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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2825-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Der Anteil der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund ist in Bamberg hoch. Die Schätzungen gehen von 20 bis 25 % aus. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass die spezifischen Belange dieser großen Bevölkerungsgruppe, im Handeln der Stadtverwaltung, mit Berücksichtigung finden. Integration ist dabei eine Querschnittsaufgabe in zweierlei Hinsicht.

 

Zum einen ist sie eine Querschnittsaufgabe der Stadtgesellschaft, in der Stadtverwaltung, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Kirche, Vereine und viele mehr in geteilter Verantwortung stehen, ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger selbst. An dieser Stelle ist eine gute Vernetzung und ein fortlaufender Austausch alle Akteure der Integration eine wichtige Aufgabe. Dies wurde unter anderem mit der Landesintegrationsfachtagung mit über 200 Besucherinnen und Besucher am 30.03.2019 sichergestellt, die der Migranten- und Integrationsbeirat, das Amt für Inklusion und AGABY in Bamberg veranstaltet haben (siehe auch Anlage 4).

 

Zum anderen ist Integration eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung, in der alle Dienststellen in unterschiedlicher Intensität mitwirken, um integrationsfreundliche Strukturen und Angebote anbieten zu können. Dieses Verständnis von Integration als Querschnittsaufgabe ist Grundlage für das Konzept sowie des Prozesses der kommunalen Integrationsförderung, welcher im Familien- und Integrationssenat vom 27.07.2017 vorgestellt wurde (siehe auch Anlage 1).

Im Frühjahr 2018 startete der Prozess der kommunalen Integrationsförderung in den Referat 1 und 3. Seitdem konnten folgende Schritte im Prozess abgeschlossen werden:

 

- Bestandsanalyse der Situation zum Thema Integration in jedem Amt aus den Referaten 1 und 3 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Inklusion.

 

- Maßnahmenerarbeitung zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Querschnittsaufgabe Integration durch die Ämter der Referate 1 und 3 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Inklusion.

 

- Vorstellung und Diskussion der Zwischenergebnisse des Referates 1 im Migrations- und Integrationsbeirates am 28.11.2018 durch das Amt für Inklusion.

 

- Vorstellung und Diskussion der Zwischenergebnisse des Referates 3 im Migrations- und Integrationsbeirates am 12.02.2019 durch das Amt für Inklusion.

 

- Überarbeitung und Weiterentwicklung der Maßnahmen aufgrund der Rückmeldungen des Migranten- und Integrationsbeirates durch die Ämter der Referate 1 und 3 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Inklusion.

 

- Finalisierung der Maßnahmen durch die Referenten Christian Hinterstein und Dr. Stefan Goller.

 

- Erneute Rückmeldung über die Maßnahmen aus den Referaten 1und 3 im Migranten- und Integrationsbeirat am 15.10.2019.

 

- Vorstellung der Maßnahmen des Prozesses in der Referentenrunde vom 24.10.2019 durch die Referenten und das Amt für Inklusion. Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahmen.

 

Als Ergebnis stehen 21 neue Maßnahmen in den Referaten 1 und 3, die zukünftig umgesetzt werden (siehe auch Anlage 2 und 3). Viele weitere etablierte Maßnahmen der Integrationsförderung sind dabei nicht aufgelistet, werden aber zum großen Teil fortgesetzt (z.B. gezieltes Ausbildungsmarketing mit u.a. Messeauftritt, jährliche Weiterbildungsangebote in "Verständliche Sprache", Migration und Flucht als fortlaufendes Thema der Wirtschaftsförderung). Für die Überprüfung, Evaluierung sowie Weiterentwicklung der Maßnahmen wird sich künftig eine stadtinterne Arbeitsgruppe kümmern, in der - neben einer Vertretung aus dem Migranten- und Integrationsbeirat und dem Amt für Inklusion - jeweils eine Vertretung aus den Referaten zusammenkommen wird.

 

Der Prozess wird in den Jahren 2019/2020 mit den Referaten 2 und 4 durchgeführt. Die Ergebnisse werden nach Abschluss wieder dem Familien- und Integrationssenat vorgestellt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

I. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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