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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2826-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 07.05.2019 (Anlage 1) beantragte die GAL-Fraktion erneut, Tempo 30 als die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Starkenfeldstraße zwischen Pfisterbrücke und Schildstraße/ Pfarrfeldstraße einzuführen.

 

Wie schon mehrfach berichtet, benötigt eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine nach der StVO zulässige Begründung um rechtmäßig zu sein.

Diese wäre in diesem Fall gegeben, wenn

 

-       Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind und

-       auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum…) erheblich übersteigt

 

Auf der Starkenfeldstraße sind jedoch keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle zu verzeichnen. Auch werden auf der Starkenfeldstraße von den Sicherheitsbehörden keine Gefahrenlagen gesehen, die eine Reduzierung notwendig machen würde.

Dies hat auch bereits 2016 Herr Ortlepp von der Unfallforschung der Versicherer bestätigt.

Die gefahrene Geschwindigkeit auf der Starkenfeldstraße ist nicht das Problem und Ursache der Unfälle.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung für Tempo 30 wäre nicht sinnvoll und zudem rechtswidrig.

 

Die Unfälle ereignen sich mit/durch Fahrzeuge aus der Annastraße. Es handelt sich um Vorfahrtsverstöße und oft zwischen Radfahrern entlang der Starkenfeldstraße stadteinwärts und Kfz aus der Annastraße.


Bei manchen Kfz-Fahrerinnen und -Fahrern aus der Annastraße scheint es zu einer Überforderung an der Einmündung zu kommen, da sie

 

  1. auf querende Fußgänger,
  2. auf querende Radfahrer und
  3. auf den Kfz-Verkehr der Starkenfeldstraße achten müssen.

 

Die Unfälle kamen oft schon bei Punkt 2 zu Stande, da anscheinend die Aufmerksamkeit zu sehr auf den Kfz-Verkehr der Starkenfeldstraße konzentriert wird.

 

Diese Ursache kann nur sicher mit einer LSA behoben werden.

 

Alternativ könnte die Einmündung in der Art umgebaut werden, dass die Rechtsabbiegespur auf der Starkenfeldstraße in die Annastraße entfällt und stattdessen dort der Radverkehr geführt wird. So wäre er besser im Sichtfeld der Kfz aus der Annastraße.

 

Ein akuter zwingender Handlungsbedarf ist derzeit allerdings nicht gegeben.

 

Nach den Unfallzahlen haben sich die Unfälle mit Radfahrern jedenfalls seit 2018 erheblich reduziert.

2017 gab es noch 4 Radunfälle durch Vorfahrtsmissachtung des Kfz aus der Annastraße,

2018 und 2019 nur je einen.

 

Insgesamt kam es seit der letzten Maßnahme (Anbringung der Minibaken im April 2018) zu 4 Unfällen (1x 2018 mit Radbeteiligung und 3x 2019, davon 1x mit Radbeteiligung).

 

Die Situation wird weiter beobachtet (auch im Hinblick auf Veränderungen nach Fertigstellung des Eco-Square-Geländes) und dem Senat entsprechend berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1)    Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung des Eco-Square-Geländes dem Senat erneut über  die Situation zu berichten.

3)    Der Antrag der GAL-Fraktion (jetzt Grünes Bamberg) vom 07.05.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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