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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2851-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Die Regierung von Oberfranken hat die Vorlage einer Verstetigungsplanung gefordert, um eine Weiterführung der Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Soziale Stadt für Bamberg auch in Zukunft gewährleisten zu können. Die sozialen Maßnahmen aus den Soziale-Stadt-Gebieten Bamberg-Ost/Starkenfeldstraße sowie Gereuth/Hochgericht setzen sich zum einen aus von Bund und Land geförderten Maßnahmen sowie zum anderen aus bereits verstetigten – d.h. zu 100%  städtisch finanzierten – Maßnahmen zusammen.

 

Die Stadt Bamberg hat sich der Aufgabe einer Verstetigungsplanung in zwei Schritte genähert:

 

In 2018 wurde ein fachliches Verstetigungskonzept verfasst und am 17.07.2018 im Familien- und Integrationssenat der Stadt Bamberg vorgestellt (siehe auch Anlage 1). Es wurde dabei deutlich, dass eine Beendigung der Arbeit des Stadtteilmanagements oder der Arbeit im Jugendförderzentrum BasKIDhall aktuell nicht vorstellbar ist (vgl. Anlage 1, S. 15 f.), da es einen fortlaufenden hohen Unterstützungsbedarf in den Stadtteilen gibt (hoher Anteil Kinder und Jugendliche, hoher Anteil Migrationshintergrund, hoher Anteil Hilfen zur Erziehung im Zielgebiet, hoher Anteil an Sozialwohnungen, etc.). Eine Übertragung der Aufgaben in den Gebieten an Dritte ohne finanzielle Beteiligung der Stadt, des Bundes oder des Landes, ist nicht realistisch. Um das bisher Erreichte weiter zu stärken und weiter entwickeln zu können, ist eine Fortführung der sozialen Maßnahmen in den Gebieten essenziell: „Das Sozialreferat setzt sich für die Fortführung der Stadtteilmanagements in beiden Fördergebieten ein. Hierbei soll mindestens ein Stadtteilzentrum in jedem Fördergebiet langfristig verstetigt werden. Eine Fortführung weiterer Anlaufstellen und Projekte ist nur über eine Fortsetzung der finanziellen städtebaulichen Förderung gewährleistet“ (vgl. Anlage 1, S. 18).

 

Neben einer fachlichen Verstetigung war es der Regierung von Oberfranken wichtig, dass auch konkrete finanzielle Überlegungen der Verstetigung geprüft und diskutiert werden. Daraufhin wurden 2019 die finanziellen Aspekte einer Verstetigung für die kommenden Jahre stadtintern erarbeitet. Das Ergebnis der Gespräche ist als Verstetigungskonzept Finanzierung Soziale Stadt 2019 in der Anlage 2 einzusehen.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung, das Verstetigungskonzept -wie vorgelegt- umzusetzen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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