"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2854-5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I. Sitzungsvortrag:

 

 

Herr Stadtrat Schwimmbeck beantragte am 14.03.2019 einen Bamberg Pass und ein ÖPNV- Sozialticket. Das Antwortschreiben vom 17.04.2001 wurde als nicht ausreichend gewertet und es wurden weitere Fragen gestellt, vor allem hinsichtlich der Kosten. Die Frage bzgl. des ÖPNV Tickets sollen im Aufsichtsrat der Stadtwerke und die Fragen bzgl. des Bamberg Passes im nächsten Familien – und Integrationssenat beantwortet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bamberg Pass bereits als Kultursozialticket im Jahr 2011 thematisiert wurde. Das Sozialreferat hat sich über das Konzept bzw. die Kosten intensiv Gedanken gemacht.

 

Konzept:

 

Das Konzept für einen Bamberg Pass könnte wie folgt aussehen:

 

Der Bamberg Pass stellt ein Angebot der Stadt Bamberg dar, um bedürftige Bamberger Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.

Mit dem Bamberg-Pass können Bamberger Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen, Angebote in dem Bereich Bildungen, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen in Anspruch nehmen.

Die Angebote könnte man zukünftig auf einer beigefügten Anlage entnehmen, die bei Genehmigung des Bamberg Passes mit ausgehändigt wird.

 

  • Personenkreis der Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen:

Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter: 1.270  Personen

davon 53 Personen unter 18 Jahre

 

Asylbewerber*in im Stadtgebiet: 239 Personen (ohne AEO)

davon unter 18 Jahre 119 Personen

 

 

SGB II-Empfänger*in:   3.409  Personen

davon 2.478 volljährige Personen,

430 unter 6 Jahre

474 unter 15 Jahre

27 über 15 Jahre

 

 

Wohngeldempfänger*in:  1.335  Personen

davon 430 Personen unter 18 Jahre

 

Bei den Wohngeldempfängern und Wohngeldempfängerinnen stellt sich die Problematik, dass der Betroffenenkreis den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erhöht und budgetierte Einrichtungen wie die VHS, die Stadtbücherei und das Theater, die diesen Personenkreis bis jetzt nicht bei den Anspruchsberechtigten mit aufgenommen haben, den Verlust der Einnahmen nicht kompensieren können. Da es sich  bei Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen um Geringverdienende handelt, wäre es aber trotzdem wichtig, sie unter die Anspruchsgewährung fallen zu lassen.

 

  • Leistungen (Auswahl – nicht abgeschlossen):

 

Mit dem Bamberg Pass könnten vor allem folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

 

      Josefslädchen, Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V.

      KulturTafel Bamberg

      Bamberger Symphoniker

      Bamberger Ferienabenteuer

      Museen der Stadt Bamberg

      Bamberger Tourismus & Kongress Center

      Freibäder der Stadtwerke

      Bambados

      Däumling

      Städtische Musikschule

      Weitere Theater ?

      Kino?

      Städtische Volkshochschule

      Stadtbücherei Bamberg

      Möbel- und Haushaltsgeräte Gebrauchtwarenhaus

      Kreis-Lauf-Kaufhaus

      Schnäppchentreff

      Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum (Secondhandverkauf)

      Bamberger Tafel


 

Kosten:

 

  • Personal und -Sachkosten im Sozialreferat:

 

Aktuell hat das Amt für soziale Angelegenheiten keine freien Personalkapazitäten, die die Ausstellung und Akquise von Angeboten des Bamberg Pass übernehmen könnte.

Daher müsste eine zusätzliche Stelle in der EG 5 mit 15 Wochenstunden neu geschaffen werden. Voraussichtlich Personalkosten 16.600 €/Jahr.

 

Für den Bamberg Pass sollte eine Plastikkarte (Scheckkartenformat) beschafft werden. Die Vorderseite könnte farbig mit Logo der Stadt und „Bamberg Pass“ bedruckt werden und auf eine weißen Hinterseite könnte mittels Etikett ein Aufkleber der jeweilige Leistungsberechtigte und die Gültigkeitsdauer des Bamberg Pass geklebt werden.

Anschaffungskosten für 5.000 Plastikarten und Etiketten: 1.000 €

 

 

  • Kompensationsleistungen für Stadtwerke:

 

Die Höhe der Kosten für einen Eintritt im Schwimmbad Bambados unter Berücksichtigung einer 50 %-Rabattierung wurde bei den Stadtwerken angefragt. Es wurde mit zwei Szenarien gerechnet - einmal für eine Aufenthaltsdauer von 1,5 Stunden und einmal für eine Aufenthaltsdauer von 3 Stunden.“

 

 

Eintrittspreis

regulär

Eintrittspreis
rabattiert 50 %

Kosten/a rabattierte

Eintrittspreise

in €

 

Anzahl Personen

1,5 h

3 h

1,5 h

3 h

1,5 h

3 h

Gesamt-personenkreis

6253

4,60

7,90

2,30

3,95

14.381,90

24.699,35

Gesamt-personenkreis
ohne Wohngeldempfänger

4918

4,60

7,90

2,30

3,95

11.311,40

19.426,10

 

 

 

 

  • Kompensationsleistungen für das Referat für Bildung, Kultur und Sport:

Im Allgemeinen kann mitgeteilt werden, dass es sehr komplex und schwierig ist, Kostenausfälle bei den budgetierten Einrichtungen zu eruieren, da nicht vorausgesagt werden kann, wer und wie oft die Einrichtungen besucht werden. Des Weiteren gibt es bereits sehr ansprechenden Ermäßigungen.

