"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2441-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

Durch die Firma Auto-Scholz GmbH & Co. KG als Grundstückseigentümer der beplanten Flurstücke wurde mit Schreiben vom 27.04.2018 ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplan-Änderungsverfahrens gestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 J unterstützt die Stadt Bamberg das Planungsansinnen des Grundstückseigentümers auf Expansion seiner Betriebsflächen. Der Bebauungsplan dient der planung und baurechtlichen Sicherung der Erweiterungsmöglichkeiten des ansässigen Gewerbetreibenden auf einer künftigen Gewerbefläche gemäß § 8 BauNVO.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

 

2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 06.02.2019 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 J in der Fassung vom 06.02.2019 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.

 

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

  1. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 10.04.2019
  2. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 14.04.2019
  3. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

mit Schreiben vom 26.02.2019

  1. Bauordnungsamt / Denkmalpflege, mit Schreiben vom 11.03.2019
  2. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 27.02.2019
  3. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 15.03.2019
  4. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 14.03.2019
  5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, mit Schreiben vom 11.03.2019
  6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten,

mit Schreiben vom 05.04.2019

  1. Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 21.03.2019
  2. Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom 26.02.2019
  3. Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, mit Schreiben vom 04.04.2019
  4. Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 09.04.2019
  5. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, mit Schreiben vom 29.03.2019
  6. Bürgerverein VI. Distrikt Bamberg-Nord St. Otto e.V., mit Schreiben vom 08.04.2019
  7. Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 09.04.2019
  8. Amt für Wirtschaft, mit Schreiben vom 18.03.2019
  9. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 04.04.2019
  10. Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 28.03.2019
  11. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 09.04.2019
  12. Fachbereich 6A, Abteilung Erschließung, mit Schreiben vom 12.03.2019
  13. Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, mit Schreiben vom 13.03.2019

 

  1. Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 J vom 06.02.2019

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen keine Stellungnahmen und Anregungen ein, die eine Überarbeitung der Planung erforderlich machten.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Planung ergaben sich im Entwurf des Bebauungsplanes folgende Änderungen:

 

-          Zum Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels wurden im Bebauungsplan die textlichen Festsetzungen zur Art der Nutzung ergänzt. Im festgesetzten Gewerbegebiet (GE) werden Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten als nicht zulässig ausgeschlossen. Weiterhin findet sich eine entsprechende Sortimentsliste im weiteren Verlauf der textlichen Festsetzungen.

 

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 307 J vom 03.07.2019 bestehend aus Planzeichnung und Text sowie für die Begründung vom 03.07.2019 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 307 J, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 03.07.2019, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 03.07.2019.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...