Beschlussvorlage - VO/2019/2856-A6
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Wegen Beschränkt-öffentlicher Weg "Grafensteinstraße" gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetz vom 05.10.1981 Antrag auf Widmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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26.11.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Die Verwaltung hat festgestellt, dass der Geh- und Radweg (Flur Nummer 5564) zur Grafensteinstraße zwar seit Jahren der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, aber bislang nicht gewidmet ist.
Die zuzuordnende Straßenklasse für diesen Weg ist ein beschränkt-öffentlicher Weg.
Siehe zur Wegführung auch den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.
Die Widmung ist erforderlich, damit alle widmungsabhängigen städtischen Satzungen gelten.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Umweltsenat beschließt folgende Widmung:
Der Geh- und Radweg in der Grafensteinstraße (Flur Nummer 5564) der Stadt Bamberg wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,5 kB
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