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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2772-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadtratsfraktion „Bamberger Allianz“ beantragte mit Schreiben vom 21.05.2019 (Anlage 1) einen Bericht zur Problematik des Müllflugs im Bereich der Kompostierungsanlage im Hafengebiet.

 

I. Genehmigungssituation

 

Bereits seit Ende der 1980er Jahre wird in der Rheinstraße eine Kompostierungsanlage betrieben. Anfangs diente diese nur zur Kompostierung von Grüngutabfällen, mit der schrittweisen Einführung der Biotonne Ende 1988 wurden dort zunehmend auch Küchen- und Gartenabfälle kompostiert.

 

1993 erfolgte ein Umbau der Anlage. Aufgrund der erhöhten Durchsatzmengen wurde durch das Umweltamt im April 1996 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der Kompostierungsanlage erteilt.

 

Mit Bescheid vom August 2004 wurde die wesentliche Änderung der Anlage (Errichtung einer geschlossenen Halle) genehmigt. In dieser Halle werden die Bioabfälle aus Stadt- und Landkreis Bamberg angeliefert und über eine Siebanlage in drei verschiedene Fraktionen getrennt. Über einen Magnetabscheider werden hierbei zudem metallische Fremdstoffe ausgeschleust. Der Fein- und Grobanteil wird der Vorrotte zugeführt, der ausgesiebte Mittelanteil wird nach Strullendorf in die Biogasanlage der Fa. Eichhorn verbracht.

 

Bioabfälle sind neben Papier/Pappe/Karton die bedeutendste Wertstofffraktion der Haushaltsabfälle. Die Kompostanlage leistet somit einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang und Recycling.


II. Störstoffe und Müllflug

 

Trotz gesetzlicher Vorgaben, gezielter Öffentlichkeitsarbeit und manuellen Stichprobenkontrollen kann eine ausreichende, nachhaltige Sortenreinheit des Biomülls nicht erzielt werden.

 

Immer noch und nach Einschätzung des Umweltamtes im zunehmenden Maße landen Fremd- und Störstoffe (einschließlich Plastikmüll) im Biomüll. Diese werden in erster Linie durch Fehlwürfe der einzelnen Biotonnennutzer eingetragen.

 

Aus Bioabfällen hergestellte Komposte können aber nur so gut sein wie die eingesetzten Ausgangsstoffe. Der Störstoffanteil im Biomüll ist daher auch für den Betreiber der Kompostanlage ein zunehmendes Problem, da er für die Erlangung des

 

Gütesiegels Kompost Vorgaben und seit 01.07.2018 geänderte - noch strengere - Grenzwerte bezüglich des erlaubten Fremdstoffanteils einhalten muss. Um das Zertifikat für Bioland und Naturland zu erhalten, ist darüber hinaus die Einhaltung zusätzlicher Kriterien erforderlich.

 

Um eine gute Qualität an Kompost produzieren zu können, müssen die Störstoffe entfernt werden.

 

Dies ist aufgrund des Naßanteils des Biomülls und der Verklebungen bei der Anlieferung nur bedingt möglich (Magnetabscheider).

 

Nach Abschluss der Vorrotte werden die in Bamberg verbliebenen Bioabfälle in der Halle gesiebt und dann zur Nachrotte auf das Freigelände des Betriebsgeländes verbracht.

 

Durch mehrmaliges Umsetzen und Heraussieben des Komposts entsprechend der Materialanforderungen, verbleibt am Ende der sogenannte Siebüberlauf, der aus den nicht kompostierten und nicht kompostierbaren Fremd- und Störstoffen besteht. Dieser wird einer energetischen Verwertung zugeführt.

 

Das geschieht auch mit den vermeintlich kompostierbaren Bioabfalltüten, da abbaubare Kunststoffe vom Anlagenbetreiber bzw. der Siebanlage nicht von herkömmlichen unterschieden werden können, erst nach 6 – 9 Monaten verrotten und somit entsprechend aussortiert werden (müssen), um den Anforderungen der Bioabfallverordnung und der Gütegemeinschaft Kompost genügen zu können.

 

Kleinste Fremd- und Störstoffe, fallen jedoch selbst durch kleinste Siebung und gelangen somit in den Kompost und in den Naturhaushalt. Die Herstellung eines sortenreinen Komposts ist aufgrund der Verschmutzungen des Ausgangsmaterials maschinell nicht möglich und händisch weder personell noch finanziell vom Anlagenbetreiber leistbar.

 

 

III. Maßnahmen des Betreibers

 

Wöchentlich bis spätestens 14-tägig – je nach Personallage- sammelt ein Mitarbeiter der Fa. Eichhorn evtl. Müllverfliegungen im Außenbereich um das Betriebsgelände ab. Eine Analyse der eingesammelten Abfälle ergab, dass diese zum Großteil nicht von der Kompostanlage stammen (vgl. Anlage).

 

Zudem wurde im Sommer diesen Jahres zur B 26 hin ein 100 m langer Zaun als Fangnetz installiert, um einen evtl. Müllflug vom Betriebsgelände weg künftig zu unterbinden (vgl. Fotos). Durch diese finanziell aufwändige Maßnahme soll künftig ein Austrag der Abfälle – in erster Linie leichter Plastikanteile – in die freie Landschaft unterbunden werden.

 

IV. Maßnahmen des Entsorgungs- und Baubetriebes

 

Der Entsorgungs- und Baubetrieb hat im September diesen Jahres für den Bereich des Biomülls eine erste von zwei Abfallanalysen durchführen lassen. Diese soll den Anteil an Fremdstoffen im Biomüll im Stadtgebiet Bamberg sowie dessen Zusammensetzung eruieren.

 

Ziel ist es, aus den Analyseergebnissen wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Fremdstoffanteils entwickeln zu können.

 

Technische Möglichkeiten wie zum Beispiel automatischen Detektionssystemen an den Sammelfahrzeugen, die je nach eingestellten Empfindlichkeitsgrad fehlbefüllte Biotonnen bei der Leerung zurückweisen, werden bereits auf dem Markt angeboten.

 

Erste Ergebnisse der Analyse werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 vorliegen.

 

Nachdem sich durch die dargestellten Sofortmaßnahmen des Anlagenbetreibers die Situation vor Ort gebessert hat, schlägt das Umweltamt vor, die Vorlage der Analyseergebnisse abzuwarten und dann die Thematik erneut im Senat zu beraten.

 

Bis dahin wird das Umweltamt weiterhin versuchen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung die Bamberger Bürger für das Thema zu sensibilisieren. So wurde zum Beispiel letztmals im Rathaus-Journal am 27.09.2019 über das Thema informiert (vgl. Anlage).

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Ergebnisse der beauftragte Biomüllanalysen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen im Jahr 2020 im Senat zu berichten.

 

3. Der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 21.05.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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