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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/2994-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Ein bestehendes eingeschossiges Wirtschafts- und Scheunengebäude mit Walmdach soll zu 6 Wohnungen um- und ausgebaut werden.

Das Vorhaben fällt eigentlich in das laufende Verwaltungshandeln. Weil es aber in den Gesamtzusammenhang der Nutzungsänderungen im Bereich des Karmelitenklosters gehört, wird es im Bausenat behandelt.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 14,40 m/ 8,30 m  Länge: 29,22 m  Firsthöhe: 9,40 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  10.07.2019

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB – es liegt ein einfacher Bebauungsplan vor

  Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

Da das Vorhaben mit der Eigenart der näheren Umgebung in Einklang steht, ist der Grundsatz des Einfügegebots erfüllt und das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht befürwortet werden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein: Nachbarn die die Eingabepläne nicht unterschrieben haben, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides. 

 

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 6 anrechenbar: 0   nachzuweisen: 6

 Nachweis auf Baugrundstück: 6

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 12 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 12

 Nachweis auf Baugrundstück: 12

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 Besonderheiten:

     

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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