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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3000-62

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Beratungsfolge

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  1.   Sitzungsvortrag:

 

Über das Vorhaben wird in Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 27.11.2019 , Ziff. 2 (siehe Seite 2) erneut berichtet.

 

 

 Vorgang bis zum 27.11.2019:

 

Das Vorhaben hat die Errichtung eines neuen Trinkwasserhochbehälters im Bereich des Alten Rothofes zum Inhalt. Dieser soll sowohl der Trinkwasserversorgung von Wildensorg als auch insbesondere der Löschwasserversorgung von Wildensorg dienen. Weiterer Nutzen ist die Entlastung des Pumpwerkes Jakobsberg. Zum Gesamtvorhaben gehört auch die Errichtung entsprechender Anbindungsleitungen, welche aber nicht unter das Planungs- und Baurecht fallen.

Mit dem Vorhaben werden zwei bestehende ältere Behälter, Hochbehälter Rothof und Hochbehälter Wildensorg, abgelöst.

Der neue Hochbehälter soll in Stahlbeton als zweikammriger Wasserspeicher und einem Bediengebäude errichtet werden.

 

 

Das Vorhaben wurde der Sitzung des Bau- und Werksenates am 03.07.2019 behandelt (Sitzungsvorlage VO/2019/2429-62). Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung im Zuge des weiteren Genehmigungsverfahrens die landschaftliche Einpassung hinsichtlich der Zufahrt und der Modellierung der Überdeckung weiter zu verbessern.
  3. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 19.02.2019 mit einer Ergänzung vom 16.03.2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

 

 

Als Ausfluss dieses Beschlusses haben die Stadtwerke ihre Planung weiter entwickelt. Der Behälter konnte 47 cm tiefer in den Boden gesenkt werden und die Landschaftsmodellierung wurde ausdifferenziert.

 

In der Bürgerversammlung am 26.09.2019 wurden zwei Anträge zur grundlegenden Planung des Trinkwasserhochbehälters gestellt. Die Anträge wurden jeweils mehrheitlich beschlossen und umfassen die Prüfung eines alternativen Standortes bzw. die Nichterrichtung des geplanten Wasserspeichers und weitere Nutzung der beiden vorhandenen Wasserbehälter (HB Rothof und HB Wildensorg). Des Weiteren hat am 21.11.2019 in Wildensorg eine Veranstaltung stattgefunden, zu der Bürger, der Bund Naturschutz BUND und der Verein „Bewahrt die Bergstadt“ Stadträte, Vertreter des Forstamtes Forchheim und den Geschäftsführer der Stadtwerke Bamberg eingeladen hatten.

 

Die Stadtwerke Bamberg haben daher dem Stadtrat am 27.11.2019 über das Ergebnis der in der Bürgerversammlung gebilligten Anträge zur  Standortprüfung berichtet (Sitzungsvorlage VO/2019/2892-STWB). Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung überprüft die in der Veranstaltung vom 21.11.2019 gemachten Vorschläge zur Gestaltung des Hochbehälters (Drehung um 90 Grad, Verzicht auf Einzäunung, Zufahrt zum Bauwerk auf historischer Wegtrasse) und bezieht in diese Prüfung den Naturschutzbeirat ein. Über das Ergebnis ist dem Stadtrat in einer Sitzung zu berichten.
  3. Die beiden Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 26. September 2019, zum Standort eines geplanten Trinkwasserhochbehälters im Bereich Rothof, sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung behandelt.

 

 

 

Weiterer Vorgang seit dem 27.11.2019:

 

Die Stadtwerke Bamberg haben daraufhin zwei neue Varianten 1 und 2 erarbeitet und am 16.12.2019 dem Naturschutzbeirat vorgestellt:

 

Variante 1:

 

  • Erfüllung der Forderungen „Drehung um 90 Grad" und „Verzicht auf Einzäunung"
  • Behälter rückt 20 m näher an die Linde
  • Gebäude ragt 47 cm höher aus der Erde (im Vergleich zur Planung, die dem Stadtrat am 27.11.2019 vorgelegt worden ist)
  • Gabionenwand und Flachdach mit Überdeckung (analog aktueller Planung vom 29.01.2020)
  • Eingang im Norden

 

Variante 2:

 

  • Erfüllung aller drei Forderungen ,,Drehung um 90 Grad, Verzicht auf Einzäunung
  • und Nutzung historischer Wegtrasse"
  • Behälter rückt 20 m näher an die Linde
  • Gebäude ragt 47 cm höher aus der Erde (im Vergleich zur Planung, die dem Stadtrat am 27.11.2019 vorgelegt worden ist)
  • Flachdach mit Aussichtsplattform und Treppenaufgang
  • Eingang im Süden

 

Zum Vergleich die dem Stadtrat am 27.11.2019 vorgelegte Planung:

 

          120 m Abstand von der historischen Linde

          Pultdach als Gründach

          Einzäunung

          Eingang im Osten

 

 

 

 

Es wurde festgestellt, dass der gewünschte Verzicht auf die Einzäunung vorteilhaft wäre und durch die neue Gestaltung mittels Gabionen, die dem Schutz des oberirdischen Eingangsbauwerks dienen,  machbar ist. Der historische Weg sei nicht mehr wirklich existent und zum anderen sei dieser wesentlich länger als die ursprünglich geplante Zuwegung von Osten. Daher wurde beschlossen, die Drehung des Baukörpers um 90 Grad und folglich die Zufahrt zum Bauwerk auf dem historischen Weg abzulehnen, da hierdurch der Behälter 20 m näher an die Linde rücken und das Gebäude 47 cm höher aus der Erde herausragen würde. Auf die Einzäunung soll verzichtet werden. Die Sicherheit des Behälters wird durch eine Gabionenwand, deren ökologische Gestaltung mit dem Naturschutz abzustimmen ist, garantiert. Gleiches gilt für die Gestaltung des Zufahrtweges sowie die Auswahl der Gehölze.

 

Aus der am 27.11.2019 dem Stadtrat vorgelegten Planung sowie den daraufhin erarbeiteten Varianten 1 und 2, die alle dem Naturschutzbeirat am 16.12.2019 vorgestellt wurden, entwickelte sich folgende Planung, die der Bauherr mit Planstand vom 29.01.2020 zur Genehmigung eingereicht hat:

 

  • keine Drehung, es bleibt bei 120 m Abstand von der historischen Linde
  • keine Drehung: Eingang im Osten und keine Anhebung um 47 cm
  • keine Nutzung des historischen Weges
  • keine Einzäunung
  • Gabionenwand und Flachdach mit Überdeckung

 

 

Schlussfolgerung und Empfehlung:

 

Nachdem sämtliche Optimierungspotenziale für die Planung ausgelotet worden sind, empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Werksenat, sich dem Votum des Naturschutzbeirates anzuschließen.

Die fachlichen Stellungnahmen jenseits des Naturschutzes bleiben gegenüber dem Stand vom 03.07.2019 unverändert. Die Baugenehmigung wird mit naturschutzfachlichen Auflagen im Sinne des Naturschutzbeirates ausgestaltet werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschlussziffer 2. des Stadtratsbeschlusses vom 27.11.2019 folgend stimmt der Bau- und Werksenat der eingereichten Planung vom 29.01.2020 zu.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

    x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

 

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