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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2766-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die CO2-Bilanz, auch Kohlenstoffdioxidbilanz, Treibhausgasbilanz, CO2-Fußabdruck (engl. Carbon footprint) genannt, ist ein Maß für den Gesamtbetrag von Treibhausgas(THG)-Emissionen.

Eine CO2-Bilanz quantifiziert die Treibhausgasemissionen, die durch Aktivitäten eines Unternehmens, einer Person, einer Dienstleistung oder eines Produktionsprozesses verursacht werden. Damit befähigt die Bilanz Sie dazu ihre THG-Emissionen zu verstehen, zu messen und zu steuern. Diese Kennzahlen bieten die Grundlage für die Berichterstattung über den ökologischen Fußabdruck einer Stadtgesellschaft und dienten zur Evaluierung ob Maßnahmen zum Erfolg, also einer Reduzierung der THG-Emissionen, geführt haben.

 

In der im Jahr 2010 für das 2007 vorgestellten CO2-Bilanz (Endenergiebilanz) für die Stadt Bamberg konnte das Ziel Halbierung der CO2-Emissionen nicht erreicht werden. Der CO2-Fußabdruck stieg gegenüber 1990 um 2%. Die Gründe hierfür waren mehrschichtig, wie zum Beispiel geändertes Wohnverhalten, Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, hohe Mobilität, etc.

 

Der Umweltsenat beschloss daraufhin eine Evaluierung der Bilanz im 5 Jahres Rhythmus. Die für 2015 vorgesehene Bilanz wurde aufgrund der Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung nicht umgesetzt.

Für 2020 hat das Umweltamt Mittel in Höhe von 20.000 € zur Bilanzerstellung im Haushaltsplan beantragt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II. Beschlussvorschlag:

 

  1.  Der Bericht dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat, die beantragten Mittel zur Erstellung einer CO2-Bilanz im Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion (jetzt GRÜNES BAMBERG) vom 16.09.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von     für die eine Beantragung im laufenden Haushaltsjahr vorliegt

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 20.000 €

 

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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