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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2694-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung vorgesehenen, umfangreichen Erhebungsverfahren sind nun abgeschlossen. Die Auswertung und Zusammenführung der Erkenntnisse erfolgt aktuell und wird voraussichtlich noch vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Ebenso wird derzeit mit Nachdruck an der Erstellung des Kulturfinanzberichts gearbeitet, der eine wichtige Komponente sein wird.
Mit der Publikation des Kulturberichts, der den Ist-Zustand beleuchtet und auf relevante Entwicklungsthemen hinweist, ist daher im November zu rechnen. Aktuell laufen die Planungen eines die Publikation begleitenden Bürgerlabors Kulturentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, das weitere Beteiligungsformate im Zuge der Erstellung des Kulturkonzeptes einläutet. Der Kulturbericht als Information und Grundlagenpapier öffnet sich damit einmal mehr für Beteiligung und Diskussion und nimmt so weitere Rückmeldungen und Impulse auf. Parallel finden die anvisierten Diskussionen in ausgewählten Gruppen statt und untermauern und ergänzen die Erkenntnisse. Einige Kultursprechstunden zu Fragen zu Kulturbericht und -entwicklung runden das Einbeziehen von Bürgerinnen und Experten ab.


Auf Basis des erweiterten Kulturberichts dann, können im kommenden Jahr, die Maßnahmen Leitbildentwicklung, Leitziele und Bestimmung von Handlungsfeldern angegangen werden, so dass im zweiten oder dritten Quartal 2020 ein Kulturkonzept als Arbeitsgrundlage für die künftige Kulturentwicklung vorgelegt werden kann. In diesem Kontext soll dann auch die Kulturförderung, eingebettet in eine gesamtheitliche Diskussion, auf den Prüfstand gestellt und einschließlich der Kulturförderrichtlinien neu ausgerichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:


Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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