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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0908-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Änderung der Pflegegeldrichtlinien zum 01.01.2010 wird durch die Erhöhung des Kindergeldes sowie vor allem des Kinderfreibetrages im Steuerrecht notwendig. Der Deutsche Bundestag hatte am 04.12.2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hatte. Danach erhöhte sich das Kindergeld ab 01.01.2010 für das erste und zweite Kind von 164,00 € auf 184,00 € monatlich. Für das dritte Kind erhöhte sich das Kindergeld von 170,00 € auf 190,00 € sowie für jedes weitere Kind von 195,00 € auf 215,00 €. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes wurde von 1.932,00 € auf 2.184,00 € angehoben. Für die Berechnung des Unterhaltsbedarfes der Pflegepauschale ist für die drei Altersstufen ein Prozentsatz von 87 %, 100 % und 117 % von einem Zwölftel des doppelten Kinderfreibetrages maßgebend.

 

Der Arbeitskreis Jugendhilfe des Bayerischen Landkreistages hat sich in einem schriftlichen Umlaufverfahren Anfang des Jahres 2010 uneingeschränkt für eine Beibehaltung der bisherigen Berechnungsmodalitäten nach den Empfehlungen ausgesprochen. Der Ausschuss für Gesundheits- und Sozialfragen beim Bayerischen Landkreistag hat in einer Sitzung am 04.03.2010 den Änderungen zugestimmt und insbesondere die damit verbundene Anpassung/Erhöhung der Pflegepauschalen unterstützt, auch zur Wahrung des Abstandes zur Tagespflege. Die Empfehlungen treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

 

Die Geschäftsstelle des Bayerischen Landkreistages hat mit Schreiben vom 16.03.2010 die sich daraus ergebenden Änderungen mitgeteilt. Die Empfehlungen sind auch im Namen des Bayerischen Städtetages ergangen.

 

Aus Sicht des Stadtjugendamtes sollten diese Empfehlungen auch weiterhin für den Bereich der Stadt Bamberg entsprechend übernommen werden.

 

Das monatliche Pflegegeld erhöht sich danach in der 1. Altersstufe bis zum vollendeten 6. Lebensjahr von bisher 638,00 € um 52,00 € auf 690,00 €, in der 2. Altersstufe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr von bisher 720,00 € um 64,00 € auf 784,00 € und in der 3. Altersstufe ab dem 13. Lebensjahr von bisher 830,00 € um 78,00 € auf 908,00 €.

 

Hiervon sind noch die nach § 39 Absatz 6 SGB VIII gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnungsbeträge in Höhe der Hälfte bzw. von einem Viertel des Erstkindergeldes von derzeit 184,00 € - somit monatlich 92,00 € bzw. 46,00 € - abzuziehen. Die sich hierdurch ergebenden einzelnen Beträge können der beigefügten Tabelle (Entwurf) entnommen werden – Anlage 1.

 

Der Landkreis Bamberg hat die Pflegegelder bereits ab 01.01.2010 dementsprechend erhöht. Es ist davon auszugehen, dass auch die meisten anderen Jugendämter bayernweit ebenfalls den Empfehlungen folgen werden. Dies bedeutet, dass das Stadtjugendamt Bamberg im Rahmen der Kostenerstattung nach § 89a SGB VIII für diejenigen Vollzeitpflegekinder, die bereits seit mehr als zwei Jahren dauerhaft bei Pflegefamilien außerhalb der Stadt Bamberg untergebracht sind, den jeweiligen örtlich nach § 86 Absatz 6 SGB VIII zuständigen Jugendhilfeträgern diese höheren Aufwendungen wird erstatten müssen, was sich im Jahr 2010 zu Lasten der Haushaltsstellen 45560.67210 und 45610.67210 deutlich bemerkbar machen wird.

 

Auch für die Pflegekinder, die außerhalb von Bamberg in Pflegefamilien untergebracht sind, jedoch noch nicht seit zwei Jahren dort leben, sind vom Stadtjugendamt Bamberg bereits die erhöhten Pflegegelder zu zahlen. Es handelt sich hierbei um vier Kinder, die in Pflegefamilien im Landkreis Bamberg sind. Die höheren Zahlungen betreffen hier die Haushaltsstelle 45560.76010.

