Beschlussvorlage - VO/2010/0947-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußläufige Verbindung von Wildensorg nach Bamberg - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungssenat
|
Entscheidung
|
|
|
13.10.2010
| |||
|
23.11.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Die CSU-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 8.3.2010 den Antrag auf Sachstandsbericht gestellt (vgl. Anlage).
Stellungnahme des Baureferates:
Für einen Gehweg zwischen Wildensorg und Bamberg wurde bereits im Jahr 1995 ein entsprechender Beschluss des Bausenates herbeigeführt (Sitzungsvortrag, Beschluss und Plan siehe Anlage).
Der Plan vom 22.6.1994 war in den darauf folgenden Jahren Grundlage für notwendigen Grunderwerb und bei der Beurteilung von Baugesuchen.
Die benötigten Grundstücksstreifen wurden vom Amt für Wirtschaft inzwischen erworben.
Aus der Sicht des Stadtplanungsamtes haben die Aussagen des Planes weiterhin Gültigkeit. In einem nächsten Schritt ist eine Ausführungsplanung erforderlich.
Dafür und für den Ausbau wurden immer wieder entsprechende Haushaltsansätze in die Haushaltsberatungen eingebracht; bisher ist es jedoch noch nicht gelungen, Haushaltsmittel für dieses Projekt bereitzustellen (vgl. auch Stellungnahme des EBB vom 3.9.2010).
In dem Abschnitt, in dem über die Wildensorger Straße auch bebaubare Grundstücke erschlossen werden, werden Erschließungsbeiträge fällig (siehe Stellungnahme des Fachbereichs 6A vom 19.5.2010).
Sobald entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, steht einem Ausbau des Gehweges aus der Sicht des Stadtplanungsamtes nichts im Wege. In den letzten Jahren hat die Bedeutung dieses Gehweges durch die fortschreitende Bebauung entlang der Wildensorger Hauptstraße eher zugenommen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:
Bamberg, 10.2010
Harald Lang Stadtplanungsamt: ..............................
(stellv. Baureferent) (Harald Lang)
..............................
(Bernhard Leiter)