"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2426-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

1.1Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 43,899 Mio. € und damit 1,711 Mio. € unter dem Haushaltsansatz erwartet. Das sind im Vergleich zum Vorjahres­ergebnis mehr als 20 Mio. € weniger.

 

Es wird aufgrund hoher Vorauszahlungen einiger Unternehmen nach wie vor mit nicht unerheblichen Minderungen bei der Gewerbesteuer gerechnet, für die zudem Zinsen in Höhe von 6 % p.a. fällig werden.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktien­gewinne ist noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 zuzüglich Zins­zahlungen in unbekannter Höhe zu rechnen.

 

Inwieweit volkswirtschaftliche Risiken (wie z.B. Abgasskandal, Handelskonflikte) weitere negative Auswirkungen auf die Einnahmen der Stadt Bamberg zur Folge haben werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

1.2Einkommensteuer

Zum 01.06.2019 beträgt das Anordnungssoll 10.782.127 €. Die Verwaltung rechnet hier mit Mehreinnahmen von 0,535 Mio. €.

 

1.3Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.06.2019 auf 2.846.300 €. Auf Jahressicht ist mit Mehreinnahmen von 0,470 Mio. € zu rechnen.

 

 

1.4Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 636.279 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz wohl erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 2,879 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 0,084 Mio. € gerechnet werden.

                 Für den Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat liegt der Bescheid noch nicht vor. Eine Prognose kann derzeit nicht getroffen werden. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der Belastungsausgleich bis einschließlich 2020 befristet wurde. Ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung kommt, ist äußerst fraglich. Es drohen dadurch künftig Einnahmeverluste von ca. 1,7 Mio. €.

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

2.1Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.06.2019 beträgt 1.231.111 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer ist bei der Gewerbesteuerumlage mit Minderausgaben von rd. 0,342 Mio. zu rechnen.

 

2.2Personalkosten

Das Personalamt geht in seiner Hochrechnung davon aus, dass mit einem Mehraufwand im Bereich der Personalkosten in Höhe von ca. 0,671 Mio. € zu rechnen sein wird. Insbesondere die Besoldungsanpassung der Beamten mit 3,2 % wirkt sich rückwirkend zum 01.01.2019 mit monatlich rund 50.000 € aus.

 

2.3„Budget“ Sozialhilfe

Nach derzeitigen Prognosen des Sozialamtes muss im Bereich der Krankenhilfe mit Mehrausgaben in Höhe von 0,320 Mio. € gerechnet werden.

 

2.4„Budget“ Jugendhilfe

Das Jugendamt geht in seiner Haushaltsanmeldung davon aus, dass mit Mehrausgaben von etwa 1,1 Mio. € zu rechnen sein wird.

 

 

  1. Belastungen aus Zuweisungen und Umlagen

An dieser Stelle müssen auch die intertemporalen Wirkungen des kommunalen Finanz­ausgleichs berücksichtigt werden. Es zeigt sich, dass bei der gegenwärtigen Konstellation im kommunalen Finanzausgleich das Zwischenergebnis erheblich negativ beeinflusst wird.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 23.10.2018 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2019 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraus­sichtlich erreicht werden.

 

 

5.Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

5.1Kassenbestand und Rücklage

Zum 31.05.2019 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 61.078.870,27 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 beläuft sich die nicht zweck­gebundene Rücklage unter Berücksichtigung der für 2019 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme sowie bereits erfolgter Entnahmen auf 25.637,31 €.

 

5.2Kreditaufnahmen

Von der Bamberg Arena GmbH wurde ein Darlehen in Höhe von 1.107.061,42 € über­nommen (lt. Beschluss im Mai, VO/2019/2324-20).

Neuaufnahmen oder Umschuldungen von Verbindlichkeiten wurden nicht vorgenommen.

 

 

 

6.Fazit

Die ohnehin schon angespannte Haushaltslage der Stadt hat sich seit dem letzten Zwischen­bericht insbesondere durch die negative Entwicklung der Gewerbesteuer verschärft. Hier ist ein Absturz von 65,2 Mio. € im Vorjahresergebnis auf nur noch 43,9 Mio. € in der aktuellen Hochrechnung für das Jahr 2019 zu verzeichnen.

 

Im Hinblick auf den zu erwartenden Einnahmerückgang bei der Schlüsselzuweisung sowie die stark steigenden Ausgaben für die Krankenhaus- und Bezirksumlage im kommenden Haushaltsjahr muss mit Engpässen in der Haushaltsführung gerechnet werden.

Im Ergebnis bedeutet das, dass evtl. auch Teilprojekte anstehender Investitionsvorhaben, z.B. im Rahmen der Konversion, auf Eis gelegt werden müssen.

 

Es ist weiter offen, ob und inwieweit es ab dem Jahr 2021 eine Folgeregelung für den Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) geben wird, der aktuell nur bis 2020 befristet ist. Ohne eine Folgeregelung würden dem städtischen Haushalt künftig etwa 1,7 Mio. € pro Jahr an Einnahmen fehlen.

 

Zudem ist ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Personalkosten zu legen. Für die Beschäftigten sind aus der Tarifrunde 2018 weitere Anpassungen von durchschnittlich 3,10 % ab 01.04.2019 sowie durchschnittlich 1,10 % ab 01.03.2020 umzusetzen. Für die Beamten kommen voraussichtlich Steigerungen von 3,2 % rückwirkend zum 01.01.2019, weitere 3,2 % zum 01.01.2020 und 1,4 % zum 01.01.2021 auf die Stadt Bamberg zu.

 

Die Referate und Ämter sind daher nach wie vor aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage wird Kenntnis genommen.

 

 

 

Reduzieren

III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...