"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2836-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 02.09.2019 hat die Leiterin des internationalen Künstlerhauses Villa Concordia Bamberg die Bitte geäußert, die Situation im Bereich Unterer Kaulberg 4 zu entschärfen, wonach derzeit Rad- und Motorradfahrer vom unteren Kaulberg bergabwärts fahrend die Fahrbahn überqueren und dann über den Gehweg Richtung Pfahlplätzchen weiterfahren.

 

Die Arbeitsgruppe Routine Verkehr hat sich mit der Thematik in ihrer Sitzung vom 06.11.2019 befasst und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Das Pfahlplätzchen ist derzeit als Fußgängerzone mit „Rad frei“ ausgeschildert. Die Zufahrt für Radler vom Kaulberg aus ist derzeit schwierig und führt neben der Selbstgefährdung der Radler immer wieder zu Konflikten zwischen Radlern und Fußgängern.

Eine Absenkung im Kurvenbereich wird aus Sicherheitsgründen (Sichtbeziehung auf Gegenverkehr) abgelehnt. Eine sichere Radwegführung kann nur gewährleistet werden, wenn die Parkbucht zurückgebaut wird, und die Fußgängerzone bis zur Einfahrt Hausnummer 4 verlängert wird. Dadurch wird eine Einfahrtssituation in das Pfahlplätzchen geschaffen, die ausreichend breit ist, um die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu minimieren. Die Verwaltung wird diese Maßnahme umsetzen.

Zu beobachten ist, ob diese Flächen gegen unberechtigtes Parken geschützt werden müssen. Gegebenenfalls sind Posten nachzurüsten.

 

Die hierfür entstehenden Kosten werden aus dem Fahrradprogramm für das Jahr 2020 gedeckt.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.        Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht Einverständnis.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend umzusetzen.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ________ für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist (Fahrradprogramm)

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...