Musikschule:

Eine Einschätzung ist nicht möglich.

Stadtbücherei:

Eine Einschätzung ist schwierig, da die Anzahl der Familienverbände nicht ersichtlich sind. Jedoch ist die bereits bestehende Gebührenverordnung sehr sozial und familienfreundlich. Geht man nur von einer 50 % Ermäßigung aus und berücksichtig gleich die bereits bestehende Ermäßigungen kommt man auf folgende Hinzuzahlung:

Sozialhilfe /Grundsicherung im Alter

1.217 Erwachsene 9,50  € (50% aus 19 – bereits bestehende Ermäßigung 12 € = 2,50 Differenz):                                                                                                                                  3.042,50 €

 

Asylberwerber/in:         ---
 

SGB II Empfänger/in :

2.478 Erwachsene 9,50 € (50% aus 19– bereits bestehende Ermäßigung 12 € = 2,50 € Differenz):                                                                                                                                 6.195,00

 

Wohngeldempfänger /in :

905 Erwachsene x 9,50          8.597,50 €

Summe:          17.835,00 €

VHS

Geht man von einer durchschnittlichen Kursgebühr von 30 aus und bedenkt man, dass ALG II, SGB XII und Asylsuchende bereits 30 % nachlasse erhalten, kommt man auf folgende Hinzuzahlung bei Besuch eines Kurses pro Jahr bei Erwachsenen:

Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter

1.217 Erwachsene 30 € (50% = 15– bereits bestehende Ermäßigung 9 € = 6 Differenz):                                                                                                                                                              7.302,00

 

Asylbewerber/in:

120 Erwachsene 30 € (50% = 15– bereits bestehende Ermäßigung 9 € = 6 Differenz):

               720,00

SGB II Empfänger/in :

2.478 Erwachsene  30 € (50%  = 15 € – bereits bestehende Ermäßigung 12 € = 6 € Differenz):                                                                                                                                                           14.868,00


Wohngeldempfänger/in :

905 Erwachsene x 15         13.575,00

Summer:          36.465,00


Museum:

Derzeit werden bei den Museen der Stadt Bamberg folgende Ermäßigungen auf Grund sozialer Gegebenheiten gewährt:

Es gibt Ermäßigungen in allen Häusern für

 

  •                  Senioren über 65 (ca. 15 % ermäßigt)
  •                  Studierende (ca. 50 % ermäßigt)
  •                  Schüler*innen ( ca. 85 % ermäßigt)
  •                  Schwerbehinderte ab 50 Grad (ca. 15 % ermäßigt)
  •                  Kinder bis 6 Jahre sind frei

 

Es gibt darüber hinaus eine vergünstigte Familienkarte für einmaligen Eintritt und eine stark reduzierte Jahresfamilienkarte. Am ersten Sonntag im Monat ist Familiensonntag (Eintritt für Familien frei).  

 

Es werden zudem regelmäßig Karten an die Kulturtafel abgegeben (jährlich ca. 100 Stück, im Gegenwert von ca. 700 €).

 

Schulklassen zahlen an bestimmten Tagen ebenfalls keinen Eintritt.

 

Angemeldet Gruppen sozialer Träger (Caritas, AWO, Lebenshilfe, Nervenklinik etc.) bezahlen nur 1 p. P. oder auf Antrag keinen Eintritt.

 

Bisher gibt es keine generelle Ermäßigung für sozial schwache Gruppen, da es keinen Nachweis/Ausweis gibt.

 

Die Annahme, dass alle berechtigten 4.928 Leistungsempfänger*innen (ohne Wohngeldempfänger*innen ) einmal pro Jahr zu 50% ermäßigt ins Museum kommen, führt zu einem angenommenen Einnahmeverlust von 13.690  € , zzgl Wohngeldempfänger*innen (6.262) zu einem angenommenen Einnahmeverlust von 17.046 €.


E.T.A Hoffmann Theater :

Das E.T.A. Hoffmann Theater gewährt bereits eine 40 % Ermäßigung für bestimmte Personengruppen. Dies bedeutet eine Differenz bei der Gewährung von 50 %:

Ohne Wohngeldempfänger : 12.633,00

Mit Wohngeldempfängern: : 16.358,00

Summe:    28.991,00

Hinzuzufügen ist, dass der 3. Rang für 5 € erhältlich ist (Ausnahmen: Premieren, Calderon, Märchen)
 

Zusammenfassung:
 

Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass die Finanzierung derzeit von Seiten des Sozialreferats inklusive Ausgleichszahlungen an budgetierte Ämter bzw. Stadtwerke nicht geleistet werden kann. Außerdem sind im Sozialreferat weder Sach- noch Personalkosten vorhanden. Hinzukommen würden noch die Ausgleichszahlungen an die privaten Angebote etc., die hier noch nicht berücksichtigt sind.  Auch wenn ein Bamberg Pass ein Angebot wäre, dass die Angebotslandschaft erweitern würde, setzt das Sozialreferat derzeit andere Prioritäten wie z.B. Kinderbetreuung, Seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Hinzukommt, dass bei städtischen Einrichtungen bereits extrem gute Angebote existieren.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:
 

 

1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
 

2. Der Antrag der Bamberger Linken Liste ist vom 14.03.2019 und 10.05.2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...