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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0933-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Es soll ein 4-geschossiges Gebäude mit Tiefgarage und Satteldach errichtet werden. Im Erdgeschoss wird eine Kindertagesstätte (Kita) mit 4 Gruppenräumen, einem Mehrzweckraum und notwendige andere Räume (z. B. für Kinderwägen, Personal, Küche, WC’s, etc.) eingerichtet. In den oberen Geschossen entstehen insgesamt 20 Wohnungen. In der TGa werden 27 Stellplätze und an der Nordwestecke des Grundstückes ein Behindertenstellplatz geschaffen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

 

              TGa:          Breite:              ca. 20,24                  Länge:              57,96                                    3,10

              Gebäude:                           ca. 20,24 u. 13,0 – 14,6                            57,96                                            16,20

             

 

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               25.02.2010

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.: 105 A

                            rechtsverbindlich seit: 12.4.1996

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichungen:

 

- Überschreitung der Baulinie durch Gebäudegliederungsteile

- Überschreitung der Baugrenze durch Kita, Dachterrassen und Balkone

- Überschreitung der GFZ: zul. 1,2; gepl. 1,52

- TGa – Zufahrt an anderer Stelle als festgesetzt

- Ausbildung eines Sattel- statt eines Walmdaches in der Westansicht

- Kniestockhöhe: 80 cm geplant, festgesetzt: kein Kniestock

 

              Begründung:

 

Die genannten Abweichungen können befürwortet werden, weil sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berühren, zumal in diesem Baugebiet bereits ähnliche Abweichungen zugelassen wurden bzw. im EG eine Kindertagesstätte eingerichtet wird.
Die Kniestockhöhe ergibt sich aufgrund der städtebaulichen Forderung des höhen- und profilgleichen Anschlusses des Neubaus am Nachbargebäude Pfeuferstr. 12, 14

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:

 

Aufgrund der großen Anzahl der angrenzenden Nachbarn hat die Bauherrin gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO die öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung beantragt. Diesem Antrag kann stattgegeben werden. Die Baugenehmigung wird im nächstmöglichen Rathausjournal veröffentlicht.

 

              Kfz–Stellplätze:

 

              erforderlich:              24              anrechenbar:              -              nachzuweisen:              24

              Nachweis auf Baugrundstück:              28

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -

 

              Kinderspielplatz:

 

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

 

Das Vorhaben wurde im Finanzsenat am 26.01.2010 und im Stadtrat am 27.01.2010 bezüglich des Grundstücksverkaufes und des Erwerbes der Kita bereits positiv behandelt.

 

Die zu erteilenden Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften können zugelassen werden, da sie insoweit den öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz nicht verletzen. Einerseits stimmte der südliche Nachbar Fl.Nr. 760 (Stadt Bamberg, hier: Amt für Wirtschaft) dem Vorhaben zu und andererseits wurden beim Nachbarn Fl.Nr. 760/7 ähnliche Abweichungen bei den Balkonen genehmigt.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal-Grenze     ja,               aber außerhalb nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein, aber in der Nähe von Einzeldenkmälern

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

              Der Bausenat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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