Beschlussvorlage - VO/2010/0931-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2010 - Abschnitt 23 (Gymnasien); Bereitstellung überplanmäßiger Mittel anlässlich der Spitzabrechnung 2009 der Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg (Gruppierung 6628)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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27.04.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Gymnasien Stadt- und Landkreis Bamberg hat der Zweckverband die Aufgabe, den
- Schulaufwand der staatlichen Gymnasien innerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches sowie den
- Schul- und Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums
zu tragen.
Im Gegensatz zum Personalaufwand der staatlichen Gymnasien besteht der Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums nicht nur aus den Kosten des Hauspersonals, sondern ausweislich § 4 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung darüber hinaus auch aus den Kosten für Lehr- und Verwaltungspersonal. Vom Freistaat Bayern für das Lehrpersonal geleistete Zuweisungen (HSt. 23000.17110) sind hiervon naturgemäß in Abzug zu bringen.
Entsprechend der derzeitigen Verwaltungspraxis verausgabt die Stadt Bamberg den vorstehend beschriebenen Personalaufwand fortwährend zulasten der UA 2300 sowie 2320 bis 2324 des städt. Verwaltungshaushaltes und stellt dem Zweckverband parallel dazu Abschlagszahlungen auf die von ihm zu tragenden Kosten quartalsweise in Rechnung. Diese Vorauszahlungen werden vom Zweckverband Gymnasien bei HSt. 77-20000.71200 verbucht und im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg zugunsten der HSt. 01-23xxx.16360 vereinnahmt. Die Planansätze für die im Laufe eines Jahres verrechneten Abschlagszahlungen basieren auf den Rechnungsergebnissen der Vorjahre, wobei bereits beschlossene Besoldungs- bzw. Tarifsteigerungen (soweit diese zur Zeit der Haushaltsaufstellung bekannt sind) in die Kalkulation einfließen.
Unterjährige Veränderungen der Personalkostenstruktur sind dagegen kaum prognostizierbar und die verbuchten Abschläge vor diesem Hintergrund auch immer zu einem gewissen Grad Schätz- bzw. Erfahrungswerte. Aus diesem Grunde werden etwaige Über- bzw. Unterzahlungen nach Abschluss des Haushaltsjahres auf Basis einer Spitzabrechnung zwischen den beteiligen Körperschaften ausgeglichen.
Die beantragten überplanmäßigen Ausgabemittel sind notwendig, um die Spitzabrechnung der Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien für das Haushaltsjahr 2009 haushaltsrechtlich korrekt abbilden zu können.
Die geleisteten Vorauszahlungen des Zweckverbandes Gymnasien waren im Haushaltsjahr 2009 bei sämtlichen Gymnasien höher als die jeweils tatsächlichen Personalkosten.
Dem Zweckverband erwächst hieraus ein Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt Bamberg. Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Spitzabrechnung 2009 führt innerhalb des städtischen Verwaltungshaushaltes zu Gesamtkosten in Höhe von 315.967,55 . Hierzu bedarf es einer Mittelerhöhung um insgesamt (gerundet) 315.385 .
Nach Vollzug der Beschlüsse des Finanzsenates vom 23.03. und des Stadtrates vom 24.03.2010 reichen die Restmittel der allgemeinen Deckungsreserve der Stadt Bamberg (HSt. 91800.85000) bei weitem nicht mehr aus, um die vorerwähnten Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband Gymnasien finanziell aufzufangen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, zur Deckung der Mehrausgaben auf Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen zurückzugreifen (HSt. 90100.04100).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Auf Antrag des SG Haushalt (Budgetierungsstelle) werden überplanmäßig bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
23000.66280 | Abrechnung von Personalkosten aus Vorjahren
| 228.745 | 228.845 |
23200.66280 | 14.165 | 14.265 | |
23210.66280 | 10.030 | 10.130 | |
23220.66280 | 13.290 | 13.390 | |
23230.66280 | 35.285 | 35.385 | |
23240.66280 | 13.870 | 13.970 | |
Summe: |
| 315.385 |
|
2. Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
90100.04100 | Schlüsselzuweisungen | 315.385 | 13.315.385 |
3. Mittelfreigabe
Haushaltsstelle | Freibetrag | Anteil |
23000.66280 | 228.845 | 100 % |
23200.66280 | 14.265 | 100 % |
23210.66280 | 10.130 | 100 % |
23220.66280 | 13.390 | 100 % |
23230.66280 | 35.385 | 100 % |
23240.66280 | 13.970 | 100 % |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter Ziffer II empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 315.385 bei Gr. 6628, für die keine Deckung im städtischen Verwaltungshaushalt gegeben ist. Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, vorhandene Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen in Anspruch zu nehmen (HSt. 90100.04100): |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |