"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2841-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

  1. In der Bürgerversammlung am 26.09.2019 beantragte Frau Iris Fischer, dass die Stadt Bamberg einen zweistufigen Prozess zur Reduzierung/Vermeidung von unsachgemäß entsorgten Zigarettenkippen durchführen möge.

 

Stufe 1: Workshop von Repräsentanten der Abfallwirtschaft, Stadtmarketing, Stiftung Weltkulturerbe, Greenpeace, Bund Naturschutz, Asta, Hotel- und Gaststättenverband und Tabakläden zur Erarbeitung einfacher kostengünstiger Maßnahmen, um Raucherinnen und Raucher auf die Gefahren und Nebenwirkungen unsachgemäß entsorgter Zigarettenkippen und deren Vermeidungsnotwendigkeit aufmerksam zu machen und Umsetzung der Maßnahme innerhalb von zwei bis drei Wochen.

 

Stufe 2: Erfolgskontrolle in vier-wöchigem Abstand. Reduziert sich das Zigarettenkippen-Aufkommen auf Straßen, Gehwegen, Baumscheiben, Spielplätzen nicht in erheblichem und akzeptablem Ausmaß ist eine Bußgeldanwendung mit einem Bußgeld nicht unter 20 € pro Kippe einzuführen. Deren Nachverfolgung ist in geeigneter Weise sicherzustellen.

 

  1. Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zigarettenkippen und Take-away-Verpackungen sind nach einer Langzeitstudie des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) die beiden am häufigsten unsachgemäß entsorgten Gegenstände.

 

Die im restlichem unverbrannten Tabak und dem Filter zahlreich enthaltenen Schadstoffe können bei einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung der Zigarettenkippe durch den Regen in Böden und Grund- und Oberflächenwasser ausgewaschen werden und dort lebende Organismen schädigen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass diese über diesen Pfad auch in die Nahrungskette gelangen.

 

Die Gefahren des Rauchens dürften den meisten Bürgern ausreichend bekannt sein. Auf die umfassende Information der Öffentlichkeit und insbesondere auch auf die Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Kommunale Workshops über dieses Thema erscheinen der Verwaltung nicht erforderlich – zumal hierfür die personellen Ressourcen fehlen.

 

Zudem wird von Seiten des Umweltamtes bereits regelmäßig bei den verschiedensten Veranstaltungen  - wie z. B. am 06.07.2019 beim Umwelttag oder beim Tag der offenen Tür des EBB am 14.09.2019 - auf die Problematik unsachgemäß entsorgter Zigarettenkippen hingewiesen und die Nutzung von Taschenaschenbechern beworben.

 

Die Sammlung und Entsorgung von nicht ordnungsgemäß entsorgten Zigarettenkippen erfolgt zum größten Teil im Rahmen der Straßenreinigung.

 

Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bereits heute mit Bußgeldern belegt. So sanktioniert zum Beispiel die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straße und die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Bamberg vom 18.10.2010 unter § 12 Nr. 1 die Verunreinigung öffentlicher Straßen. Zum anderen ahndet § 69 Abs. 1 Nr. 2  Kreislaufwirtschaftsgesetz die unrechtmäßige Entsorgung von Abfällen.

 

In der Praxis ist eine Ahndung und Verfolgung jedoch nicht immer leicht umzusetzen. Die Verursacher zu ermitteln und ihr Verhalten durch Zeugen nachzuweisen fällt - nachdem die Stadt Bamberg über keinen städtischen Ordnungsdienst verfügt - in den Aufgabenbereich der Polizei. Diese ahndet von ihr festgestellte Verstöße, hat für gezielte Überwachungsmaßnahmen und länger anhaltende Kontrollen aber nicht die personellen Ressourcen.

 

Das Umweltamt schlägt vor, im Sinne des Antrages aus der Bürgerversammlung am 26.09.2019 das Thema in einem der nächsten Rathaus-Journale aufzugreifen und in einem Artikel nochmals auf die Gefahren und Nebenwirkungen unsachgemäß entsorgter Zigarettenkippen hinzuweisen.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Das Umweltamt wird beauftragt in einem Artikel im Rathaus-Journal auf die Gefahren und Nebenwirkungen unsachgemäß entsorgter Zigarettenkippen hinzuweisen.

 

3. Der Antrag von Frau Fischer aus der Bürgerversammlung vom 26.09.2019 ist gemäß den Be-stimmungen der Gemeindeordnung behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...