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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2451-23

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die BA-Stadtratsfraktion hat zunächst in der Sitzung des Stadtrates vom 27.03.2019 und nachfolgend mit Schreiben vom 02.04.2019 beantragt, die im Lageplan grün markierten Grund­stücke zu insgesamt 40.899 m² bezüglich ihrer Eignung für einen möglichen neuen Standort des Bamberger Plärrers zu prüfen.

 

Grundsätzliches:

 

  • Im Gegensatz zur Vermutung der Antragstellerin befinden sich diese Flächen im Eigentum der Stadt Bamberg.

 

  • Die Erschließung des Geländes kann ausschließlich über die Straße „In der Südflur“ sowie über das, im Eigentum der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH stehende, Parkplatzgrundstück (im Lageplan blau umrandet) erfolgen. Eine Zufahrt über den südlich verlaufenden Flurbereinigungsweg erscheint für Schausteller und Besucher nicht möglich.

 

  • Die Nutzung der vorhandenen Parkplätze und der Infrastruktur der Brose-Arena wäre nur insoweit möglich, sofern zu den jeweiligen Plärrer-Zeiten keine Großveranstaltungen in der Mehrzweckhalle (Basketballspiele, Konzerte, etc.) stattfinden. Bereits heute kommt es bei Veranstaltungen in der BROSE-Arena zu erheblichen Beeinträchtigungen des Park­suchverkehrs der Kaufland-Kunden; diese Probleme würden durch eine weitere publikumsintensive Veranstaltungsfläche in unmittelbarer Nähe weiter verstärkt werden.

 

  • Um das vorgeschlagene Areal als Veranstaltungsfläche nutzen zu können, wäre die Änderung der bestandskräftigen Bauleitplanung notwendig. Im Rahmen dieser Plan­änderung sind unter anderem die Bereiche „ökologische Ausgleichsflächen“ und „Grund­wasserschutz“ besonders zu würdigen.

 

  • Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass alle Sparten (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) auf der vorgeschlagenen Fläche vollständig neu herzu­stellen sind.

 

Die Nutzung dieser Fläche ist aus Sicht des Immobilienmanagements als Festplatzgelände insbesondere aus folgenden Gründen nicht geeignet:

 

Gärtnerische Ersatz- und Tauschflächen:

 

Im Rahmen des künftigen Bahnausbaus werden voraussichtlich Gärtnerflächen in größerem Umfang entfallen. Um den betroffenen Erwerbsgärtnereien adäquate Ersatz- und Tauschflächen anbieten zu können, werden diese Grundstücke dringend benötigt. Bei den betroffenen Grund­stücken handelt es sich um die einzige zusammenhängende, hochwertige Gärtnerfläche im Eigen­tum der Stadt, die als Ersatzfläche herangezogen werden kann.

 

Flächenversiegelung und ökologischer Ausgleich:

 

Unter Berücksichtigung des früheren Plärrer-Platzes an der Breitenau ist davon auszugehen, dass das aktuelle Gärtnerland an der Südflur zu mindestens 50 % der Fläche großflächig versiegelt werden muss. Die übrigen Flächen sind zumindest zu schottern bzw. zu verdichten, um die durch­gängige Befahr- und Begehbarkeit für die Schausteller und Fahrgeschäfte zu gewährleisten. Eine solche umfangreiche Versiegelung hochwertiger Gärtnerflächen für eine Nutzung von ca. 4 Wochen pro Jahr, erscheint – insbesondere in Anbetracht der Diskussion bzgl. der Versiegelung von Flächen im Bereich der MUNA – weder angemessen noch verhältnismäßig.

Hinzu kommt noch, dass neben dem Wegfall wertvollen Gärtnerlandes, zusätzlich ökologische Ausgleichflächen in vergleichbarer Größenordnung von mind. 4 Hektar geschaffen werden müssten, wofür möglicherweise weitere landwirtschaftliche Flächen zur ökologischen Aufwertung herangezogen werden.

Der Verlust an gärtnerisch nutzbaren Flächen könnte sich so auf bis zu 8 Hektar summieren.

Eine Größenordnung, die weder ökologisch und ökonomisch noch gesellschaftlich zu vertreten ist.

 

Grundwasserschutz

 

Die Flächen befinden sich im Übrigen in einem hochsensiblen Bereich hinsichtlich der angrenzen­den Wasserschutzgebiete. Insoweit wären die Fragen des Grundwasserschutzes in jedem Fall mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach zu klären und entsprechende Genehmigungen einzuholen.

Unabhängig von der wasserrechtlichen Situation, erscheint der Zeitpunkt einer solchen Über­planung und großflächigen Versiegelung als äußerst ungünstig. Im engen zeitlichen Kontext zur Einigung mit der Gemeinde Strullendorf vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Ausweisung der Schutzbereiche, wäre die großflächige Versiegelung eigener Flächen unmittel­bar an der Schutzbereichsgrenze ein denkbar schlechtes Signal hinsichtlich der guten nachbar­schaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde.

 

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte erscheint die Inanspruchnahme von rd. 8 Hektar Gärtnerland zugunsten einer, nur wenige Wochen pro Jahr, temporär genutzten Fest­platz­fläche ungeeignet und unverhältnismäßig.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion „Bamberger Allianz“ vom 02.04.2019 ist damit geschäfts­ordnungsmäßig behandelt.

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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