Beschlussvorlage - VO/2020/3003-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Bürogebäudes Bamberg, Dr.-Robert-Pfleger-Str. 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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12.02.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es ist ein unterkellertes, viergeschossiges Bürogebäude eines großen Energieversorgungsunternehmens geplant. Das Gebäude ist für ca. 220 Arbeitsplätze ausgelegt und soll auch eine Kantine enthalten. Die Dachhaut des geplanten Walmdaches wird auf zwei Dachflächen (Südwesten und Südosten) aus Photovoltaikpaneelen hergestellt, auf den zwei anderen Dachflächen (Nordwest und Nordost) sind Fassadenpaneele vorgesehen. Außerdem werden 75 Kfz.-Stellplätze mit einer Photovoltaik-Überdachung überdacht.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,97 m Länge: 97,20 m Firsthöhe: 21,17 m
Antragseingang: 07.11.2019
vollständig: 13.11.2019
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 208 C
rechtsverbindlich seit: 25.01.2002
Einfacher Bebauungsplan Nr. 208 E, rechtsverbindlich seit 29.03.2019
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs. 2 BauNVO): Industriegebiet (§ 9 BauNVO)
Vorgesehene Abweichung:
Die festgesetzte max. Traufhöhe von 16,00 m wird im Bereich des gaubenartigen Dachaufbaus mit ca. 17,63 m und mit der geplanten Firsthöhe von ca. 21,17 m überschritten.
Begründung:
Grundsätzlich kann aus städtebaulichen Gründen die geplante Höhe befürwortet werden. Der Betreiber der im Bebauungsplan Nr. 208 C festgesetzten Richtfunkstrecke ist allerdings noch zu beteiligen. Voraussichtlich wird dies aber unproblematisch sein.
Das Vorhaben wurde im Stadtgestaltungsbeirat (SGB) zuletzt am 26.09.2019 behandelt. Hier wurde empfohlen, dass detaillierte Aussagen zur Ausführung der Dachfläche in Bezug auf die technischen/gestalterischen Aspekte der Photovoltaik-Elemente gemacht werden sollen.
Bezüglich der Verschattung der Fassade wurde weiter empfohlen, gegenüber den Bereichen ohne Prallscheibe eine Lösung zu suchen, die auf alle Gebäudeteile bezogen werden kann, z.B. in Form von Stoffen oder Gläsern. In Bezug auf die erforderliche gestalterische und architektonische Qualität der Fassade empfiehlt der SGB einen Fassadenabschnitt mit Dachanschnitt als Musterfassade zu bauen, um die Hüllwirkung zu überprüfen.
In Bezug auf die Qualität der Freiraumplanung wird ein nachvollziehbarer funktionaler Zusammenhang hinsichtlich der Anordnung der einzelnen Elemente empfohlen. Besonders die Wegebeziehungen und -verbindungen zwischen Fußgängern und Radfahrern besonders im Zusammenhang mit den geplanten Aufenthaltsflächen müssen beachtet werden.
Die gestalterischen Belange werden derzeit mit dem Planer abgestimmt. Mit der Werksplanung wird seitens des Antragstellers eine Bemusterung vor Ort organisiert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 72 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 72
Nachweis auf Baugrundstück: 75
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 22 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 22
Nachweis auf Baugrundstück: 50
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Sonstiges:
Der Betreiber der Richtfunkstrecke wurde hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudehöhe im Verfahren zur Stellungnahme aufgefordert.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: