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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2462-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag

 

Auf den TOP „Generalsanierung der Klosteranlage St. Michael“ VO/2019/2469-20 wird Bezug genommen. Für die Abbildung im Haushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird ein Nachtragshaushaltsplan mit einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

„N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

für die von der Stadt Bamberg verwaltete

 

Bürgerspital-Stiftung Bamberg für das Haushaltsjahr

 

2 0 1 9

 

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird von 2.373.500 € um 6.300.000 € auf 8.673.500 erhöht.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

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