Berichtsvorlage - VO/2019/2451-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglicher Standort für den Bamberger Plärrer in der Südflur Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 02.04.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Kenntnisnahme
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25.06.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Die BA-Stadtratsfraktion hat zunächst in der Sitzung des Stadtrates vom 27.03.2019 und nachfolgend mit Schreiben vom 02.04.2019 beantragt, die im Lageplan grün markierten Grundstücke zu insgesamt 40.899 m² bezüglich ihrer Eignung für einen möglichen neuen Standort des Bamberger Plärrers zu prüfen.
Grundsätzliches:
- Im Gegensatz zur Vermutung der Antragstellerin befinden sich diese Flächen im Eigentum der Stadt Bamberg.
- Die Erschließung des Geländes kann ausschließlich über die Straße „In der Südflur“ sowie über das, im Eigentum der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH stehende, Parkplatzgrundstück (im Lageplan blau umrandet) erfolgen. Eine Zufahrt über den südlich verlaufenden Flurbereinigungsweg erscheint für Schausteller und Besucher nicht möglich.
- Die Nutzung der vorhandenen Parkplätze und der Infrastruktur der Brose-Arena wäre nur insoweit möglich, sofern zu den jeweiligen Plärrer-Zeiten keine Großveranstaltungen in der Mehrzweckhalle (Basketballspiele, Konzerte, etc.) stattfinden. Bereits heute kommt es bei Veranstaltungen in der BROSE-Arena zu erheblichen Beeinträchtigungen des Parksuchverkehrs der Kaufland-Kunden; diese Probleme würden durch eine weitere publikumsintensive Veranstaltungsfläche in unmittelbarer Nähe weiter verstärkt werden.
- Um das vorgeschlagene Areal als Veranstaltungsfläche nutzen zu können, wäre die Änderung der bestandskräftigen Bauleitplanung notwendig. Im Rahmen dieser Planänderung sind unter anderem die Bereiche „ökologische Ausgleichsflächen“ und „Grundwasserschutz“ besonders zu würdigen.
- Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass alle Sparten (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) auf der vorgeschlagenen Fläche vollständig neu herzustellen sind.
Die Nutzung dieser Fläche ist aus Sicht des Immobilienmanagements als Festplatzgelände insbesondere aus folgenden Gründen nicht geeignet:
Gärtnerische Ersatz- und Tauschflächen:
Im Rahmen des künftigen Bahnausbaus werden voraussichtlich Gärtnerflächen in größerem Umfang entfallen. Um den betroffenen Erwerbsgärtnereien adäquate Ersatz- und Tauschflächen anbieten zu können, werden diese Grundstücke dringend benötigt. Bei den betroffenen Grundstücken handelt es sich um die einzige zusammenhängende, hochwertige Gärtnerfläche im Eigentum der Stadt, die als Ersatzfläche herangezogen werden kann.
Flächenversiegelung und ökologischer Ausgleich:
Unter Berücksichtigung des früheren Plärrer-Platzes an der Breitenau ist davon auszugehen, dass das aktuelle Gärtnerland an der Südflur zu mindestens 50 % der Fläche großflächig versiegelt werden muss. Die übrigen Flächen sind zumindest zu schottern bzw. zu verdichten, um die durchgängige Befahr- und Begehbarkeit für die Schausteller und Fahrgeschäfte zu gewährleisten. Eine solche umfangreiche Versiegelung hochwertiger Gärtnerflächen für eine Nutzung von ca. 4 Wochen pro Jahr, erscheint – insbesondere in Anbetracht der Diskussion bzgl. der Versiegelung von Flächen im Bereich der MUNA – weder angemessen noch verhältnismäßig.
Hinzu kommt noch, dass neben dem Wegfall wertvollen Gärtnerlandes, zusätzlich ökologische Ausgleichflächen in vergleichbarer Größenordnung von mind. 4 Hektar geschaffen werden müssten, wofür möglicherweise weitere landwirtschaftliche Flächen zur ökologischen Aufwertung herangezogen werden.
Der Verlust an gärtnerisch nutzbaren Flächen könnte sich so auf bis zu 8 Hektar summieren.
Eine Größenordnung, die weder ökologisch und ökonomisch noch gesellschaftlich zu vertreten ist.
Grundwasserschutz
Die Flächen befinden sich im Übrigen in einem hochsensiblen Bereich hinsichtlich der angrenzenden Wasserschutzgebiete. Insoweit wären die Fragen des Grundwasserschutzes in jedem Fall mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach zu klären und entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Unabhängig von der wasserrechtlichen Situation, erscheint der Zeitpunkt einer solchen Überplanung und großflächigen Versiegelung als äußerst ungünstig. Im engen zeitlichen Kontext zur Einigung mit der Gemeinde Strullendorf vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Ausweisung der Schutzbereiche, wäre die großflächige Versiegelung eigener Flächen unmittelbar an der Schutzbereichsgrenze ein denkbar schlechtes Signal hinsichtlich der guten nachbarschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte erscheint die Inanspruchnahme von rd. 8 Hektar Gärtnerland zugunsten einer, nur wenige Wochen pro Jahr, temporär genutzten Festplatzfläche ungeeignet und unverhältnismäßig.
III.Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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63,7 kB
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