"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2879-R1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

 

1. Entwicklung Lagarde-Campus

 

a) Investorenauswahlverfahren Wohnungsbau:

 

  • Bauvorhaben Lagarde 15 und 16 der Volksbau GmbH Bamberg:

 

Das Baufeld Lagarde 15 und 16 ist komplett beräumt. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen. Vertreter des Investors nehmen regelmäßig an der 14-tägig stattfindenden Besprechung zur Infrastrukturplanung und Detailplanung einzelner Vorhaben teil. Es besteht ein sehr intensiver Kontakt und reger Austausch. Im Rahmen des Tages der offenen Tore auf dem Lagarde-Campus am 26.10.2019 nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Volksbau Bamberg teil und informierten vor Ort interessierte Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben und den Stand der Planungen. Der Beginn der Baumaßnahmen ist nach aktuellem Zeitplan voraussichtlich Mitte 2020. Derzeit wird das Baugenehmigungsverfahren seitens des Investors vorbereitet. Mit Fertigstellung erster Wohneinheiten ist nach aktuellem Planungsstand voraussichtlich Anfang 2022 zu rechnen.

 

 

  • Investorenauswahlverfahren Lagarde 8:

 

Die Vergabe im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens Lagarde 8 wird in der gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Konversionssenat am 19.11.2019 behandelt. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage darf Bezug genommen werden.

 

 

  • Investorenauswahlverfahren Lagarde 4:

 

Diesbezüglich darf auf den eigenen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Konversionssenates am 19.11.2019 hingewiesen und Bezug hierauf genommen werden.

 

 

  • Wettbewerbsverfahren P&P-Gruppe:

 

Nach Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages wurden die Planungen durch den Investor fortgesetzt. Auch Vertreterinnen und Vertreter dieses Investors haben sich im Rahmen des Tags der offenen Tore auf der Lagarde am 26.10.2019 dem interessierten Publikum präsentiert. Nach derzeit kommuniziertem Planungsstand ist mit einem Baubeginn Anfang/Mitte 2020 zu rechnen. Die ersten Wohneinheiten können nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich Anfang 2022 bezogen werden.

 

 

b) Tiefgarage Kulturplatz:

 

Die Stadtwerke Bamberg haben das Büro SAUERZAPFE ARCHITEKTEN als Sieger des vorangegangenen Wettbewerbs mit der Planung und Konzeptionierung der Tiefgarage beauftragt.

 

Nach dem aktuellen Zeitplan sollen die Planungen im dritten Quartal 2020 abgeschlossen werden. Der derzeitige Zeitplan sieht den Beginn der Arbeiten an der Tiefgarage zum Frühjahr 2021 vor. Nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand dauern die Arbeiten voraussichtlich bis Ende 2023. Das Baufeld bewegt sich an den Gebäudekanten der ehemaligen Reithalle sowie der ehemaligen Posthalle. Aufgrund der Baumaßnahmen an der Tiefgarage sind beide Gebäude daher nicht vor Fertigstellung von Tiefgarage und Kulturplatz nutz- bzw. sanierbar. Die Konzeptionierungen für Sanierung von Post- und Reithalle sollen parallel so geplant werden, dass unmittelbar im Anschluss mit den entsprechenden Arbeiten begonnen werden kann

 

 

c) Errichtung der Parkpaletten:

 

Es handelt sich um eine Maßnahme der Stadtwerke Bamberg zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes entsprechend des Qualitätshandbuches für den Bereich Lagarde. Aktuell laufen die Vorbereitungen für das Wettbewerbsverfahren. Die entsprechende Jury-Sitzung ist für den 18.02.2020 terminiert. Hierzu wurde bereits eingeladen.

 

 

d) Kulturplatz:

 

Das Verfahren wird durch den Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg betreut. Beauftragt ist das Büro hutterreimann, ebenfalls, gemeinsam mit Büro SAUERZAPFE, Wettbewerbssieger des entsprechenden Kulturquartier-Wettbewerbs. Das Büro hat die Arbeit aufgenommen. Die Ausführung des Kulturplatzes ist erst nach Fertigstellung der Tiefgaragendecke möglich, da diese den Unterboden des künftigen Kulturplatzes darstellt. Die Verwaltung wird über den Fortgang des Planungsprozesses weiter berichten.

 

 

e) Digitales Gründerzentrum:

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 berichtet. Änderungen haben sich seit dieser Berichterstattung keine ergeben.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

f) Medical Valley Center Bamberg:

 

Hierzu darf auf den gesonderten Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Konversionssenates am 19.11.2019 verwiesen und hierauf Bezug genommen werden.

