Beschlussvorlage - VO/2019/2783-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung im Bereich des Welterbes Empfehlung aus der Bürgerversammlung am 26.09.2019 - Antrag von Herrn Christian Irmisch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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26.11.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Herr Christian Irmisch stellte in der Bürgerversammlung einen Antrag zur Verkehrsberuhigung im Bereich des Welterbes:
Der Stadtrat solle das Ziel beschließen, dass der Bereich des Welterbes autofrei sein soll und die Arbeitsgruppe für den kommenden Verkehrsentwicklungsplan beauftragen, die dafür notwendigen Maßnahmen zu finden. Als Orientierung könnten Städte wie Pontevedra in Spanien oder Innenstädte anderer erfolgreicher Städte herangezogen werden.
Der Antrag wurde von der Bürgerversammlung mehrheitlich angenommen.
Prozess der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes:
Derzeit findet die Beteiligung zu den Maßnahmen statt. In dieser Phase können alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle Verbände, seit Anfang April bis Ende Oktober 2019 ihre Anregungen und Kritik vorbringen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag von Herrn Irmisch als Anregung in den weiteren Planungsprozess zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) einzubringen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Umweltsenat verweist den Antrag von Herrn Irmisch als Anregung in den weiteren Planungsprozess zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP).
- Der Antrag aus der Bürgerversammlung am 26.09.2018 ist gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung behandelt.
- Der Umweltsenat beauftragt die Verwaltung, den Antragssteller über den weiteren Fortgang zu unterrichten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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