 

Auf die Ausgabensteigerungen in den beiden oben genannten Fallkonstellationen hat das Stadtjugendamt Bamberg keinen Einfluss, da bei Unterbringungen von Pflegekindern im örtlichen Zuständigkeitsbereich anderer Jugendämter immer die dort gültigen Pflegegeldrichtlinien maßgebend sind. Die Änderung der Pflegegeldrichtlinien der Stadt Bamberg betrifft also diejenigen Pflegekinder, die innerhalb des Stadtgebietes Bamberg in Pflegefamilien wohnen.

 

Bei einer am 18.03.2010 von der zuständigen Sachbearbeiterin des Amtes 51 vorgenommenen Hochrechnung ergeben sich beim gegenwärtigen Stand der Pflegekinderzahlen geschätzte Mehrausgaben bei den Haushaltsstellen 45560.76010 (minderjährige Pflegekinder) und 45610.76010 (volljährige Pflegekinder) in Höhe von insgesamt ca. 27.500,00 €.

 

Die Anpassung der städtischen Pflegegeldrichtlinien soll damit sicherstellen, dass keine Ungleichbehandlung der Pflegefamilien im Raum Bamberg (Stadt sowie Landkreis) erfolgt und auch verhindern, dass die städtischen Pflegegeldzahlungen hinter denen anderer Jugendämter in Bayern zurückfallen. Bei einer Beibehaltung der jetzigen Pflegepauschalen würden sich darüber hinaus durch die Kindergelderhöhung von 20,00 € monatlich pro Kind ab Januar 2010 bei einer hälftigen Anrechnung 10,00 € monatlich bzw. bei der Anrechnung von einem Viertel des Kindergeldes 5,00 € monatlich weniger Pflegegeldleistungen errechnen. Aus Sicht des Fachamtes wäre dies das völlig falsche Signal an diejenigen Pflegeeltern in der Stadt Bamberg, die zur Aufnahme von Pflegekindern bereit sind.

 

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass - neben dem Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in einem Familienverband - die Unterbringung in einer Pflegefamilie weitaus kostengünstiger ist als eine vergleichbare Heimerziehung.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat zwar in den bisher gültigen Richtlinien die Ermächtigung erhalten, die entsprechenden Anpassungen nach den jeweiligen Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und Bayerischen Landkreistages zu vollziehen. Da jedoch auf Grund der derzeitigen Haushaltslage für die sich ergebenden voraussichtlichen Mehrausgaben vom Amt 51 kein Deckungsvorschlag gemacht werden kann, wird die Angelegenheit hiermit zur Entscheidung vorgelegt.

 

Ein Entwurf der Änderung der Pflegegeldrichtlinien ist beigefügt – Anlage 2. Die Änderungen sind dabei mit rot gekennzeichnet. Neben der Erhöhung der Beträge wurde noch eine aktuelle Berichtigung bei der Unfallversicherung mit aufgenommen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II. Beschlussantrag:

 

1.              Von den Ausführungen wurde Kenntnis genommen.

 

2.              Die Richtlinien der Stadt Bamberg für die Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII werden rückwirkend zum 01.01.2010 in der von der Verwaltung des Stadtjugendamtes als Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 27.500,00 €. Aus dem laufenden Haushaltsansatz der betreffenden Haushaltsstelle des Stadtjugendamtes ist diese Mehrbelastung nicht zu decken.

 

In Absprache mit dem Finanzreferat, wonach eine zur Verfügungstellung der 27.500,00 € durch das Referat 2 eine überplanmäßige Ausgabe darstellen würde und aufgrund der Auflagen der Regierung von Oberfranken bei der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 durch das Referat 2 nicht zur Verfügung gestellt werden kann, bleibt nur die Möglichkeit, den Fehlbetrag von 27.500,00 € im Rahmen des Deckungsrings beim Stadtjugendamt einzusparen. Das Stadtjugendamt wird alle Anstrengungen unternehmen, diese Einsparung zu realisieren.

 

3.

Kosten in Höhe von        € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

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