"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2910-STWB

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

A. Förderung des ÖPNV

 

Im Rahmen des Klimaschutzes kommt dem öffentlichen Personennahverkehr eine bedeutende Rolle zu. Eine Verlagerung von bisherigen individuellen Fortbewegungen auf den öffentlichen Personennahverkehr trägt zur Reduzierung von CO2 und NOX bei. In Bayern hat die Staatsregierung dazu zusätzliche Fördermittel für den ÖPNV auch im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zur Verfügung gestellt. Die zugesagte Förderhöhe im Bereich des VGN beläuft sich für die Dauer von 5 Jahren auf jeweils maximal 12,8 Mio. €. Voraussetzung hierfür ist aber eine Beteiligung der Aufgabenträger im VGN in der gleichen finanziellen Höhe, d. h. ebenfalls 12,8 Mio. €. Demnach würden bei kompletter Ausschöpfung des finanziellen Rahmens für die Dauer von 5 Jahren jeweils 25,6 Mio. € zur Verfügung stehen.

 

Neben der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Initiative des Freistaats wurden auch seitens der Kommunalpolitik zusätzliche Maßnahmen beantragt, auf die im Rahmen des Sitzungsvortrages eingegangen wird.

 

  1. Bereits beschlossene Förderung des ÖPNV im VGN (Innovationspaket)

In der Sitzung des Finanzsenats am 24.09.2019 und der Vollsitzung am 25.09.2019 wurde das sogenannte Innovationspaket ausführlich dargestellt und vom Stadtrat auch so beschlossen. Wesentliche Inhalte des Innovationspakets sind:

 

  • Tarifstabilität in 2020 (Keine Tariferhöhung der Fahrscheinpreise)
  • 15 weitere Maßnahmen, um die
  • kundenseitige Akzeptanz für den ÖPNV zu erhöhen (z. B. durch Einführung eines Best-Practice-Systems)
  • Hemmschwellen zur Nutzung des ÖPNV abzubauen (u. a. durch automatisierte Berechnung von rabattierten Anschlussfahrscheinen)
  • Digitalisierung im ÖPNV mit dem mittel- bis langfristigen Ziel der Einführung eines elektronischen Tarifs voranzubringen (u. a. durch Digitalisierung des Vertriebs im Schülerverkehr, die Erweiterung des Handyticket-Sortiments, Einführung eines rabattierten Einzelfahrausweises, der automatisierten Fahrpreisfindung auf Basis eines Check-in-Check-out-Systems)

Aktuell erreicht das Maßnahmenpaket sowohl 2020 als auch in den Folgejahren noch nicht im vollen Umfang den Finanzierungsrahmen von 25,6 Mio. € pro Jahr. Es wird aber davon ausgegangen, dass sich im Laufe der Realisierung noch weitere Bausteine ergeben und damit in den Jahren ab 2021 mit einer Ausschöpfung des Finanzierungsrahmens von 25,6 Mio. € zu rechnen ist.

 

Die finanziellen Aufwendungen für die Stadt Bamberg stellen sich dabei wie folgt dar:

 

 

  1. Anträge der  Stadtratsfraktionen zur Förderung des ÖPNV

 

2.1     Vorliegende Anträge im Einzelnen

 

a)      Mit Schreiben vom 15.04.2019 hat die SPD-Stadtratsfraktion einen Antrag zur Förderung des ÖPNV in Bamberg gestellt. Im Schreiben, das als Anlage 1 dem Sitzungsvortrag beigefügt ist, wird ein Paket von Fördermaßnahmen beantragt.

 

A)       Busbeschleunigung durch Schaffung von Busspuren in der Luitpoldstraße, Langen Straße und in der Memmelsdorfer Straße. Priorität soll dabei die Luitpoldstraße haben

B)       Einrichtung einer Pförtnerampel am Kaulberg

C)  Schaffung einer Busringlinie zur Erschließung der Innenstadt

D) Attraktivere Tarifgestaltung insoweit, als einzuführen wäre ein kostenloses bzw. verbilligtes Ticket für Schüler und Auszubildende, eine kostenlose Busbenutzung an Samstagen, wobei der Umfang noch zu bestimmen wäre. Die Schaffung eines Sozialtickets, das für Bezieher geringer Einkommen gelten soll und einen verbilligten Fahrscheinerwerb ermöglicht.

