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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2771-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Aufgrund des Beschlusses des Umweltsenates vom 27.11.2018 hat das Umweltamt der Stadt Bamberg die mit den Dualen Systemen bestehende Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2019 gekündigt und unter Beteiligung des Entsorgungs- und Baubetriebes (EBB) Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung aufgenommen. Es folgt ein aktueller Sachstandsbericht zum Stand der Verhandlungen.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2019 beantragte Stadtratsmitglied Pöhner, zur Verbesserung des Sammelsystems in der Stadt Bamberg verstärkte gelbe Säcke einzuführen und eine bürgerfreundlichere Ausgabe von gelben Säcken (2 Rollen) zu ermöglichen.

 

Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) hatten sich die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die dualen Systeme auf eine gemeinsam getragene Orientierungshilfe für die vor Ort zu führenden Verhandlungen über neue Abstimmungsvereinbarungen verständigt. Diese Orientierungshilfe bildet die Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit dem für die Stadt Bamberg zuständigen Ausschreibungsführer – die BellandVision.

 

2. Qualität der gelbe Säcke

 

Wie bereits im Umweltsenat vom 27.11.2018 erläutert, ist es der Verwaltung ein Anliegen, das Sammelsystem der Leichtverpackungen und Dosen sowie die Qualität der derzeit dafür verwendeten Gelben Säcke zu verbessern.

 

Leider waren die Dualen Systeme in den teilweise schwierigen Verhandlungen nicht dazu zu bewegen, den Bamberger Bürgerinnen und Bürgern künftig wahlweise die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack anzubieten.

 

Aus logistischen und wirtschaftlichen Gründen wäre von Seiten der Dualen Systeme allenfalls eine flächendeckende Versorgung mit gelben Tonnen, oder aber eine auf einzelne Stadtteile bezogene Einführung in Frage gekommen. Hiervon wurde seitens der Verwaltung jedoch in Hinblick auf die teilweise sehr unterschiedlichen und örtlich oftmals beengten Orts- und Platzstrukturen in der Stadt Bamberg Abstand genommen.

 

In den weiteren Verhandlungen wurde daher gemäß den Ergebnissen aus der Umweltsenatssitzung vom 27.11.2018 auf eine deutlich bessere Qualität der Gelben Säcke abgezielt, die auch durchgesetzt werden konnte.

 

Die Sammelsäcke werden künftig aus HDPE-Folie in einer Mindeststärke von 19µ (bisher 15µ) bestehen. Die Zugabe von Calciumcarbonat (sogenannter Füllstoff) bei der Herstellung der Säcke ist künftig unzulässig. Dies wird im Vergleich zu den bisher verwendeten Säcken zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung führen.

 

Nach Mitteilung des gemeinsamen Vertreters der Dualen Systeme wurde für den neuen Ausschreibungszeitraum 01/2019  - 12/2021 wiederum die Fa. Remondis GmbH & Co KG mit der LVP-Erfassung in der Stadt Bamberg beauftragt.

 

Diese hat bereits die Verteilung der neuen gelben Säcke für das Jahr 2020 beauftragt. Nach Auskunft der Fa. Remondis startete diese bereits Ende Oktober 2019.

 

3. Glaserfassung

 

Bezüglich der Erfassung für Weiß-, Grün- und Braunglas kam es zu keinen gravierenden Änderungen bei der Systemfestlegung.

 

Auf Bitten der Stadt Bamberg wurde wiederum eine jährliche Containerreinigung sowie eine verpflichtende Kennzeichnung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Altglascontainer in die Ausschreibung der Dualen Systeme aufgenommen.

 

Beauftragt mit der Erfassung wurde durch die Fa. BellandVision für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 die Firma MS Umweltservice GmbH aus Lohr am Main.

 

4. Erfassung PPK (Papier, Pappe, Kartonage)

 

Bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes war die Miterfassung von PPK zwischen dem jeweiligen Entsorger, d.h. in Bamberg dem Entsorgungs- und Baubetrieb, und den dualen Systemen in privatrechtlichen Verträgen zu regeln. Durch das Verpackungsgesetz sind die Konditionen der PPK-Miterfassung zukünftig Teil der Abstimmungsvereinbarung. Daher wurden durch den EBB sämtliche privatrechtlichen Miterfassungsverträge zum 31.12.2019 gekündigt.

 

Die Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung im Bereich PPK, die federführend durch den Entsorgungs- und Baubetrieb erfolgen, haben sich als äußerst schwierig erwiesen. Seitens des EBB wird von den Dualen Systemen für die Mitbenutzung der Sammelstruktur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Kostenbeteiligung auf Basis einer gebührenrechtlichen Kalkulation gefordert (vgl. § 22 Abs. 4 VerpackG).

 

Die Vertragsvorstellungen der Parteien liegen jedoch noch so weit voneinander entfernt, dass es bislang zu keiner Annäherung -  geschweige denn auch nur einer Einigung -  kam.

 

Die Orientierungshilfe der kommunalen Spitzenverbände, des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) und der dualen Systeme sieht vor, dass die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur für Abfälle aus Papier, Pappe und Karton (PPK) durch die dualen Systeme in einer Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung zu regeln ist.

