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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3008-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Bundeshaushalt 2020 werden erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) bereitgestellt und nach den Kriterien des Projektaufrufes 2018 ohne einen neuen Projektaufruf verteilt. Mit diesem Bundessonderförderprogramm werden investive Projekte mit besonderer regionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert, die einen Beitrag zum Klima­schutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovations­potential verfügen.

 

Förderfähig sind bei der SJK-Bundesförderung auch Projekte, die im Eigentum privater Dritter – wie z.B. Vereinen – stehen. Antragsteller und Förderempfänger ist jedoch die Kommune, in deren Gebiet sich das Förderprojekt befindet. Ein Projekt des Wasser-Sport-Vereins Neptun e.V. (WSV Neptun) wurde deshalb an das Fördermanagment der Stadt Bamberg herangetragen. Die Vereinsanlage des in Bamberg-Bug gelegenen WSV Neptun ist stark sanierungsbedürftig. Der Verein möchte die Schwimmbecken zukunftssicher und umweltgerecht mit einer CO2-freien Beheizung versehen und muss die veraltete Schwimmbadtechnik sowie die Gebäude sanieren. Diese Sanierungs- und Klima­schutzmaßnahmen haben ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen von rd. 2,5 Mio. €. Da das Vereinsgelände des WSV Neptun im Bamberger Stadtgebiet liegt, ist nur die Stadt Bamberg für die SJK-Bundesmittel der Gebäude- und Techniksanierungsmaßnahmen des Vereins beim Bund antrags­berchtigt. Da bei der Stadt Bamberg die Voraussetzungen für die erhöhte Bundesförderquote von 90 % gegegeben sind, reduziert sich der kommuanle Eigenanteil der Komplementärfinanzierung auf 10 % der Projektkosten. Daraus ergibt sich folgender Finanzierungsplan:

 

Bundesförderanteil 2.241.000 €

Kommunalanteil         249.020 €

Projektkosten 2.490.020 €

 

In Absprache und mit Zustimmung des Vereins wird die Auszahlung des Kommunalanteils auf bis zu 10 Jahre gestreckt erfolgen. Dieser wird jeweils zur Hälfte aus dem Topf für Investitionszuschüsse an Sportvereine und aus allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt.

 

Dieses Bundesförderprogramm hat ein zweistufiges Verfahren. In Stufe 1 ist von der Stadt Bamberg der Projektvorschlag mit einem Ratsbeschluss einzureichen, mit dem die Teilnahme des WSV Neptun-Projektes am SJK-Förderverfahren von der Stadt gebilligt wird. Nach einer Aufnahme des Projektes in das Sonderförderprogramm wäre in Stufe 2 der formale Förderantrag für das Projekt des Vereins von der Stadt Bamberg zu stellen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat begrüßt die geplanten Klimaschutz- und Sanierungsmaßnahmen des Wasser-Sport-Vereins Neptun Bamberg e.V. und billigt die Teilnahme dieses Projekts am SJK-Förderverfahren des Bundes.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, das Projekt „CO2-freie Beckenheizung und Gebäudesanierung im Wasser-Sport-Verein Neptun Bamberg e.V.“ zum Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  249.020 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Da es sich hier um eine sehr gute Förderkulisse handelt, die es dem Verein ermöglicht sich zukunfts­sicher aufzustellen, und da bereits verwaltungsintern abgestimmt wurde, dass der Kommunalanteil aus bestehenden Haushaltsmitteln gezahlt wird, bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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