E) Die vermehrte Anschaffung von Elektrobussen und Schaffung der dazugehörigen Infrastruktur

F)  Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

G)  Die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft Bamberg Stadt und Land.

H) Vergünstigungen beim Erwerb eines Fahrscheins, wenn die Fahrerlaubnis freiwillig zurückgegeben wird.

 

b)      Mit Datum vom 25.08.2019 wurde von der Stadtratsfraktion „Bamberger Allianz“ ein nahezu identischer Antrag zum Ausbau des Stadtbusbetriebs gestellt, der ebenfalls dem Sitzungsvortrag als Anlage 2 beigefügt ist. Der Antrag beinhaltet die von der SPD-Stadtratsfraktion unter den Punkten A, C, D (kostenlose Busbenutzung an Samstagen sowie Schaffung eines Sozialtickets), F und G genannten Punkte und regt zusätzlich den Einsatz von kleineren Bussen bei den Berglinien mit möglichst alternativen Antriebstechnologien an.

 

c)      Von der Bamberger Linken Liste wurde mit Schreiben vom 10.05.2019 die Einführung eines Sozialtickets gefordert (s. Anlage 3).

 

 

 

2.2     Inhaltliche Behandlung der Anträge

 

Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH befürwortet grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV führen. Aus Sicht des Verkehrsunternehmens sind die Maßnahmen insbesondere dahingehend zu beurteilen, ob der angestrebte Mehrwert in einem vernünftigen Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten steht und ob die Maßnahme insgesamt wirtschaftlich tragfähig ist. Dies vorweg wird nachfolgend zu den Anträgen im Einzelnen Stellung genommen.

 

a)        Antrag der SPD-Fraktion vom 15.04.2019:

Da die Punkte A, B und F des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte verkehrliche Entwicklung in der Stadt Bamberg sind, werden diese Punkte – wie bereits im Schreiben an die Fraktionen vom 12.08.2019 mitgeteilt – in den laufenden Prozess zum Verkehrsentwicklungsplan einfließen. Hinsichtlich der übrigen Punkte gilt folgendes:

 

Zu C) Schaffung einer Busringlinie zur Erschließung der Innenstadt

 

Die Schaffung einer Busringlinie könnte neben dem Transport von Kunden des ÖPNV, die sich rund um die Fußgängerzone bewegen wollen, insbesondere zur Anbindung der innenstadtnahen Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH dienen und damit einen Beitrag leisten, Individualverkehr im direkten Umfeld der Innenstadt und des Weltkulturerbes zu reduzieren.

 

Eine Anbindung der Tiefgarage Konzert- und Kongresshalle, der Tiefgarage Zentrum Nord (Georgendamm) und der Tiefgarage Luitpoldeck würde mit einer entsprechenden Führung einer Buslinie umgesetzt werden können. Das Parkhaus Zentrum Süd (Schützenstraße) liegt bereits in unmittelbarer Nähe der Innenstadt, sodass es wenig Sinn hat, auch diese Einheit in eine Ringlinie einzubinden. Haltestellen für diese Ringlinie würden einen Zugang zur Innenstadt in der Langen Straße, Deutsches Haus, Am Kranen und am Markusplatz ermöglichen. Ziel sollte es dabei sein, diese Ringlinie für die Nutzer kostenlos anzubieten. Dazu bedarf es aber noch der Abstimmung mit dem VGN und der Aufsichtsbehörde Regierung von Oberfranken. Für eine attraktive Ausgestaltung sollte die Linie in einem ca. 20 Minuten-Takt mit einem emissionsfreien Fahrzeug betrieben werden. Bedingt durch die enge Taktung und mit Blick auf die Verfügbarkeit geeigneter elektrisch betriebener Fahrzeuge erscheint der Einsatz von Fahrzeugen mit bis zu 8 Plätzen (z. B. eVito von Mercedes-Benz) als beste Lösung.

 

Außerdem soll zunächst ein Testbetrieb von einem Jahr durchgeführt werden, um den Effekt der Ringlinie evaluieren zu können.

 

Aus heutiger Sicht bewertet die Geschäftsführung die Einführung einer solchen Testringlinie als eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebots. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH bereits in seiner Sitzung vom 02.10.2019 der Einrichtung einer solchen Ringlinie zugestimmt.

 

Die Kosten für die Durchführung einer Ringlinie belaufen sich auf ca. 140.000 € netto für ein Jahr und werden durch die Stadtwerke getragen. Ein entsprechender Ansatz ist in die Wirtschaftsplanung 2020 der STVP aufgenommen worden.

 

Zu D) Attraktivere Tarifgestaltung

 

D 1) Kostenloses bzw. verbilligtes Ticket für Schüler und Auszubildende (365€-Ticket)

 

In der Aufsichtsratssitzung der STVP am 18.07.2019 und am 02.10.2019 sowie im Finanzsenat und Stadtrat am 24. und 25.09.2019 wurde über die Initiative des Freistaats Bayern zur Einführung eines 365€-Tickets für Schüler und Auszubildende berichtet. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) kann davon ausgegangen werden, dass ein 365€-Ticket, das eine verbundweite Gültigkeit haben wird, zum Schuljahr 2020/21 eingeführt werden soll. Die Finanzierung soll zu 2/3 vom Freistaat Bayern und zu 1/3 vom jeweiligen Aufgabenträger getragen werden. Für die Stadt Bamberg wurde vom VGN ein Finanzierungsbetrag in Höhe von ca. 205.000 € pro Jahr errechnet. Derzeit sind vom Freistaat Bayern noch verschiedene Fragen zu beantworten, die für eine Umsetzung von großer Bedeutung sind.

 

Aktuell ist das 365€-Ticket angesichts der noch offenen Fragen nicht entscheidungsreif.

 

D 2) Kostenlose Busbenutzung an Samstagen

 

Eine kostenlose Busbenutzung an Samstagen wurde letztes Jahr in Aschaffenburg umgesetzt. Ziel war es, Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV zu animieren. Nach dem ersten Jahr konnte Aschaffenburg zwar einen Fahrgastzuwachs in Höhe von 25 % an Samstagen vermelden, aber das Ziel des Umstiegs auf den ÖPNV wurde nicht im gewünschten und erwarteten Umfang erreicht. Dies ist dadurch belegt, dass die Auslastung der Parkhäuser vor und nach Einführung der Maßnahme gleich stark war.

 

Um für die Wirkung einer kostenlosen Busnutzung an Samstagen eine erste Indikation für Bamberg zu bekommen, schlägt die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH vor, einen kostenlosen Busverkehr an den vier verkaufsoffenen Samstagen 2019 vor Weihnachten durchzuführen. Gerade an diesen besucherstarken Tagen wäre ein verstärkter Umstieg der Stadtbesucher auf den Bus ein sinnvoller Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation.

 

Die entstehenden Mindereinnahmen belaufen sich auf ca. 37.000 €. Da nach den Regularien des VGN ein kostenloses Busangebot Angelegenheit des Aufgabenträgers, also der Stadt Bamberg ist, sind entsprechende Mindereinnahmen auch vom Aufgabenträger zu erstatten bzw. auszugleichen.

 

Der Aufsichtsrat der STVP hat in seiner Sitzung am 02.10.2019 dieser Maßnahme bereits zugestimmt.

 

D 3) Schaffung eines Sozialtickets

 

Leistungsempfänger eines Sozialtickets könnte folgender Personenkreis sein:

 

  • Bezieher/-innen von Sozialhilfe/Grundsicherung
  • Asylbewerber/-innen im Stadtgebiet
  • SGB II-Empfänger/-innen
  • Wohngeldempfänger/-innen

 

Bezogen auf die Stadt Bamberg würde damit ein Personenkreis von ca. 6.200 Personen für ein Sozialticket in Frage kommen.

 

Um eine erste finanzielle Abschätzung über die Höhe einer finanziellen Belastung durchführen zu können, wurden folgende Annahmen getroffen:

 

  • Nutzung von ca. 50 % der Berechtigten = ca. 3.100 Personen
  • Zugrunde gelegter Tarif: Bamberger Einkaufskarte im Jahresabo = 20,90 €/Monat
  • Rabattierung in Höhe von 50 %

 

Unter den vorgenannten Annahmen würden im Falle der Einführung eines Sozialtickets für den oben genannten Personenkreis geschätzte Kosten in Höhe von ca. 390.000 € pro Jahr entstehen. Die Einführung eines Sozialtickets ist nicht Aufgabe des Verkehrsunternehmens, sondern wäre von der Stadt Bamberg zu veranlassen. Damit wären die entsprechenden Kosten ebenfalls von der Stadt Bamberg zu tragen.

 

Zu E) Vermehrter Einsatz von Elektrobussen und Schaffung der dazugehörigen Infrastruktur

 

Die STVP hat bereits 2018 eine erste Studie über den möglichen Einsatz von Elektrobussen im Liniennetz erstellen lassen. Demnach könnte mit der derzeit verfügbaren Technologie nur sehr begrenzt eine Substitution der herkömmlich angetriebenen Busse mit Elektrobussen erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass nur ca. 14 % der Fahrzeugumläufe theoretisch durch Busse mit Elektroantrieb gefahren werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Unterbringung wesentlicher Aggregate auf dem Fahrzeugdach die Bauhöhe der Busse auf ca. 3,40 m anwächst und damit die Hauptspange des Linienbetriebs, die durch die Zollnerstraße führt, nicht befahren werden kann. Die technologische Weiterentwicklung lässt erwarten, dass voraussichtlich bereits im Jahr 2021 ein deutlicher Entwicklungssprung in der Batterietechnologie erfolgt. Damit wird die verfügbare Batteriekapazität drastisch erweitert und eine deutlich größere Anzahl von Fahrzeugumläufen kann mit Elektrobussen erfolgen. Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass ein Elektrobus derzeit doppelt so teuer ist wie ein herkömmlicher Bus und dass zusätzlich hohe Investitionen in die Infrastruktur zu leisten sind. Im mittelfristigen Wirtschaftsplan der STVP sind für das Jahr 2021/2022 aus den oben genannten Gründen die ersten Beschaffungen von Elektrobussen geplant, weitere Beschaffungen sind in der Folge vorgesehen. Außerdem hat die STVP mit 5 anderen Stadtwerken Ende April eine Förderskizze zur Förderung der investiven Mehraufwendungen Projektskizze bei dem Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH gestellt, die aber bisher noch beschieden ist.

 

Damit ist insgesamt der zeitnahe Einstieg in einen vermehrten Einsatz von Elektrobussen bereits vorgezeichnet.

 

In der Strategiesitzung des Aufsichtsrats vom 19.09.2019 und in der Aufsichtsratssitzung am 02.10.2019 wurde die Thematik ausführlich behandelt. Der Aufsichtsrat der STVP ist mit dem Vorgehen einverstanden.

 

Zu G) Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft Bamberg Stadt und Landkreis

 

In der Strategiesitzung des Aufsichtsrats am 09.05.2019 und der Aufsichtsratssitzung am 02.10.2019 der STVP wurden erste mögliche Kooperationsformen zwischen der Stadt Bamberg und dem Landkreis Bamberg im Bereich des ÖPNV vorgestellt. Gemäß diesen Überlegungen erscheint die Einrichtung einer Regiegesellschaft als zielführend, die sowohl die Koordinierung und Steuerung der Mobilitätsangebote als auch die gemeinsame Planung einschließlich der Fortschreibung des Nahverkehrsplans übernehmen könnte. Eine abschließende Prüfung dieses Modells steht noch aus. Mit dem Landkreis Bamberg und mit Unterstützung einer Beratungsfirma werden aktuell die Gespräche weiter intensiviert und konkretisiert. Über den Fortgang der Gespräche wird wieder berichtet.

 

Zu H) Vergünstigungen beim Erwerb eines Fahrscheins bei Fahrerlaubnisrückgabe

 

Eine Vergünstigung beim Erwerb eines Fahrscheins bei Fahrerlaubnisrückgabe würde aus Sicht der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH verschiedene positive Effekte hervorrufen:

 

Fahrerlaubnisinhaber, die alters- oder körperlich bedingt nicht mehr in der Lage sind, ein KFZ zu bewegen, können auch weiterhin am sozialen Leben in der Stadt teilnehmen und die Sicherheit im Verkehr kann positiv beeinflusst werden.

 

Personen, die die CO2-Bilanz positiv beeinflussen wollen, wird eine Möglichkeit gegeben, sich weiterhin kostengünstig mobil bewegen zu können.

 

Ein äußerst attraktives Angebot würde eine Zurverfügungstellung einer Bamberger Einkaufskarte kostenlos für die Dauer eines Jahres darstellen.

 

Zur Abwicklung würde die Führerscheinstelle der rückgabewilligen Person eine entsprechende Bestätigung ausstellen, die diese bei der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH gegen eine Bamberger Einkaufskarte einlösen kann. Um einen Missbrauch ausschließen zu können (nach Erwerb der Einkaufskarte und Stellen eines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) würden die Führerscheinstelle und die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH einen regelmäßigen Datenaustausch durchführen.

 

Sollte aus Sicht des Führerscheinabgabewilligen eine Bamberger Einkaufskarte für seine persönlichen Bedürfnisse nicht ausreichend sein, sollte er gegen einen regulären Aufzahlungsbetrag (Preisvergleich Bamberger Einkaufskarte vs. gewünschter Tarif) den passenden Tarif auswählen können.

 

Kostenträger einer solchen Maßnahme ist die Stadt Bamberg. Da die Nachfrage nicht abgeschätzt werden kann, können auch nur die jeweiligen Kosten bei der Rückgabe einer einzelnen Fahrerlaubnis genannt werden. Diese belaufen sich auf 250,80 € pro Nutzer.

 

Der Aufsichtsrat der STVP hat in seiner Sitzung am 02.10.2019 der Maßnahme bereits zugestimmt.

 

b)        Antrag der Stadtratsfraktion Bamberger Allianz vom 25.08.2019

Der Einsatz insbesondere der im Bereich des Jakobs- und des Michaelsbergs verkehrenden Buslinie 910 mit Elektrobussen, die auch von ihren Abmessungen kleiner als die bisher eingesetzten Busse sein sollen, würde einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und zum Schutz des Weltkulturerbes leisten. Ziel sollte es sein, möglichst schnell einen Einsatz dieser Busse im Rahmen ihrer Verfügbarkeit zu prüfen und umzusetzen. Der Einsatz sollte dabei zunächst auf ein Fahrzeug beschränkt werden, da Betriebserfahrungen mit Elektrobussen im Hinblick auf die Topologie in Bamberg noch nicht vorliegen. Die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH führt dazu eine Marktsondierung durch. Es wird davon ausgegangen, dass Anfang des Jahres 2020 ein erster Einsatz erfolgen kann.

 

Zum Thema Beschaffung von Elektrobussen wurde im Aufsichtsrat der STVP am 02.10.2019 ausführlich berichtet und beraten.

 

B. Kostenfreie erste Stunde Parken in den Parkhäusern der Stadt

 

Mit Schreiben vom 16.09.2019 beantragt die GAL-Stadtratsfraktion (jetzt „Grünes Bamberg“) einen Sachstandsbericht zur ersten Stunde freies Parken in den innenstadtnahen Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH. (Anlage 4).

 

Die Einführung der ersten Stunde freies Parken erfolgte zum 01.12.2018 mit Beschluss des für die Parktarife zuständigen Aufsichtsrats der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH am 27.07.2018 für die Parkierungseinrichtungen Parkhaus Zentrum Süd, Tiefgarage Zentrum Nord, Tiefgarage Luitpoldeck und Parkplatz am alten Hallenbad. Der Beschluss wurde zunächst für die Dauer bis zum 31.12.2019 gefasst.

 

Maßgabe dabei war, dass die STVP in der Sitzung des Aufsichtsrats der STVP im September 2019 über die Auswirkungen berichtet. Der entsprechende Bericht erfolgte dann in der AR-Sitzung der STVP am 18.07.2019.

 

Im Ergebnis hat die Einführung der kostenfreien ersten Stunde zu einer Verlagerung der Parkvorgänge von der Langen Straße in das Parkhaus Zentrum Süd geführt, so dass der Parkplatzsuchverkehr entsprechend reduziert werden konnte.

 

 

Auf Grundlage der positiven Auswirkungen hat der Aufsichtsrat dann die Beibehaltung ohne zeitliche Begrenzung der ersten kostenlose Stunde sowie des am 27.07.2018 beschlossen Tarifgefüges zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...