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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2839-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Am 01.10.2013 wurde die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. Das Straßenverkehrsamt berichtet seither regelmäßig im Umweltsenat, letztmals am 27.11.2018 (Anlage 2)

 

Der Dienstleistungsvertrag mit der Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) wurde im Oktober 2016 für fünf Jahre, also bis September 2021, erneuert.

 

Seit diesem Zeitpunkt stehen der Stadt Bamberg zwölf monatliche Messstunden mehr zur Verfügung. Im Durchschnitt werden monatlich 57 Stunden gemessen – in den Sommermonaten verstärkt  und in der kalten Jahreszeit entsprechend weniger.

 

Die Zahl der Messpunkte hat sich von 67 zu Beginn, 75 im Jahr 2016, 78 im Jahr 2018 und zum jetzigen Stand auf 81erhöht. Nach wie vor befinden sich alle Messstellen an sensiblen Stellen im Stadtgebiet, so wie es vom Stadtrat beschlossen und den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie-VÜR) – diese sind auch für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung anzuwenden - entspricht (Anlage 1).

 

Seit Herbst 2016 wurden die Messstellen entsprechend der Verstoßquote bedient, d. h. bei höherer Verstoßquote erfolgt häufigere Überwachung. Messstellen unter 4 % werden stichprobenmäßig überwacht.

 

Generell wird festgestellt, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Bevölkerung sehr groß ist, zum Teil wird die Überwachung ausdrücklich begrüßt. Dies liegt vor allem an den durch den Stadtrat festgelegten Kriterien (Schulen, Kindergärten, Bushaltestellen u.a.).

 

Die Verwarnungen bewegen sich vorwiegend im Bereich von Überschreitungen bis zu 10 km/h. Bußgelder und Fahrverbote sind eher selten. Im Jahr 2019 mussten lediglich drei Fahrverbote angeordnet werden. In fünf weiteren Verfahren steht das Fahrverbot noch aus.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 16.10.2019.wurden in über 553 Messstunden insgesamt 96.193 Fahrzeuge erfasst. Daraus ergaben sich 8.748 Verfahren, das entspricht einer Quote von etwa 9,09 %.

 

Die Auswertung der Messungen zeigt nach Auffassung der Verwaltung, dass in Bamberg in der Regel nicht wirklich „gerast“ wird. Die Aufteilung der verfolgten Verstöße im Einzelnen:

 

72,49 % fuhren bis 10 km/h schneller als erlaubt und wurden mit 15,00 € verwarnt.

 

20,29 % fuhren bis 15 Km/h schneller als erlaubt und wurden mit 25,00 € verwarnt.

 

4,97 % fuhren bis 20 km/h schneller als erlaubt und wurden mit 35,00 € verwarnt.

 

1,65 % fuhren über 20 km/h schneller als erlaubt; ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

 

Mit der Polizei erfolgt nach wie vor eine sehr enge Zusammenarbeit, sowohl bezüglich der Auswahl der Standorte für neue Messstellen, als auch bezüglich der Überwachungstermine.

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 27.11.2018 wurde auf der Erba-Insel gemäß der Prioritäten Universität und Kinderspielplatz eine Messstelle eingerichtet. Die Messstelle wurde monatlich bemessen, um entsprechend des genannten Beschlusses eine Aussage über das Fahrverhalten treffen zu können. Der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die Verstoßquote insgesamt sehr hoch ausgefallen ist im Vergleich zum diesjährigen Mittelwert von 9,09 % (s. S.1.). Auf Grund der unterschiedlichen Zahlen kann keine eindeutige Entwicklung festgestellt werden. Auch die Vergleiche der Tageszeiten weisen keine Gesetzmäßigkeit in der Verstoßquote auf. Lediglich die letzten beiden Messungen zeigen einen geringfügigen Abwärtstrend. Die Messstelle wird daher weiterhin in der obersten Kategorie verbleiben und häufig bedient werden.

 

Obwohl im Stadtteil Kramersfeld bereits die Messstelle „Kemmerstraße i. H. Bruckertshof“ vorhanden ist, gab es Bürgerbeschwerden, dass in der Kemmerstraße weiterhin zu schnell gefahren werde. Daraufhin wurden Testmessungen durchführt, die die Eindrücke der Bürgerschaft bestätigt haben. Es wird daher vorgeschlagen, dass in der Kemmerstraße auf Höhe Bushaltestelle Kramersfeld-Mitte eine weitere Messstelle eingerichtet wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Von den Berichten der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. In Kramersfeld in der Kemmerstraße auf Höhe Bushaltestelle Kramersfeld-Mitte wird eine zweite Messstelle eingerichtet.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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