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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2654-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Geldanlagen der öffentlichen Hand sind durch die Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken seit Oktober 2017 grundsätzlich nicht mehr geschützt. Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen hat die Stadt Bamberg ihre Anlagekriterien mit Beschluss des Finanzsenates vom 24.10.2017 (VO/2017/1127-20) dahingehend ausgerichtet, dass städtische Geldanlagen nur noch bei (deutschen) Sparkassen und Genossenschaftsbanken erfolgen sollen, da hier der Schutz der jeweiligen Institutssicherung greift. Dieses Vorgehen hat für den zurückliegenden Zeitraum noch gut funktioniert: Die haushaltsrechtlichen Zielsetzungen (Sicherheit der Geldanlagen, Ertrag bringende Anlage, rechtzeitige Verfügbarkeit der Mittel für ihren Zweck) konnten erfüllt werden. Zudem konnte die Stadt Bamberg als eine von wenigen Kommunen bisher die Zahlung eines Verwahrentgeltes auf den Kassenbestand vermeiden. Die Marktlage hat sich inzwischen aber dahingehend entwickelt, dass innerhalb eines vertretbaren Anlagehorizonts (i. d. R. bis 24 Monate) für eine kommunale Geldanlage bei deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken grundsätzlich keine positive Verzinsung mehr angeboten wird. Hingegen sind derzeit bei österreichischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken noch positive Verzinsungen erzielbar. Diese neue Marktlage erfordert eine Entscheidung, wie mit kommunalen Geldanlagen künftig umgegangen werden soll. Nach Klärung eines etwaigen konzerninternen Liquiditätsbedarfs sind folgende Weichenstellungen denkbar:

 

a)      Die Anlagekriterien sollen bei der bisherigen Beschlusslage bleiben (Geldanlagen nur bei deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken).

  • Vorteil: Größtmögliche Sicherheit der Einlagen.
  • Nachteil: Es sind derzeit keine positiven Verzinsungen mehr in Sichtweite. Es muss im Gegenteil sogar damit gerechnet werden, dass die Stadt Bamberg zeitnah die Zahlung eines Verwahrentgeltes nicht mehr vermeiden kann. Insgesamt sind hier Verwahrentgelte in einer Größenordnung von 0,5 Mio. € pro Jahr durchaus möglich. Darüber hinaus entstehen im Vergleich zu b) oder c) weitere finanzielle Nachteile, da die Chancen auf eine noch positive Verzinsung nicht genutzt werden können.

 

b)      Die Anlagekriterien sollen dahingehend angepasst werden, dass eine Anlage auch bei österreichischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken oder vergleichbaren ausländischen Instituten Zustimmung findet (Merkmal: ähnliche Institutssicherung wie bei deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken).

  • Vorteil: Ähnliche Sicherheit der Einlagen wie bei a) und derzeit noch positive Verzinsungen realisierbar.
  • Nachteil: Evtl. etwas weniger Ertrag im Vergleich zu c) erzielbar.

 

c)      Die Anlagekriterien sollen dahingehend angepasst werden, dass eine Anlage nicht nur bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken oder vergleichbaren ausländischen Instituten mit Institutssicherung, sondern auch bei Banken, die als „systemrelevant“ angesehen werden, möglich sein soll.

  • Vorteil: Mehr Angebote und ggf. mehr Ertrag erzielbar.
  • Nachteil: Keine Institutssicherung. Höheres Risiko!

 

Nach gründlicher Abwägung der vorgenannten Aspekte schlägt die Verwaltung deshalb vor, dass die Anlagekriterien gemäß Vorschlag b) angepasst werden sollten, da dies den derzeit bestmöglichen Kompromiss aus den divergierenden Zielsetzungen einer potentiellen Sicherheit der Einlagen einerseits und einer noch positiven Verzinsung anderseits innerhalb eines angemessenen Anlagezeithorizonts darstellt.

 

Darüber hinaus verbleibt weiterhin die Möglichkeit des konzerninternen Cash-Poolings.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Anlagekriterien aus dem Beschluss vom 24.10.2017 sollen dahingehend angepasst werden, dass eine Anlage auch bei österreichischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken oder vergleichbaren ausländischen Instituten möglich ist (Merkmal: ähnliche Institutssicherung wie bei deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken).

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen sind derzeit noch nicht absehbar.

 

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