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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0085-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschlüssen des Stadtrates vom 12.12.2007 wurden die Haushaltsansätze für freiwillige Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen, die im Verwaltungshaushalt unter Ausgabengruppe „70“ ausgewiesen sind, sowie die bei Ausgabengruppe „98“ veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter mit Ausnahme einiger einzelner Haushaltsstellen gesperrt bis zum 30.09.2008. Das Volumen der gesperrten Beträge der Ausgabengruppe „70“ beträgt 647.450 € (davon innere Verrechnungen, z.B. für Nutzung der städtischen Turnhallen: 248.400 €) und für die Ausgabengruppe „98“ 1.814.580 € (davon innere Verrechnung für Sanierung Villa Remeis: 150.000 €).

 

Nach der bisherigen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 bestehen keine Bedenken, die bisher gesperrten Beträge der Ausgabengruppen „70“ und „98“ zum 01.10.2008 freizugeben. Es wird deshalb um folgenden Beschluss gebeten:

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städt. Beteiligungen

empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

     Die Haushaltsansätze,

 

a)             die als „freiwillige Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen im Verwaltungshaushalt unter der Ausgabengruppe „70“ ausgewiesen sind und

 

b)             die bei den verschiedenen Einzelplänen bei Ausgabengruppe „98“ veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (mit Ausnahme der Zuschüsse, für die die Stadt Bamberg selbst Fördermittel vom Land oder sonstigen Dritten erbeten hat und die noch nicht bewilligt wurden)

 

   werden ab 01.10.2008 freigegeben.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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