Beschlussvorlage - VO/2019/2918-47
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Garten- und Friedhofsamt
- Referent:in:
- Dr. Christian Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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04.12.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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11.12.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 23. Oktober 2019 wurde die Verordnung der Stadt Bamberg über das Leichenwesen neu gefasst.
Der neu eingeführte Passus der Überwachung der Überführung von Leichen in § 10 der Verordnung der Stadt Bamberg über das Leichenwesen führt zu zwei Gebührentatbeständen, die in der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) zu regeln sind.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung des Stadtrates der Stadt Bamberg folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.
- Die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) wird beschlossen.
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg
(Kostensatzung) vom 10. Oktober 2001 (Rathaus Journal Nr. 22 vom 19. Oktober 2001),
zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Oktober 2011
(Rathaus Journal Nr. 22 vom 28. Oktober 2011)
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, FN BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 32 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) vom 10. Oktober 2001 (Rathaus Journal Nr. 22 vom 19. Oktober 2001), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Oktober 2011 (Rathaus Journal Nr. 22 vom 28. Oktober 2011) wird wie folgt geändert:
Nach der Tarifgruppe 8 wird die neue Tarifgruppe „9“ Gegenstand „Friedhofswesen“, Tarif-Nr. „90“ Gegenstand „Bestattungswesen“, Tarif-Nr. „900“ Gegenstand „Durchführung der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur ordnungsgemäßen Überführung einer Leiche nach auswärts (§ 6 Abs. 1 Satz 2 i. v. m. Abs. 3 Satz 1 LeichenwesenVO)“, Gebühr „70 €“ und Tarif-Nr. „910“ Gegenstand „Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der Vorfahrpflicht (§ 6 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 LeichenwesenVO)“, Gebühr „350 €“ eingefügt.
§ 2
Die Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bamberg, xx.xx.2019
Stadt Bamberg
Andreas Starke
Oberbürgermeister
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: