungsbeirat zu berufen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: