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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2824-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Umweltsenates am 07.05.2019 ein Sachstandsbericht zur Fahrradstadt Bamberg gegeben (VO/2019/2331-61). Seitdem hat sich der aktuelle Stand zu folgenden Punkten verändert:

Abschnitt A - aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) will die Weiterentwicklung und Verbesserung des Radverkehrs mit Nachdruck vorantreiben. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sieht u.a. vor, die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel der Radverkehrsförderung zu überprüfen und gegebenenfalls fahrradgerecht fortzuschreiben sowie den Nationalen Radverkehrsplan 2020 fortzuschreiben.

Zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) eine ad-hoc-Länderarbeitsgruppe unter der Federführung des Landes Baden-Württemberg eingerichtet. Unter dem Leitgedanken, „Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs, dies muss sich auch in der StVO widerspiegeln“, wurden von der Länder-AG über 100 Vorschläge in drei Sitzungen beraten. Einvernehmlich ausgewählte Vorschläge wurden in zwei Prioritätsstufen gegliedert (kurzfristiger Änderungsbedarf 2019/2020 sowie mittel- und langfristiger Änderungsbedarf).

Die kurzfristigen Änderungen wurden in einer separaten Länder-Ad hoc AG beraten und vom BMVI am 07.6.2019 in einem 12-Punkte-Plan zusammengefasst:

1.    Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und Erhöhung der Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe

2.    Mindestüberholabstand für Kfz (Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts

3.    Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw

4.    Grüner Pfeil für Radfahrer

5.    Einrichtung von Fahrradzonen (Analog zu den Tempo 30-Zonen)

6.    Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erleichtern

7.    Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen

8.    Vereinfachung für Lastenräder (Einführung Piktogramm „Lastenfahrrad“ für z.B. Ladezonen)

9.    Verkehrszeichen Radschnellwege

10. Überholverbot von Radfahrenden (z.B. an Engstellen)

11. Innovationsklausel (Erleichterung der Durchführung von Modellversuchen)

12. Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
 

Auch die Stadt Bamberg hat sich erfolgreich an der Fortschreibung der StVO beteiligt: Als Modellstadt für den „Grünpfeil für Radfahrende“ wurden fünf Kreuzungen mit diesem Instrument der Radverkehrsförderung ausgestattet. Auch die Idee einer „Fahrradzone“ als neues Verkehrszeichen der StVO wurde gerade von der Stadt Bamberg auf allen Ebenen, über die AGFK Bayern, aber auch direkt mit dem bayerischen Innenminister sowie über die Beteiligung zum Nationalen Radverkehrsplan 3.0 - und nunmehr erfolgreich - angeregt.

Zeitplan: Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten. Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung am 06.11.2019 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen. In einem zweiten Schritt sind weitere Änderungen geplant, unter anderem in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO. Der Referentenentwurf ist auf der BMVI-Webseite öffentlich einsehbar.

Das BMVI plant neben den bereits aufgezählten Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs auch höhere Geldbußen für das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden. Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort (Quelle: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/bmvi-veroeffentlicht-referentenentwurf-zur-stvo).

Die dargestellten aktuellen Entwicklungen mit Änderung der StVO haben voraussichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse vor Ort. Die Verwaltung wird prüfen, welche Schlussfolgerungen für den Radverkehr in Bamberg zu ziehen und konkret bei der Umsetzung zu beachten sein werden.

 

Abschnitt B - aktuelle Sachstände

 

  1. Radverkehrsbeauftragte/r

Die neu geschaffene Stelle des/der Fahrradbeauftragten wurde in der Vollsitzung des Stadtrates am 29. Mai 2019 bestätigt. Mit Besetzung der neuen Stelle wurde zeitgleich eine Stelle im Stadtplanungsamt im Sachgebiet Verkehr frei, für welche das Wiederbesetzungsverfahren noch andauert. Solange hier personelle Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, werden die Aufgaben der Radverkehrsbeauftragten noch nicht vollständig mit Leben erfüllt.

 

  1. Image-Kampagne

Zum Thema „Fahrradstadt Bamberg – Imagekampagne“ wurde zuletzt in der Vollsitzung des Stadtrates am 23.07.2019  (VO/2019/2589-R6) berichtet. Das Ergebnis des Logo-Wettbewerbs wurde vorgestellt und der Siegerentwurf präsentiert.

Das Logo zeigt ein Fahrrad, das Fahrt aufnimmt und mit Schwung die Hügel der Welterbestadt erklimmt:

G:\Verkehr\SPANGENB\RAD\Fahrradstadt Bamberg\Logo und Imagekampagne\aktuelles Logo Fahrradstadt Bamberg\Logo_Fahrradstadt_Bamberg_RGB.png

Das Logo ist Erkennungsmerkmal und wesentlicher Bestandteil der nun folgenden Kampagne, die gemeinsam mit der Agentur Peperoni umgesetzt werden wird. Für den Mobilitätstag am 21.09.2019 wurden erste kleine Werbegeschenke zur Fahrradstadt Bamberg verteilt (Aufkleber, Buttons, Magnete).

Ziel der Kampagne ist für den Radverkehr als zeitsparende, selbstbestimmte, flexible, gesunde, freundliche und nachhaltige Mobilitätsform zu werben. Zugleich wird auf die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer gezielt, das Verständnis füreinander soll geweckt werden und zu einem guten Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel führen. Durch die Kampagne soll die Wahrnehmung der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer positiv beeinflusst und die Sicherheit im Verkehr gestärkt werden. Dafür steht der gewählte

Leitspruch der Kampagne:  Zusammen unterwegs

Angesichts der knappen Vorlaufzeit, der Jahreszeit und des vorhandenen Budgets sind für Herbst/Winter 2019 folgende Kampagneninhalte vorgesehen:

Motiv 1: „Sehen und gesehen werden“ Plakat zur Sichtbarkeit / „Sicht-Event“ mit Übergabe von Warnwesten (Logo, Kernbotschaft, Leitspruch)

Motiv 2: Faires Miteinander Fuß / Rad als Plakat und als Banner für den Einsatz in der Habergasse gestaltet

Motiv 3: „Wir sind Fahrradstraße!“ Regelkunde zu Fahrradstraßen, neutrale Infostelen, erster Einsatz im Fahrradquartier Bamberg-Mitte

Motiv 4: „Wir teilen uns den Raum“ Gemeinsam mit Rücksicht / Perspektivenwechsel

Derzeit wird mit der Agentur  und Ströer Deutsche Städte Medien GmbH die Media- und Zeitplanung erstellt, der Aushang der Plakate wird am 22.11.2019 starten.

 

  1. Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln / Fahrradparkplätzen

Seit dem letzten Umweltsenat sind weitere 502 Radbügel (1004 Radabstellplätze) auf 68 Standorten ressortübergreifend und mit den jeweiligen Bürgervereinen koordiniert und umgesetzt worden.

Somit sind im Jahr 2019 bis einschließlich Anfang November im gesamten Stadtgebiet im öffentlichen Straßenraum bereits 72 neue Standorte mit 515 Radbügeln realisiert worden. Zum Vergleich:

Bestand 12/2017: 85 Standorte mit ca. 691 Fahrradbügeln für ca. 1382 Fahrräder

   (innerhalb 25 Jahre sukzessive realisiert)

Bestand 12/2018: 102 Standorte mit ca. 763 Fahrradbügeln für ca. 1526 Fahrräder

(Zuwachs von 144 Fahrradabstellplätzen)

Bestand 11/2019: 174 Standorte mit ca. 1278 Fahrradbügeln für ca. 2556 Fahrräder

(Zuwachs von 1030 Fahrradabstellplätzen)

 

 

Weitere Standorte sind bereits koordiniert und werden noch in 2019 umgesetzt.

Zur Realisierung von aktuell 72 neuen Standorten mit 1030 Radabstellplätzen sind in 2019 lediglich zwei Kfz-Stellplätze umgewandelt worden, für alle anderen Standorte konnten Flächen auf Gehwegen (unter Einhaltung der Mindestbreiten), Grünflächen oder sonstige Randflächen genutzt werden.

Der im letzten Umweltsenat beschlossene Standort mit zehn Radabstellplätzen samt Überdachung an der Bushaltstelle Waizendorfer Straße als Einstieg zu einer Mobilitätsstation (VO/2019/2341-65) musste leider zeitlich etwas zurückgestellt werden Die Deutsche Städte Medien hat als Eigentümerin des hier vorhandenen Buswartehäuschens eine Erneuerungsabsicht signalisiert. Für einen reibungslosen Bauablauf und eine abgestimmte Gestaltung ist daher die Errichtung der Radabstellanlage auf 2020 verschoben worden.

Thematik Schrottfahrräder

Der steigende Bedarf an Radabstellanlagen kann über den Neubau alleine nicht gedeckt werden. Zugleich müssen bestehende Radabstellplätze funktionstüchtig bleiben, dürfen nicht durch Schrottfahrräder blockiert, sondern müssen noch konsequenter von diesen befreit werden. Durch eine flächendeckende, mindestens einmal jährliche stattfindende Kontrolle sollen zukünftig tatsächlich alle Radabstellanlagen und Brennpunkte erfasst werden.

Darüber hinaus wird der Zustand „Schrottfahrrad“ strenger definiert. Bisher sind nur eindeutige Schrottfahrräder, z.B. nur noch Rahmen vorhanden oder ohne Kette, gekennzeichnet und nach der Wartezeit - ohne Umweg über die Fahrradhalle - entsorgt worden. Derzeit läuft eine Testphase, auch platte oder stark rostige Fahrräder zu kennzeichnen, die augenscheinlich zwar nicht fahrbereit sind, aber durch geringfügige Reparaturen möglichweise wieder instand gesetzt werden können („Schrottfahrrad light“). Diese Fahrräder werden nach Ablauf der Frist eingesammelt und vorsorglich rechtlich und praktisch wie Fundsachen behandelt. Sie werden daher zunächst in einer Halle untergestellt. Es werden Erfahrungen gesammelt, ob sich tatsächlich noch Eigentümer melden, um ihr Fahrrad abzuholen.

 

  1. Ausweisen von neuen Fahrradstraßen

Im Fahrradquartier Bamberg-Mitte wurden die restlichen Abschnitte in die Fahrradstraßen mit einbezogen.

Für die Fahrradstraße Eckbertstraße liegt die verkehrsrechtliche Anordnung vor, aktuell wird die Beschilderung umgesetzt.

In der Bürgerversammlung wurde die Ausweisung der Mußstraße, der Weide und des Markusplatzes als Fahrradstraße beantragt. Hierzu gibt es einen gesonderten Sachstandsbericht (Sitzungsvortrag Amt 31).

 

  1. Förderprogramm Lastenpedelecs

Hierzu gibt es einen eigenen Tagesordnungspunkt (VO/2019/2769-38) in derselben Sitzung des Senates für Umwelt und Verkehr.

 

  1. Verkehrsversuch Markusplatz - Zwischenbilanz

Der Verkehrsversuch läuft seit Mitte Juni. Ein Stimmungs- und Erfahrungsbild konnte sowohl auf dem Mobilitätstag am 21.09.2019, im Runden Tisch Lange Straße am 10.10.2019 sowie im Fahrradforum am 15.10.2019 gewonnen werden.

Es gibt mehrheitlich positive Rückmeldungen aus Sicht der Radfahrer und der Autofahrer. Der Verwaltung liegen keine polizeilich erfassten Unfälle vor. Teilweise wird kritisiert, dass sich die Situation für linksabbiegende Radfahrer nicht verbessert habe. Aus Sicht des Verkehrsbetriebs wird der Verkehrsversuch positiv gesehen, durch den sichtbaren Radstreifen auf der Fahrbahn ist die Wahrnehmung auf den Radverkehr besser und die bevorrechtigte Führung des Radverkehrs klarer als zuvor. Verbesserungsbedarf besteht in der Spurmarkierung im Kreuzungsbereich, weiße Kreuze sollten entfernt und korrekte Spurmarkierung (gelbe Kreuze) gesetzt werden. 

 

  1. Verkehrsversuch Friedrichstraße - Zwischenbilanz

Dieser Verkehrsversuch läuft seit Mitte August. Auch hier wurde am Mobilitätstag, im Runden Tisch Lange Straße und im Fahrradforum nach ersten Einschätzungen und Erfahrungen gefragt.

Aus Sicht des Radverkehrs gibt es sehr viele positive Rückmeldungen. Aus Sicht des Verkehrsbetriebs habe die Leistungsfähigkeit marginal abgenommen. Eine detaillierte Fahrtzeitauswertung ist für den Herbst 2019 vorgesehen.

Nach Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer habe sich der Rückstau in den Stoßzeiten sehr wohl stark verschlechtert. Es komme zu Verkehrssituationen mit Rückstau in den Kunigundendamm und in die Peuntstraße bis zum Pfisterberg. Dies wird auf die fehlende Linksabbiegespur am Schönleinsplatz zurückgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aus dieser Richtung die Leistungsfähigkeit des Wilhelmsplatzes der „Pfropfen“ ist. Am Wilhelmsplatz treffen die Einfahrtsstraßen vom Westen, Süden und Osten aufeinander. Im Kreisverkehr ist der Verkehrsstrom aus der Augustenstraße dem Verkehr von der Marienbrücke kommend bevorrechtigt. Daher bestand der teilweise auftretende Rückstau bis zur Marienbrücke, welcher in der Verkehrsspitzenstunde zu beobachten ist, auch bereits vor dem Verkehrsversuch.

Die Verwaltung beobachtet die Verkehrssituation großräumig und am Schönleinsplatz und wird den Verkehrsversuch evaluieren.

 

  1. Fahrradprogramm 2019

Im aktuellen Haushaltsjahr standen für die Haushaltsstelle Fahrradwegenetz Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 413.000 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel wurden bzw. werden für folgende Maßnahmen verausgabt:

Maßnahmenpaket „Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
(gesamt: ca. 57.000 €)

-  Förderprogramm Lastenpedelecs

-  Mitgliedsbeitrag AGFK Bayern

-  Stadtradeln, Mobilitätstag

-  Logofindunggsprozess

-  Imagekampagne Fahrradstadt Bamberg

Maßnahmenpaket „Infrastruktur für den ruhenden Radverkehr“ (Abstellanlagen)

(gesamt: ca. 172.000 €)

-  Radbügelbeschaffung 550 Stück

-  Montage von aktuell 452 Radbügeln

 

Maßnahmenpaket „Infrastruktur für den fließenden Radverkehr“ (Ausbau Radwegenetz)
(gesamt: ca. 184.000 €)

-  Verkehrsversuch „Grünpfeil für Radfahrende“

-  Verkehrsversuch Markusplatz mit Umbau LSA Holzmarkt

-  Verkehrsversuch Friedrichstraße

-  Beschilderung und Markierung Fahrradquartier Bamberg-Mitte

-  Ausbau Hahnwaldweg (Lückenschluss)

-  Sanierung Geh- und Radweg Galgenfuhr (zwischen Jahnwehr und Parkplatz Jahninsel)

-  Sanierung Radweg Pödeldorfer Straße (zwischen Berliner Ring und Kopernikusstraße stadteinwärts)

-  Auffrischen von Rotmarkierungen

Maßnahmen die witterungsabhängig 2019 oder 2020ausgeführt werden

-  Neubeschilderung des Leinritts zwischen Hotel Residenzschloss und unterem Parkplatz an der Schweinfurter Straße

-  Radfahrstreifen Margaretendamm stadtauswärts zwischen Lichtenhaidestraße und Hafenstraße

 

  1. Sonstige Maßnahmen

-  Erneuerung des Geh- und Radweges zwischen Hallstadt und Bamberg entlang der Staatsstraße St 2190 im Abschnitt Dürrseestraße bis Kleingartenanlage in Hallstadt (Baumaßnahme der staatlichen Straßenbauverwaltung).

-  Wiederherstellung der Rotmarkierung in der Buger Straße in Fahrtrichtung Klinikum bei der Zufahrt / Abfahrt Münchner Ring (Baumaßnahme der staatlichen Bauverwaltung).

-  Zusammenarbeit mit dem Landkreis

Stadt und Landkreis stehen anlässlich des Alltagsradverkehrskonzeptes des Landkreises Bamberg bereits in intensivem Austausch. Wichtige Routen nach Bamberg wurden identifiziert und mit Kategorien und Priorisierungen hinterlegt. Das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises Bamberg wird derzeit mit den Gemeinden abgestimmt. Zwischen Stadt und Landkreis wurden 20 Übergabepunkte und Schnittstellen definiert. Eine Bereisung wird zeitnah erfolgen.

Der Ansatz des VEP, schnelle Radverbindungen in einer Studie näher untersuchen zu lassen, wird vom Landkreis ausdrücklich begrüßt und auf den mit den Bürgermeistern des Landkreises abgestimmten Festlegungen aufbauen.  Insbesondere die Anbindung nordwestlicher Landkreis an Hallstadt / Bamberg /Laubanger ist aus Sicht des Landkreises von hoher Bedeutung. Hier sollte zeitnah eine Lösung für ein sicheres Radfahren entlang der Rheinstraße, Kreisel Hafenstraße und Knotenpunkt Hafenstraße / Emil-Kemmer-Straße angestrebt werden.

 

  1. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Regensburger Ring - Magazinstraße- Memmelsdorfer Straße

Ziel des Gesamtprojektes ist, im Straßenzug Regensburger Ring - Magazinstraße - Memmelsdorfer Straße, die Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Dies beinhaltet eine schlüssige und sichere Radverkehrsanlage zu schaffen, die Knotenpunkte und Bushaltestellen sowohl für geh- als auch sehbehinderte und blinde Menschen barrierefrei zu gestalten und die Straßenoberflächen zu sanieren. Das Gesamtprojekt ist in fünf Bauabschnitte unterteilt.

Im Bau- und Werksenat am 06.04.2016 (VO/2016/0135-65) wurde die bauliche Umsetzung der Bauabschnitte Ost Margaretendamm, Ost Siechenkreuzung und Mitte beschlossen. Für diese drei Bauabschnitte liegt die Förderzusage der Regierung von Oberfranken vor.

Der erste Bauabschnitt Ost (Margaretendamm) wurde 2016, der zweite Bauabschnitt Ost (Siechenkreuzung) 2017 baulich umgesetzt. Der dritte Abschnitt „Mitte“ (Europabrücke bis Mußstraße) soll 2020 folgen.

Der Bauabschnitt „Mitte“ schließt an den bereits ausgeführten ersten Abschnitt Ost (Margaretendamm) an und erstreckt sich vom östlichen Widerlager der Europabrücke bis hin zur Kreuzung Regensburger Ring/ Maria-Ward-Straße/Mußstraße, wobei die zentralen Umbaumaßnahmen am Knoten Regensburger Ring/ Weidendamm/Anna-Maria-Junius-Straße verortet sind. Die Maßnahme im Einzelnen ist in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 13.06.2018 vorgestellt, erörtert und beschlossen worden (VO/2018/1677-65). Die Ausführungsplanung für Bauabschnitt III „Mitte“ liegt vor, auch die Ausschreibung ist abgeschlossen. Eine Vergabe soll im Bau-und Werksenat am 02.12.2019 erfolgen. Im Frühjahr 2020 sollen die Bauarbeiten am Knoten Regensburger Ring/Anna-Maria-Junius-Str./Weidendamm aufgenommen werden und bis Spätsommer 2020 vollständig umgesetzt sein. Auch der Ablauf der Baumaßnahme soll in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 02.12.2019 dargestellt werden.

Abschnitt C - vorliegende Anträge zum Radverkehr und weitere Informationen

  1. Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg „Verbesserung der Radverkehrssituation in Bug und Radweg „Am Regnitzufer“ vom 14.10.2019 (Anlage 1)

Mit diesem Antrag wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, wie der Radverkehr im Straßenzug „Buger Hauptstraße - Am Regnitzufer“ sicherer und attraktiver gemacht werden kann. Dabei soll auch das Anlegen eines Radwegs bzw. roten Radfahrstreifens, beispielsweise durch Auflösen der flussseitigen Parkplätze in der Straße „Am Regnitzufer“, geprüft werden.

Durch den Ortsteil Bug verlaufen wichtige Radverkehrsbeziehungen. Im städtischen Radverkehrsnetz wird über den Straßenzug Karl-May-/ Buger Haupstraße und Am Regnitzufer die Cityroute 2 Bug-Zentrum geführt. Die Stadtteilverbindung zwischen Bug und Wohngebiet Am Bruderwald/Klinikum/ Einkaufsmärkte Würzburger Straße Klinikum verläuft über die Bamberger Straße (Buger Berg). Darüber hinaus werden im Abschnitt Am Regnitzufer bis Hans-Schmitt-Straße überregionale Radwanderwege des Bayernnetzes für Radverkehr geführt. Deshalb und aufgrund zahlreicher Freizeiteinrichtungen in Bug und Bughof erhöht sich das Radverkehrsaufkommen besonders an den Wochenenden. Zudem wird der südliche Landkreis Bamberg über den baulichen Zweirichtungsradweg entlang der Kreisstraße aus Pettstadt auf Höhe des Campingplatzes an das städtische Radverkehrsnetz angebunden.

Nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (aktueller Stand der Technik als Grundlage für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen) werden den unterschiedlichen Belastungsbereichen von Straßen geeignete Führungsformen für den Radverkehr zugeordnet. Die Eignung bestimmter Führungsformen hängt im Wesentlichen von der Stärke (werktägliches Kfz-Aufkommen/24h) und der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ab. 

Im Belastungsbereich I ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn die Regellösung. In vielen Wohngebieten liegt das Kfz-Verkehrsaufkommen höher und auch dort wird der Radverkehr mit Tempo 30 km/h im Mischverkehr geführt, zum Beispiel Oberer Stephansberg auf Höhe der Kinderkrippe bei ca. 2.000 Kfz/24h, in der Panzerleite im Abschnitt Altenburger Straße bis Am Knöcklein bei ca. 3.700 Kfz/24h, Hainstraße zwischen der Otto- und Amalienstraße bei ca. 5.600 Kfz/24h.

Trotz der geringen Kfz-Belastung wurden im Stadtteil Bug in zwei Abschnitten, in der Karl-May-Straße und in der Bamberger Straße (Buger Berg),  aufgrund der besonderen verkehrlichen und straßenräumlichen Randbedingungen bereits vor vielen Jahren einseitige Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Der Schutzstreifen zu Beginn der Ortseinfahrt am Campingplatz in der Karl-May-Straße soll optisch die Fahrbahn verengen und damit die Einhaltung von Tempo 30 unterstützen. Auch in der Bamberger Straße dient der Schutzstreifen als flankierende Maßnahme zur Einhaltung von Tempo 30. Zusätzlich sind aufgrund der Steigung am Buger Berg die Geschwindigkeiten zwischen motorisiertem Kfz- und Radverkehr sehr unterschiedlich. Der bergaufwärts langsamere Radfahrer bekommt hier durch die Markierung eines Schutzstreifens einen eigenen sicheren Weg.

Für den gesamten Straßenzug der Ortsdurchfahrt Bug, von der Karl-May-Straße bis einschließlich Bamberger Straße gilt, dass der zur Verfügung stehende Fahrbahnquerschnitt von durchgehend ca. 6,0m Fahrbahnbreite keine beidseitigen Radverkehrsanlagen ermöglicht. Unter der Voraussetzung, dass weiterhin ein Zweirichtungsverkehr gegeben sein soll, muss die Breite der verbleibenden Restfahrbahn mindestens 4,50m betragen, um den Begegnungsfall im Pkw-Verkehr zu ermöglichen. Im Begegnungsfall Bus/Pkw dürfen Schutzstreifen ausnahmsweise von Kraftfahrzeugen befahren werden.

Die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens würde auch gleichzeitig ein Parkverbot für die andere Fahrbahnseite bedingen. Die Anordnung von Parkplätzen ist häufig eine effektive flankierende Maßnahme zur Einhaltung von Tempo 30. Dies ist besonders wichtig, wenn ein sehr geradliniger Straßenverlauf wie Am Regnitzufer gegeben ist.

Fazit:

Die Verwaltung hält das Radfahren im Mischverkehr bei dieser geringen Kfz-Belastung und Tempo 30 für eine geeignete und sichere Führungsform für den Radverkehr. Die Auflösung der Parkplätze entlang des Regnitzufers wird nicht empfohlen.

  1. Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Bürger-Block „Überwachung Radverkehr“ vom 15.10.2019 (Anlage 2)

Für die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die reale Sicherheit im Hinblick auf die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist die Kommune nur eingeschränkt zuständig. Die Kontrolle von zugeparkten Radwegen und nicht zugelassenem Gehwegparken obliegt dem Parküberwachungsdienst, der dies auch konsequent ahndet. Alle anderen Verstöße, wie zum Beispiel das Befahren von Radwegen in falscher Richtung, das unerlaubte Gehwegradeln, das Überfahren von „Rot“ an Ampeln, werden und können nur von der Polizei kontrolliert und geahndet werden.

Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt hat auf Anfrage durch Referat 5 mitgeteilt, dass in diesem Jahr bereits 71 Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Radverkehr durchgeführt wurden. Neben der Ahndung der begangenen Verstöße durch Radfahrer sind darüber hinaus auch regelmäßige Kontrollen bezüglich des verbotswidrigen Befahrens von Fahrradstraßen durchgeführt worden. Auch das verbotswidrige Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrer wird regelmäßig kontrolliert, zuletzt am Mittwoch, 6.11.2019 im Bereich Maxplatz / Hauptwachstraße mit 19 ausgestellten Verwarnungen. 

Mit Start der Imagekampagne zur Fahrradstadt Bamberg soll die Wahrnehmung der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer positiv beeinflusst werden und dadurch die Sicherheit im Verkehr gestärkt werden. Durch die Aufklärung zum richtigen Verhalten in unterschiedlichen Konfliktsituation soll auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme hingewiesen werden. Auch dies gilt als geeignete präventive Maßnahme.

  1. Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg „Solarradweg auf den Spiegelfeldern“ vom 22.07.2019

Hierzu gibt es einen eigenen Tagesordnungspunkt (VO/2019/2767-38) in derselben Sitzung des Senates für Umwelt und Verkehr.

  1. Fahrradprogramm 2020

Für das Haushaltsjahr 2020 sind erneut Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € für die Haushaltsstelle Fahrradwegenetz angemeldet. Damit unterstreicht die Stadt ihr Vorhaben, die Infrastruktur für das Fahrradfahren zu stärken.

Der im Fahrradforum am 15.10.2019 vorgestellte Entwurf „Fahrradprogramm 2020“, s. Protokoll Fahrradforum (VO/2019/2823-61), mit den jeweiligen Maßnahmen aus den Bereichen „Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit“, „Infrastruktur für den ruhenden Radverkehr“ (Abstellanlagen) und „Infrastruktur für den fließenden Radverkehr“ (Ausbau Radwegenetz) samt grober Kostenschätzung umfasst aktuell ca. 650.000 €. Aus diesem Projektspeicher werden im weiteren Verlauf die Prioritäten zur Realisierung gesetzt.

 

 

  1. Zwischenbilanz 20 Monate nach dem Stadtratsbeschluss zum Radentscheid

Mit Beschluss des Stadtrates am 31.01.2018 (VO/2018/1459-R1) wurden die zugelassenen Zielvorgaben des Bürgerbegehrens „Radentscheid Bamberg“ übernommen. Zum Stand der Umsetzung werden seitdem Sachstandsberichte zur „Fahrradstadt Bamberg“ für alle Umweltsenate erstellt. Wie die einzelnen Ziele des Radentscheids aufgegriffen und durch welche Projekte sie bisher umgesetzt werden konnten, zeigt die folgende Auflistung der Projekte als Zusammenfassung und Zwischenbilanz 20 Monate nach dem Stadtratsbeschluss:

-  Fahrradquartier Mayersche Gärtnerei

-  Fahrradquartier „Bamberg-Mitte“

-  Fahrradstraße Eckbertstraße

-  Fahrradstraßen im Bereich „Herrenstr.-Schranne-Geyerswörthplatz-Lugbank-Untere Karolinenstraße“ (Beschluss liegt vor, Umsetzung nach Beendigung Baustelle Sutte)

-  Informationsflyer zu „Fahrradstraßen für Bamberg“

-  Fahrrad-Stadtplan Bamberg, vierte Auflage

-  Verkehrsversuch Markusplatz mit Umbau LSA Holzmarkt

-  Verkehrsversuch Friedrichstraße

-  Ausführungsplanung Regensburger Ring, BA III „Mitte“

-  Modellversuch „Grünpfeil für Radfahrende“

-  Maßnahmen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit an der Einmündung Annastraße

-  Maßnahmen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit an der Einmündung Margaretendamm / Lichtenhaidestraße

-  Aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) Zollner-/Pestalozzistraße

-  Neubau Radweg Pödeldorfer Straße im Abschnitt Birkenallee und Kastanienstraße

-  Beidseitiger Schutzstreifen Nürnberger Straße zwischen Moos- und Geisfelder Unterführung

-  Memmelsdorfer-/ Ludwigstraße Verbreiterung des Schutzstreifens in Richtung Ottokirche 

-  Ausbau Hahnwaldweg (Lückenschluss)

-  Ausbau der Radabstellanlagen durch 582 neue Radbügel (= 1.164 Radabstellplätze) auf 89 neuen Standorten

-  Car-Bike-Port am Kranen

-  Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern seit 10/2018

-  Radverkehrsbeauftragte seit 01.06.2019

-  Radverkehrsetat 400.000 €/Jahr

-  Finanzmittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse entlang des Regensburger Rings

-  Logo der Fahrradstadt Bamberg

-  Start der Imagekampagne zur Fahrradstadt Bamberg

-  Förderprogramm Lastenräder 2018 (11 Anträge bewilligt) und 2019

-  Abbiegeassistenten für Großfahrzeuge des EBB zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (9 Fahrzeuge umgerüstet)

-  Auffrischung von Rotmarkierungen am Knoten Äußere Löwen- / Untere Königstraße

-  Auffrischung von Rotmarkierungen am Knoten Memmelsdorfer-/ Ludwigstraße

-  Auffrischung von Rotmarkierungen am Knoten Hallstadter-/ Kaspar-Schulz-Straße

-  Auffrischung von Rotmarkierungen am Knoten Memmelsdorfer-/ Seehofstraße

-  Sanierung Geh- und Radweg Domgrund

-  Sanierung Geh- und Radweg Galgenfuhr (zwischen Jahnwehr und Parkplatz Jahninsel)

-  Sanierung Radweg Pödeldorfer Straße (zwischen Berliner Ring und Kopernikusstraße stadteinwärts)

-  neue Rotmarkierung Einmündung Kastanien-/ Pödeldorferstraße,

-  neue Rotmarkierung Einmündung Berliner Ring / Kronacher Straße

-  neue Rotmarkierungen an zahlreichen Ein- und Ausfahrten an Tankstellen

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Verwaltung in den letzten 20 Monaten trotz personeller Engpässe eine Vielzahl von erheblichen Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr erfolgreich umgesetzt hat.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Umwelt- und Verkehrssenat empfiehlt dem Finanzsenat für das Fahrradprogramm 2020 Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 400.000 € zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Anträge der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 14.10.2019 und der Stadtratsfraktion Bamberger Bürger-Block vom 15.10.2019 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Anlage/n:

1. Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 14.10.2019

2. Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Bürger-Block vom 15.10.2019 

 

Verteiler:

Amt 20/200 zum haushaltsrechtlichen Vollzug

Amt 20 – Haushaltsakten

Amt 20 – Beschlüsse

Amt 31

EBB

Amt 38

6R

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Anlagen

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