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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2433-49

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Neubebauung des Maisel-Geländes werden seit einiger Zeit Planungen für einen Neubau der Bartolomeo-Garelli-Schule auf dem Gelände vorgenommen.

 

Dabei tauchten einige Problemfelder aus, die in einer Besprechung mit allen Beteiligten am 11. Januar 2019 weitgehend ausgeräumt werden konnten. Im Ergebnis können aus den getroffenen Vereinbarungen finanzielle Belastungen für die Stadt Bamberg entstehen, die durch die positiven Effekte eines Neubaus aber mehr als kompensiert werden. So verhindert ein Weiterbetrieb der Schule im Stadtgebiet z.B. die kostenintensive Zuweisung von Schülerinnen und Schülern mit diagnostiziertem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung aus der Stadt Bamberg in Schulen mit Heimunterbringung

 

Zwischenfinanzierung der geplanten Baumaßnahme

 

Die Bartolomeo-Garelli-Schule ist ein staatlich genehmigtes Förderzentrum zur emotional-sozialen Entwicklung. Grundsätzlich erhält das Don Bosco Jugendwerk als Träger der Schule aufgrund konkordatären Vereinbarungen vom Freistaat Bayern einen 100-%igen Ersatz der förderfähigen Grunderwerbs- und Baukosten. Allerdings kann sich die garantierte Rückerstattung je nach Haushaltslage über mehrere Jahre hinziehen. Daher ist i.d.R. eine Vorfinanzierung durch den Projektträger erforderlich.

 

Es wurde folgender Vorschlag erarbeitet:

 

Die Sparkasse Bamberg ist bereit, die Zwischenfinanzierung im Rahmen eines Kredites zu vergleichbaren Konditionen wie bei einem Kommunaldarlehen zu finanzieren. Da sich der Schulträger allerdings nicht in der Lage sieht, die entstehenden Zinslasten zu tragen, könnte folgende Lösung greifen:

 

Bei einer Investitionssumme von geschätzten 10 Mio. Euro beliefe sich die maximale Zinslast bei den derzeitigen Konditionen für Kommunaldarlehen auf bis zu 100.000 Euro. Diese sollen gedrittelt aufgeteilt werden zwischen Stadt, Landkreis und dem Träger in Verbindung mit dem Grundstückseigentümer.

Mit diesem Vorschlag erklärten sich alle Teilnehmer, stellvertretender Landrat Pfister, Herr Hartmann für den Träger, Herr Haßfurther sowie Herr Dr. Pfeuffer von der Josephstiftung für den Grundstückseigentümer einverstanden.

 

Festzuhalten ist, dass die Stadt ausdrücklich nur für die Kosten des Darlehens, also den auf die Stadt entfallenden Anteil der auflaufenden Zinsen, und nicht für den gesamten Kreditrahmen haften soll.

 

Außengelände

 

Über das förderfähige Außengelände hinaus, möchte der Schulträger weitere ca. 1.000 m² erwerben, um für die spezielle Schülerklientel eine angemessene und mit hoher Aufenthaltsqualität verbundene Außenanlage errichten zu können. Der fragliche Grundstücksanteil von ca. 1.000 m² befindet sich im von Herrn Haßfurther vertretenen Grundstückseigentum.

 

Es wurde vereinbart, dass in dieser Angelegenheit auf den Schulträger zugegangen werden und der Erwerb durch Stadt und Landkreis Bamberg erfolgen soll. Die Kosten hierfür teilen sich Stadt und Landkreis anteilig zu je 50 %. Der städtische Anteil des Grunderwerbs beträgt 132.500 €.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Vertrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem dargestellten Finanzierungsmodell wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 265.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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