Berichtsvorlage - VO/2019/2765-38
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 38 Klima- und Umweltamt
- Referent:in:
- Ralf Haupt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätssenat
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Kenntnisnahme
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26.11.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 03.10.2018 stellte die SPD-Stadtratsfraktion den folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob die am 01. Oktober 2018 veröffentlichte neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, kurz, „Kommunalrichtlinie‘“, im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU Fördermöglichkeiten für die Stadt Bamberg bietet“.
Bezüglich der Einzelheiten und der Begründung wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Nach erfolgter Überprüfung bleibt Folgendes festzuhalten:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium schon seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Stadt Bamberg nützt seit 2009 das Förderprogramm des BMU und konnte in diesem Zeitraum viele Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Aus der Anlage 2 ist ersichtlich, dass das Förderprogramm für die unterschiedlichsten Maßnahmen zur Anwendung kommt.
Der Gesamtkostenumfang beträgt 3.130.000 €, die von der Stadt Bamberg generierte Fördersumme macht 904.955 € aus. d.h. im Mittel wurde jede beantragte Maßnahme mit 28,91 % gefördert.
Als unbedingt notwendig und hilfreich hat sich hier die Einrichtung der Stelle zum Fördermanagement im Referat 2 / Amt 20 erwiesen. Sie macht die Ämter auf die betreffenden Fördermöglichkeiten aufmerksam und wirkt bei der Antragserstellung unterstützend mit.
Die Stadt Bamberg wird auch bei weiteren Maßnahmen jeweils prüfen inwieweit Förderungen nach der Kommunalrichtlinie oder anderen Fördertöpfen möglich ist, da dies zu einer merklichen Entlastung des städtischen Haushaltes führt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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