 

 

g)  Bebauungsplanverfahren 328C:

 

Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung, zuletzt in der Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019, ist zu berichten, dass das Bebauungsplanverfahren weiter fortgeführt wird.

 

Es liegt ein Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 21.10.2019 (Anlage 1) vor.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens 328C Lagarde-Campus werden die gesammelten, im Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 21.10.2019, benannten Punkte (Freiflächen, Kunst, kommunale Daseinsvorsorge, nachbarschaftliches Miteinander, kulturelle Vielfalt) im Rahmen der Vorgaben des § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) in den erforderlichen Abwägungsprozess eingebracht.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die Behandlung der Abwägung im Konversionssenat. Dies ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Weiterhin soll dort die Einleitung des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) erfolgen.

 

Die im Antrag genannten Punkte finden sich so bzw. ähnlich in bereits vorliegenden Stellungnahmen wieder. Diese werden ebenfalls im Abwägungsprozess und im Bebauungsplanverfahren mit bearbeitet und behandelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich um ein laufendes, öffentlich-rechtliches Verfahren handelt und daher spezifische Aussage zur Einzelthemen erst nach bzw. im Rahmen der Abwägungsentscheidung im Gremium getroffen werden können.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zudem bereits Punkte aus dem Antragskatalog im Bebauungsplanentwurf, der zur frühzeitigen Beteiligung ausgelegen hat, festgesetzt worden sind. Hierzu zählen insbesondere der Standort einer Kindertagesstätte und die Definition eines Kulturquartiers, stellvertretend für die Bereiche kommunale Daseinsvorsorge und kulturelle Vielfalt.

 

 

h) Kulturquartier:

 

Zur Frage nach Proberäumen auf dem Lagarde-Campus liegt ein Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 21.10.2019 (Anlage 2) vor. Danach soll das Kulturamt bei allen Kulturschaffenden den akuten, ungedeckten Bedarf an Proberäumen abfragen und diese Erkenntnisse an das Konversionsmanagement als Grundlage für die weiteren Planungen weiter transportieren.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Es findet regelmäßig ein intensiver Austausch zwischen dem Kulturamt und dem Konversionsmanagement statt. Im Rahmen des bisherigen Prozesses und der Überlegungen zur Schaffung eines Kulturquartiers als künftige Mitte eines Lagarde-Campus wird auch der Raumbedarf bei verschiedenen Initiativen und Organisationen abgefragt.

 

Aktuell läuft in Abstimmung mit dem Kulturamt und unter Federführung des Vereins Bamberger Festivals e.V., der sich seit einigen Jahren um Bündelung von Musikerinteressen und Eintreten für Auftrittsmöglichkeiten bemüht, eine Probenraumbedarfsumfrage. Sobald der Rücklauf beendet ist, bekommt die Stadt Bamberg das Ergebnis. Damit ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Bereits die bisherigen Rückmeldungen weisen auf einen hohen Bedarf hin, der auch, aber nicht nur, von der Schließung des "House of music" genährt ist. Darüber hinaus gab es unlängst einen Ortstermin mit einem Eigentümer und potentiellen Investor, bei dem die Schaffung von 15 bis 30 Probenräumen verschiedener Größenordnung in einer gegenwärtig leerstehenden Immobilie (außerhalb des Konversionsbereiches) thematisiert wurde. Der Investor prüft dieses Vorhaben nun, zusammen mit seinem Architekten,  auf bauordnungsrechtliche Bedingungen und wirtschaftliche Machbarkeit. Parallel eruiert das Kulturamt gegenwärtig Förderkulissen, die beispielsweise seitens des Kulturfonds Bayern für Probenraumschaffung für Laienmusik vorhanden sind und unterstützt die Findung eines geeigneten Betriebsmodells mit Blick auf dieselben - auch dies in Abstimmung mit oben genanntem Verein. Wirtschaftlich tragfähige Modelle, ohne finanzielle Dauerbelastung der öffentlichen Hand, das belegen die Beispiele aus Nachbarstädten eindeutig, sind unter gewissen Umständen denkbar.

 

Zur Frage des Bedarfs und zur Ausstattung bzw. den Rahmenbedingungen der Vermietung oder Vermittlung von Proberäumen wurden Erfahrungen anderer Kommunen abgefragt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Erfahrungswerte der Probenraumzentren Fürth-Erlangen-Nürnberg (Telefonat mit dem Ansprechpartner der Musikzentrale, der für die Probenraumzentren zuständig ist.): Drei Häuser, jeweils bis zu 30 Probenräume.

In einem Haus gibt es einen offenen Proberaum, der tageweise vermietet wird (für 15/30/50 Euro, je nachdem ob Schüler, Amateur oder Profi). Auslastung ca. 10 Tage im Monat derzeit.

Ehrenamtlich koordiniert und betreut von einem Senior.

In Erlangen wird ein kleiner Anteil der Räume vergünstigt an junge Musiker vermietet. Die Nachfrage ist allerdings bei älteren Musikern deutlich höher.

Preislich wird kalkuliert: 3 € Kaltmietraum im Einkauf, Vermietung für 8 bis 8,50 € pro Quadratmeter an Bands (dabei bis zu 2 Untervermietungen an weitere Bands generell möglich) Die Probenraumzentren erzielen moderaten Gewinn, der die Musikzentrale Nürnberg und ihre Projekte mitfinanziert.

Häuser in Nürnberg und Fürth waren binnen 6 Monaten ausgebucht. In Erlangen hat sich die volle Auslastung erst nach 1 ½ Jahren eingestellt. Die Häuser seien aber nun alle voll und es gibt auch Wartelisten.

Zwingend erforderlich sei eine elektronische Schließanlage mit nummerierten Schlüsseln, die bei Verlust einfach ersetzt werden können. Nach den mitgeteilten Erfahrungen (umgebaute Büroräume, Putzlöcher gestopft und bisweilen auch Dämmplatten, keine vollwirksame Schallisolierung), kommt es im Einzelfall zu Störungen bei parallel stattfindenden Proben. Bislang wurden keine zeitlichen Einschränkungen oder Zeitabsprachen getroffen. Die Mietverträge sind aber mit dem Vorbehalt versehen, dass Probezeiten eingeschränkt werden können. Dies bedeutet eine Einschränkung der Nutzungsdauer des Mietobjektes, falls es zu nicht vermittlungsfähigen Konflikten kommt.

 

Diese Erfahrungen sollen bei den weiteren Überlegungen mit berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der, unter der Federführung des Vereins Bamberger Festivals e.V., laufenden, Probenraumbedarfsumfrage auswerten und dem Kultursenat berichten.

 

 

i) Erschließungsmaßnahmen und Abbruch- und Recyclingmaßnahmen:

 

Die Phase I des Rückbaus im Südwesten des Lagarde-Campus im Bereich des Bauvorhabens Lagarde 15 und 16 der Volksbau GmbH Bamberg ist abgeschlossen. Dies gilt ebenso weitgehend für den Bereich des Investorenauswahlverfahrens Lagarde 8; die Phase II des Rückbaus wird nach derzeitigem Stand planmäßig im Sommer 2020 abgeschlossen werden können, sofern altlastenbedingt keine zusätzlichen erheblichen Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Die Erschließungsarbeiten (Kanal- und Straßenneubau) beginnen im Februar 2020.

 

 

 


2. Entwicklung der Offizierssiedlung:

 

Anknüpfend an die Berichterstattung in der Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019 werden die begonnenen Maßnahmen unter der federführenden Koordination der Stadtbau GmbH Bamberg, gemeinsam mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg sowie den Stadtwerken Bamberg, stellvertretend für die Bereiche Tiefbaumaßnahmen und Spartenerschließung, fortgesetzt.

 

Nach Mitteilung der Stadtbau GmbH liegen alle Maßnahmen derzeit im Zeit- und Kostenplan. Das Projekt stellt sich aktuell wie folgt dar:

 

Projekteckpunkte

 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Grünen

 30 Doppelhaushälften, ein Einzelhaus

 Sanierung hat im August begonnen / Abschluss der ersten 8 Häuser im Dezember 2020 geplant.

 

Die ehemalige Offizierssiedlung im Bamberger Osten soll unter weitgehendem Erhalt des Gebäudebestandes langfristig für eine zivile Nutzung zur Verfügung stehen. Die Häuser befinden sich seit Ende 2018  im Eigentum der Stadt Bamberg. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen soll die Stadtbau GmbH Bamberg die Verwaltung der 31 Gebäude übernehmen.

 

Die Stadtbau GmbH Bamberg bereitet gemeinsam mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb und den Stadtwerken Bamberg die Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäude der ehemaligen Offizierssiedlung für die zivile Nachnutzung vor und setzt die Sanierung um.

 

Aktueller Stand der Baumaßnahme:

- Autarkstellung Strom vollzogen.

- Autarkstellung Wasser vollzogen.

- Installation der Baustromverteilung für die Sanierung der Offiziershäuser bis zum 15.11.2019.

- Installation der Bauwasserverteilung für die Sanierung der Offiziershäuser bis zum 15.11.2019.

- Beginn der Demontage-, Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten am 18.11.2019.

- Ausschreibung Kanalarbeiten submittiert.

 

Für die Sanierungsmaßnahme wurden Fördermittel bei der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KomWFP, Kauf und Modernisierung von 31 Wohngebäuden) und der Städtebauförderung zugesagt.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten. Ebenfalls erfolgt regelmäßig ein Bericht im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH Bamberg.

 

 

 

3. Entwicklung 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg (6. BPOLAFZ):

 

Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung, zuletzt in den Sitzungen des Konversionssenates am 17.07.2019 sowie am 22.05.2019, wird der Dialogprozess zwischen der Stadt Bamberg und der Bundespolizei weiter fortgesetzt. Zuletzt fand am 09.10.2019 ein Gespräch bei Herrn Oberbürgermeister mit dem Leiter der Abteilung 8 im Bundespolizeipräsidium, Herrn Koch, sowie Herrn Mozdzynski, statt.

 

Es handelt sich bei diesem Gespräch um die Fortsetzung der regelmäßig, mindestens einmal jährlich, stattfindenden Informations- und Austauschgespräche zwischen Bundespolizei und Stadtverwaltung.

 

Die wesentlichen Ergebnisse des Gespräches lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

- Die ursprünglich seitens des Bundesinnenministeriums / Bundesregierung vorgesehenen und durch den Bundestag auch genehmigten Stellenzuwachs von 12.500 Planstellen bei der Bundespolizei wird durch die derzeit bestehenden sieben BPOLAFZ in Deutschland abgearbeitet.

 

- Angekündigt worden ist nunmehr ein weiterer Stellenzuwachs von 11.300 Stellen in den nächsten Jahren. Diese Aufgabe stellt die bestehenden sieben BPOLAFZ vor große Herausforderungen, so dass der Bund derzeit einen Standort für ein achtes BPOLAFZ sondiert. Hier gibt es aber noch keine Entscheidungen.

 

- Zusätzlich zu diesen neuen Stellen, steht die Bundespolizei vor der Aufgabe, die in den nächsten Jahren massiv aus Altersgründen ausscheidenden Bundespolizeibeamtinnen und -beamte ersetzen zu müssen. Hierzu gibt es aber keine konkrete Zahl.

 

- Für das 6. BPOLAFZ in Bamberg bedeutet dies, dass es zunächst weiterhin bei der maximalen Auslastung bleiben muss. Ein exaktes Enddatum für diese Auslastung kann derzeit nicht genannt werden. Seitens der Bundespolizei wird aber zumindest bis zum Jahr 2027mit der andauernden Spitzenauslastung gerechnet.

 

- Unabhängig von der Dauer der Maximalbelegung arbeitet die Bundespolizei aber weiterhin an einer Dauerkonzeptionierung. Nach der Einschätzung der Bundespolizei ist nach den aktuellen Zahlen mit einer dauerhaften Auslastung des Standortes Bamberg mit voraussichtlich etwa rund 650 Bundespolizeianwärterinnen und -anwärtern jährlich zu rechnen. Dies würde auch eine deutliche Verkleinerung der bislang genutzten Fläche nach sich ziehen. Aktuell werden die Planungen und Konzeptionierungen für die Dauerbelegung vorbereitet. Die Vertreter des Bundespolizeipräsidiums machten insoweit deutlich, dass auch die Bundespolizei diese Entwicklung weiterhin möchte und intensiv an den Planungen für den Endausbauzustand arbeitet. Angesichts der erforderlichen Ausbildungsleistung müsse aber die Phase der Spitzenauslastung in Bamberg über einen längeren Zeitraum, als ursprünglich angekündigt, fortgesetzt werden.

 

- Als „gesichert“ bezeichneten die Vertreter des Bundespolizeipräsidiums die Zahlen für die Jahre 2020 und 2021, da insofern bereits eine entsprechende haushaltsrechtliche Festlegung vorliegt. Danach würden pro Jahr 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen und in Ausbildung gebracht werden. Für die Jahre nach 2021 betonten die Vertreter des Bundespolizeipräsidiums, dass es noch keine absolute Verbindlichkeit geben könne, da zum einen die reguläre Bundestagswahl zu beachten ist und zum anderen noch keine haushaltsrechtlich bindenden Beschlüsse vorliegen. Die Vertreter der Bundespolizei gehen aber davon aus, dass sich an den grundsätzlichen Bedarfsaussagen für die Bundespolizei voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben werden.

 

- Angekündigt wurde weiterhin, dass die Anzahl der Beschäftigten für das 6. BPOLAFZ Bamberg zeitnah auf rund 1.000 Personen anwächst. Dieser Zuwachs soll alle Personalbereiche betreffen, insbesondere auch die Ausbilderinnen und Ausbilder. Dazu sollen in Bamberg nun auch Planstelle geschaffen werden. Bislang habe man sich mit zeitlich begrenzten Abordnungen beholfen, dies könne aber nicht dauerhaft fortgesetzt werden.

 

 

 

4. Entwicklung Trainingszentrum der Bundespolizei (LebEL):

 

Hierzu liegt - auch nach dem Gespräch mit Vertretern der Bundespolizei am 09.10.2019 - kein neuer Sachstand vor. Die Verwaltung wird berichten, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

 


5. Entwicklung sogenannte Nato-Siedlung:

 

Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung, kann berichtet werden, dass mittlerweile die erforderliche Freigabeerklärung des Freistaates Bayern zum Erwerb eines Grundstücksstreifens parallel zu Kastanienstraße aus dem Gelände des ANKER-Zentrums / Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) vorliegt. Diese wurde mit E-Mail vom 09.10.2019 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern erteilt.

 

Die Freigabeerklärung wurde durch die Verwaltung unverzüglich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Verkauf, übermittelt. Mit der BImA laufen derzeit die Abstimmungsgespräche für den Erwerb des Grundstücksstreifens durch die Stadt, zu den Bedingungen des Erwerbs des Grundstücksstreifens parallel zur Pödeldorfer Straße zur Errichtung eines Geh- und Radweges. Entsprechend soll auch bei dem Grundstücksstreifen parallel zur Kastanienstraße verfahren werden. Die Verwaltung steht ebenfalls in Kontakt mit Vertretern der Aufnahmeeinrichtung zur Verlegung bzw. Neuerrichtung eines entsprechenden Zauns für die erforderliche Abgrenzung zur Aufnahmeeinrichtung. Die Projektierung möglicher Sportflächen sowie die Ermittlung der entsprechenden Kosten etc. erfolgt durch das Gartenamt. Dieses steht ebenfalls in Kontakt mit der Anwohnerschaft der Nato-Siedlung.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

 

6. Erwerb des Golfplatz-Geländes:

 

Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung sowie den Eckdatenbeschluss für einen Kaufvertrag in der Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019 ist zu berichten, dass der Kaufvertragsentwurf nun vorliegt.

 

Die BImA informierte parallel, dass die Kaufvertragsurkunde noch mit der Bundespolizei, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Zufahrt aus dem Bereich der Nato-Siedlung (Verlängerung Walnußweg) im Rahmen einer Gestattungslösung abgestimmt werden muss. Es handelt sich um eine nicht dauerhaft gesicherte Zufahrtsmöglichkeit, sondern lediglich um eine Gestattung im Rahmen einer schuldrechtlichen Vereinbarung.

 

Weiterhin wird seitens der BImA eine vertragliche Regelung der Erschließung des BPOLAFZ über die Zollnerstraße gefordert. Hierzu existiert ein Gestattungsvertrag aus dem Jahr 2001, welcher die Nutzung durch US regelte. Seitens der BImA wird ein entsprechender weiterer Gestattungsvertrag für die Mitnutzung durch das BPOLAFZ für erforderlich erachtet. Hiervon wird der Abschluss des Kaufvertrages Golfplatz abhängig gemacht. Die Verwaltung erarbeitet eine entsprechende Gestattungsvertragsvorlage zur Übermittlung an die BImA. Dabei soll die Nutzung durch die Bundespolizei zur Sicherung der Erschließung dinglich gesichert werden.

 

Die Stadt Bamberg will den endgültigen und ausverhandelten Erwerb der Fläche noch im Jahr 2019 notariell beurkunden.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Die Anträge der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 21.10.2019 (Bebauungsplanverfahren 328C) und vom 21.10.2019 (Proberäume Lagarde) sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...