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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2679-47

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Finanzsenates vom 24.07.2018 hat die Stadt Bamberg neben dem Kunstrasenfeld an der Armeestraße auch den Rasenplatz des so genannten ehemaligen 08-Platzes erworben.

 

Dieses Spielfeld befindet sich in einem schlechten Zustand. Zum Einen gibt es dort weder eine Drainage noch eine Beregnungsanlage. Zum Anderen weist der Platz starke Schäden und Uneben­heiten im Rasen und der Rasentragschicht auf. 

 

Auf Grund der anstehenden Modernisierung des Fuchs-Park-Stadions kommt diesem Rasenspielfeld dadurch eine besondere Bedeutung zu, als es im Volkspark als einziges über eine Sitz- und Stehtribüne sowie eine Flutlichtanlage verfügt, weswegen dieser Platz als einziger im Volkspark den An­forderungen von Fußball-Bayernligaspielbetrieb erfüllt. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Platz so rechtzeitig zu sanieren, dass er  vor den anstehenden Arbeiten im Fuchs-Park-Stadion in einem bayernligatauglichen Zustand befindet und als Ersatzspielstätte zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu soll der Platz unter der Projektsteuerung des Garten- und Friedhofsamtes durch eine Fachfirma von Grund auf neu aufgebaut und mit einer Drainage versehen werden, welche eine längere Bespielbarkeit des Rasenfeldes bei feuchterer Witterung z.B. in den Wintermonaten ermöglicht. 

 

Nach Kostenschätzung des Fachamtes fallen für diese Aufbauarbeiten bis zu 150.000,- Euro an Kosten an. Bei der entsprechenden Haushaltsstelle stehen aktuell 11.000 € zur Verfügung, die hierfür heran­gezogen werden können. Um die Maßnahme baulich in diesem Kalenderjahr beginnen zu können, schlägt die Verwaltung vor, dem Garten- und Friedhofsamtes noch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 139.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Für die Sanierung des ehemaligen 08-Platzes im Volkspark werden auf der HSt. 58000.96150 (Sanierung von Rasenspielfeldern) zusätzlich 139.000 € bereitgestellt.
  3. Die Deckung erfolgt zu Lasten von Minderausgaben in Höhe von 39.000 € bei nachfolgenden  Haushaltsstellen:

 55100.98780 (Investitionszuschüsse an Sportvereine)    10.000 €

56000.96210 (Sanierung von Rasenspielfeldern)   8.000 €

 58000.93560 (Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände für Kinderspielplätze)      21.000 €

– Restmittel, von Spielplätzen, welche im Jahr 2019 nicht mehr fertig umgestaltet werden können.

- sowie zu Lasten von Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € bei der HSt. 90100.04100 (Schlüsselzuweisungen).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderungen zu prüfen und zu beantragen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 150.000 €, für die in Höhe von 139.000 € keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht aufgrund der sachlichen und zeitlichen Dringlichkeit Einverständnis.

 

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