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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2822-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Das Projekt „Hauptamtliche Integrationslotsen“ wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Integration und Sport (STMI) und durch die Stadt Bamberg gefördert. Das STMI finanziert bayernweit Integrationslotsenstellen. Das Förderprogramm „Hauptamtliche Integrationslotsen“ unterstützt die Kommunen mit einer maximalen Finanzierungssumme von 60.000 € jährlich. Gefördert werden in Bamberg zwei hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen (in Höhe von je 20 Wochenstunden) zur Koordination und Unterstützung Ehrenamtlicher im Stadtgebiet Bamberg. Die beiden Stellen sind bei Freund statt fremd e.V. und bei gfi gGmbH angesiedelt, die den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten haben. Dem Familien- und Integrationssenat wurde in der Sache am 08.11.2018 berichtet. Das Amt für Inklusion übernimmt im Projekt v.a. eine steuernde und vernetzende Funktion. Zur Finanzierung des Projektes bringt die Stadt Bamberg Eigenmittel, v.a. in Form von Personalressourcen, mit ein.

 

Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen koordinieren und unterstützen im Stadtgebiet Bamberg im Bereich Asyl und Integration ehrenamtlich Tätige. Ziel der Zuwendung ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer. Darüber hinaus werden in Absprache mit der Stadt Bamberg und den anderen hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zielgerichtete Projekte und Veranstaltung zur Unterstützung und Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen vor Ort initiiert und umgesetzt. Gemeinsam mit den Trägern gfi und Freund statt fremd wurden für das Förderjahr 2019 konkrete Ziele definiert (siehe Anlage 1).

 

Die Ziele im Jahr 2018 wurden evaluiert. Insgesamt konnte das Projekt 2018 sehr viele der gesetzten Ziele erfolgreich umsetzen (siehe auch Anlage 2). Bei einzelnen Misserfolgen konnten die Gründe analysiert und daraus Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden.

 

Für 2020 müssen die staatlichen Fördergelder neu beantragt werden. Zur Weiterfinanzierung hat das STMI bereits positive Signale gesendet. Eine zielorientierte Projektsteuerung soll fortgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist: 60.000 € auf der Einnahmehaushaltsstelle 01.0211.0.1711.0 und 60.000 € auf der Ausgabehaushaltsstelle 01.0211.0.6303.0

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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