 

Da sich die kommunale Seite und die dualen Systeme – anders als bei der Orientierungshilfe – damals nicht auf eine gemeinsame Formulierung für die Anlage 7 ver

 

ständigen konnten, hatten die kommunalen Spitzenverbände und der VKU einen eigenen Formulierungsvorschlag für die Anlage 7 nebst Erläuterungen vorgelegt, welche jedoch bisher von den dualen Systemen abgelehnt wurde

 

Nach mehreren vergeblichen Versuchen, eine Verständigung zur PPK-Mitbenutzung auf Bundesebene zu erzielen und dem Stocken der Verhandlungen auf lokaler Ebene in vielen Kommunen und Landkreisen, konnten sich nach erneuten intensiven Verhandlungen die kommunalen Spitzenverbände und die dualen Systeme am 01.10.2019 schließlich doch auf eine gemeinsame Empfehlung für eine Übergangslösung bis 31.12.2021 verständigen.

 

Eine Redaktionsgruppe aus Fachleuten der kommunalen Spitzenverbände und der dualen Systeme soll diese Empfehlungen nun zeitnah in eine gemeinsam getragene Muster-Fassung für eine Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung überführen.

 

EBB und Umweltamt haben sich entschlossen, die ausformulierte Musterfassung der Abstimmungsvereinbarung vor weiteren Vertragsverhandlungen abzuwarten. Sobald diese vorliegt, wird geprüft, ob die darin vorgeschlagenen Konditionen geeignet sind, die Situation in Bamberg gesetzeskonform abzubilden. Anzumerken ist, dass der Verband kommunaler Unternehmen den Kompromiss nicht mitträgt.

 

Aufgrund dessen ist bis dato kein Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung für die Zeit ab dem 01.01.2020 erfolgt.

 

5. Rechtslage ab 01.01.2020

 

Gemäß § 14 VerpackG sind die Systeme verpflichtet die getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (Holsystem) oder in deren Nähe (Bringsystem) unentgeltlich sicherzustellen.

 

Da im Bereich LVP und Glas mit den Systemen abgestimmte Systembeschreibungen bestehen, auf denen deren Ausschreibungen beruhten, sind hier im operativen Bereich ab 2020 keine Auswirkungen durch die fehlende Abstimmungsvereinbarung zu befürchten.

 

Die PPK-Erfassung wird ab Januar 2020 weiterhin durch den Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg erfolgen, so dass die fehlende Abstimmungsvereinbarung auch in diesem Bereich keine für den Bürger spürbaren Konsequenzen haben wird.

 

Nach § 18 VerpackG ist Voraussetzung für die Genehmigung der Dualen Systeme der Abschluss von Abstimmungsvereinbarungen mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Sofern dieser nicht erfolgt, kann nach § 18 Abs. 3 Satz 1 VerpackG ein Widerruf der Genehmigung erfolgen. Es dürfte somit im ureigenen Interesse des Ausschreibungsführers liegen zu einem baldigen Abschluss der Abstimmungsvereinbarung mit der Stadt Bamberg zu kommen.

 

Das Umweltamt wird im Senat nach Abschluss der Abstimmungsvereinbarung erneut berichten.

 

6. Verteilung der gelben Säcke

 

Die Verteilung der Gelben Säcke findet einmal gegen Ende des Jahres im gesamten Stadtgebiet statt. Hierbei erhält jeder Haushalt 2 Rollen a´ 13 Säcke. Nachdem im Kalenderjahr an durchschnittlich 26 Tagen die gelben Säcke abgeholt werden, steht jedem Haushalt somit ein gelber Sacke je Abholung zur Verfügung.

 

Sofern diese Grundverteilung nicht ausreicht, sind Rollen mit je 13 Säcke an verschiedenen Ausgabestellen im Stadtgebiet (Gebrauchtwarenhäuser Laufer Mühle, Pödeldorfer Str. und Kolping-Center Siechenstraße; Recyclinghof Rheinstraße, Rathaus am ZOB, Promenadestraße) erhältlich.

 

Da die Gelben Säcke nachweislich vielfach fremdgenutzt wurden, entstanden den Dualen Systemen in den letzten Jahren erhebliche Zusatzkosten, so dass diese die unkontrollierte Ausgabe, wie auch in vielen anderen Städten, regulieren mussten.

 

Die Systembetreiber haben daher in Hinblick auf ihren finanziellen Aufwand die Ausgabestellen angewiesen, hier restriktiv vorzugehen. Eine Einflussnahme der Stadt Bamberg, die für die Erfassung und Entsorgung der LVP-Verpackungen eben nicht zuständig ist, ist hier nur bedingt möglich.

 

Nachdem mit einer Verbesserung der Qualität der gelben Säcke zudem mit einer Erhöhung der mißbräuchlichen Nutzung zu rechnen ist, besteht von Seiten der Dualen Systeme keine Bereitschaft an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung dem Umweltsenat erneut zu berichten.

 

  1.       Der Antrag von Herrn Stadtrat Pöhner vom 26.03.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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