Beschlussvorlage - VO/2019/2648-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsverfahren Integrationsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 5 Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren; 52 Amt für Inklusion
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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24.09.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Der Integrationsfonds stellt kommunale Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabechancen von Menschen mit sozialer Benachteiligung, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund, zur Verfügung.
Die näheren Voraussetzungen werden durch die Förderrichtlinie definiert.
Demnach erfolgt die Antragsstellung im Sozialreferat/Amt für Inklusion (ehemals Fachbereich, Integration, Ehrenamt und Familie). Hier werden auch die Anträge einer fachlichen und finanziellen Prüfung unterzogen.
Derzeit erfolgt dann die Entscheidung über eine Bezuschussung über den Finanzsenat auf Empfehlung des Familien- und Integrationssenats.
Um hier eine zügigere Behandlung eingegangener Anträge gewährleisten zu können erscheint es sinnvoll, die Entscheidung über Förderungen bis zu 2.500 Euro der Verwaltung zu übertragen.
Förderanträge mit einem finanziellen Volumen von über 2.500 Euro sollten nach wie vor durch den Finanzsenat auf Empfehlung des Familien- und Integrationssenates gewährt werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Fördermittel aus dem Integrationsfonds bis zu 2.500 Euro eigenverantwortlich zu gewähren.
- Fördermittel in Höhe von mehr als 2.500 Euro werden weiterhin durch den Finanzsenat auf Empfehlung des Familien- und Integrationssenats gewährt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: