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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2984-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg, der Landkreis Bamberg und der Landkreis Forchheim betreiben gemeinsam den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim (kurz: ZRF), der als Verbandsaufgabe den Rettungsdienst nach den Bestimmungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes, den Betrieb der Integrierten Leitstelle sowie die Alarmierung der Feuerwehr im Gebiet der Verbandsmitglieder wahrnimmt. Die Verbandssatzung vom 10.12.2003 wurde zuletzt geändert mit der 4. Änderungssatzung vom 23.07.2014. Inzwischen hat sich das Aufgabenspektrum des ZRF entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich erweitert: So wurde die Taktisch-Technische Betriebsstelle (TTB) bereits im Jahr 2014 in Betrieb genommen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung im Jahr 2017 wurde angeregt, den Betrieb der TTB der Vollständigkeit halber in den formalen Aufgabenkatalog (§ 4) der Verbandssatzung aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Verbandsmitglieder des ZRF, die Verbandssatzung anzupassen. In diesem Zusammenhang wurde der Satzungstext vom 10.12.2003, zuletzt geändert mit der 4. Änderungssatzung vom 23.07.2014, insgesamt hinsichtlich weiteren Korrekturbedarfs überprüft und aktualisiert. Sämtliche Änderungen sind in der beigefügten Anlage farblich hervorgehoben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde in der Verbandsversammlung beschlossen, keine weitere Änderungssatzung, sondern eine Neufassung der Verbandssatzung zu erlassen.

 

Die Erweiterung des Aufgabenkatalogs in § 4 der Verbandssatzung bedarf gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommZG der Genehmigung der Regierung von Oberfranken sowie gem. Art. 44 Abs. 2 Satz 1 KommZG das Einverständnis der Verbandsmitglieder.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2019 wurde die geplante Satzungsänderung im Vorfeld bei der Regierung von Oberfranken angezeigt. Seitens der Regierung werden keine Bedenken gegen die beabsichtigte Neufassung der Verbandssatzung erhoben.

 

 

Die Vorlage der neugefassten Verbandssatzung erfolgte in der Sitzung der Verbandsversammlung am 03.12.2019. Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:

 

„1. Die Verbandsversammlung beschließt - vorbehaltlich der positiven Rückäußerung der Regierung -               die Verbandssatzung gemäß Anlage. Redaktionelle Änderungen sind weiterhin möglich.

 

 2. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte für den Erlass der neuen               Bekanntmachung durchzuführen.“

 

Nach positiver Beschlussfassung der Verbandsmitglieder des ZRF soll die notarielle Beurkundung des beiliegenden Satzungstextes erfolgen. Redaktionelle Änderungen sind weiterhin möglich. Die Kosten der Beurkundung trägt der Zweckverband.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der beigefügten Neufassung der Satzung des ZRF Bamberg-Forchheim wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen am Satzungstext sind weiterhin möglich. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Satzungsanpassung vorzunehmen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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