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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2835-30

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die BA-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 06.05.2019 (Anlage 1) darum gebeten, dass die Verwaltung angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen prüft, um die Lärmbelästigung für die Anwohner im Bereich der Oberen und Unteren Brücke einzugrenzen.

 

Im Einzelnen wird auf die Darlegungen Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 24.06.2019 hat das Ordnungsreferat entsprechende Ausführungen in der Sache (im Einzelnen vgl. Anlage 2) gemacht.

 

Nunmehr hat die BA-Stadtratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung im zuständigen Stadtratsgremium Bericht über die Lärm- und Belästigungswirkung durch verschiedene Nutzungen auf der Unteren und der Oberen Brücke erstattet (vgl. Anlage 3).

 

Die Verwaltung hat Kontakt mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt aufgenommen und um Stellungnahme zu dem Antrag gebeten. Es wurden von der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt alle Einsätze an den beiden Örtlichkeiten ausgewertet. Folgende Einsätze sind im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 22.10.2019 bei der PI Bamberg-Stadt registriert:

 

1. Untere Brücke

 

  • 22.02.2019, 23.58 Uhr: Mitteilung über laute Jugendliche, die zwei Minuten später vom Mitteiler wieder zurück genommen wurde
  • 07.03.2019, 02.27 Uhr: Mitteilung über 10 Personen auf der Brücke, die laute Musik hören und tanzen
  • 17.04.2019, 19.02 Uhr: Mitteilung über laute Straßenmusiker
  • 19.04.2019, 23.57 Uhr: Mitteilung über Musik aus Lautsprechern auf der Brücke
  • 20.04.2019, 21.25 Uhr: Mitteilung über drei Jugendliche, die laute Musik hören
  • 01.05.2019, 17.55 Uhr: Mehrere Mitteilungen über Personen mit Lautsprechern
  • 11.05.2019, 23.37 Uhr: Mitteilung über 5 Personen, die laute Musik machen
  • 02.06.2019, 00.15 Uhr: Mitteilung, dass auf der Brücke Lautsprecher aufgebaut wurden
  • 10.06.2019, 02.17 Uhr: Mitteilung über Personen mit einer Musikbox auf der Brücke
  • 13.06.2019, 23.28 Uhr: Mitteilung über Ruhestörungen, auch mit Gitarre
  • 17.06.2019, 02.45 Uhr: Mitteilung über herumschreiende Personen
  • 26.06.2019, 22.40 Uhr: Mitteilung über lautstarke Musik
  • 28.06.2019, 02.24 Uhr: Mitteilung über 4 Personen mit einen Ghettoblaster
  • 01.07.2019, 23.51 Uhr: Mitteilung über singende Männer auf der Brücke
  • 27.07.2019, 23.00 Uhr: Mitteilung über laute Musik mit Bässen
  • 04.08.2019, 05.03 Uhr: Mitteilung über Personen, die eine Musikbox aufgebaut hätten
  • 15.08.2019, 02.43 Uhr: Mitteilung über 4 lärmende Jugendliche
  • 20.08.2019, 01.14 Uhr: Mitteilung über eine größere Gruppe, die Lärm macht
  • 14.09.2019, 01.11 Uhr: Mitteilung über 4 Jugendliche mit Musik
  • 12.10.2019, 01.13 Uhr: Mitteilung über laute Musik mit Lautsprechern

 

 

In einigen Fällen wurden keine Feststellungen getroffen, in allen anderen Fällen konnte nach einer Belehrung die Ruhe wieder hergestellt werden.

 

 

2. Obere Brücke

 

  • Keinerlei Mitteilungen über Ruhestörungen.

 

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

 

Zutreffend ist, dass insbesondere zur warmen Jahreszeit die Frequenz von Besucherinnen und Besuchern auf der Oberen und Unteren Brücke stark zugenommen hat.

 

Im Bereich der Unteren Brücke haben die Lärmbeschwerden ihren Ursprung nicht in einer oder mehrerer Gaststätten, sodass bei gleichzeitiger Zuordenbarkeit zu einem bestimmten Betrieb Auflagen nach dem Gaststättengesetz in Erwägung gezogen werden könnten. Die dort aufhältigen Personen bringen hingegen vielmehr in aller Regel selbst ihre zum Teil alkoholischen Getränke mit und konsumieren diese dann vor dem Hintergrund, die Kulisse von Klein Venedig zu genießen und Gespräche zu führen. Dieses Verhalten lässt sich unter den sogenannten kommunikativen Gemeingebrauch subsummieren. Bei der Unteren Brücke handelt es sich um eine Erscheinung, die schon in den letzten Jahren zu beobachten war. Auch wenn es in der Sondernutzungssatzung der Stadt Bamberg eine Passage gibt, dass das Verweilen zum Genuss alkoholischer Getränke außerhalb der zugelassenen Freischankflächen grundsätzlich nicht erlaubt ist, verzichtete man auf repressive Maßnahmen und setzte auf das Gespräch mit den Feiernden. Ein Verstoß gegen das Ortsrecht wird durch die Polizei nur dann verfolgt, wenn alkoholisierte Personen möglicherweise auch noch andere anpöbeln oder weitere Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen. Ausweislich der polizeilichen Einsatzstatistik konnte in den Fällen, in denen die Polizeibeamten entsprechende Feststellungen von Lärmbelästigungen getroffen haben, nach einer Belehrung die Ruhe wieder hergestellt werden.

 

Die zunehmende Frequenz von Besucherinnen und Besuchern auf der Oberen Brücke hängt nach den Beobachtungen der Verwaltung originär mit der dortigen Gaststätte zusammen. Im Ergebnis gilt jedoch auch für die dort aufhältigen Personen, dass für die Untere Brücke bereits ausgeführte. Der Polizei Bamberg-Stadt sind keinerlei Mitteilungen über Ruhestörungen bekannt. Im Bürgerdialog der Stadt Bamberg wurden Beschwerden über die Situation an der Oberen Brücke mit dem Inhalt an die Stadt Bamberg herangetragen, dass durch die Ausgabe von Brückenschoppen und Flaschenbier insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden eine Situation entstehe, in der man als normaler Passant kaum mehr durchkomme. Lärmbeschwerden liegen der Verwaltung nicht vor. Mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.06.2019 (vgl. Anlage 4) an den Betreiber der Gaststätte wurde dieser auf die Problematik hingewiesen und gebeten, korrigierend einzugreifen und die im Schreiben genannten Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Die Attraktivität Bambergs bringt es natürlich mit sich, dass sich insbesondere jüngere Menschen an warmen Tagen an exponierten Stellen treffen und verweilen.

 

Die vorgefundene und ausgewertete Situation stellt insgesamt jedoch keine Sicherheitsgefährdung dar, die ein vermehrtes polizeiliches bzw. ordnungsrechtliches Einschreiten erfordert. Gleichwohl wird die Verwaltung wie auch die Polizei die Entwicklung weiter beobachten.

 

Bei Bedarf wird die Verwaltung entsprechend gegensteuern und Gespräche mit den Verursachern der Störungen führen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 03.07.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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