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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3062-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

In einer mit großen Bäumen bewachsenen Baulücke soll eine Wohnanlage mit 9 Wohnungen und einer Carportanlage errichtet werden. Das Wohnhaus ist als zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss geplant. Durch die topographische Lage erscheint das Gebäude nach Süd- osten dreigeschossig. Der Baukörper wirkt zur Straße wie drei einzelne Wohngebäude. In südwestlicher Richtung bestehen drei unterschiedliche Gebäudetiefen. Die Stellplätze sollen in einer Carportanlage untergebracht werden.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 9,06 m; 12,80 m; 15,99 m Länge: 29,97 m Firsthöhe: (Straße) 12,80 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  12.03.2019

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 48 vom 08.11.1884 vor.

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. In der direkten Nachbarschaft schließen sich an der Straßenrandbebauung Wohngebiete an. Südöstlich der Grundstücksgrenze grenzt der Außenbereich an.

 

Das Vorhaben fügt sich nach der Eigenart der näheren Umgebung ein, da in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung mit den angrenzenden Gebäuden ein faktisches allgemeines Wohngebiet nach
§ 4 BauNVO zu erkennen ist. Das Maß der Bebauung entspricht dem umliegenden Gebietscharakter. Die Straßenrandbebauung wird durch die vorliegende Planung weitergeführt. Die Höhe der Planung entspricht der näheren Umgebung. Die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, entspricht ebenfalls dem Gebietscharakter der näheren Umgebung. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes liegt nicht vor.

 

Das Vorhaben wurde bereits in den Sitzungen des Stadtgestaltungsbeirates am 05.03.2018 und am 20.09.2018 behandelt. Die vorliegende Planung entspricht weitgehend den Empfehlungen des Stadtgestaltungsbeirates.

 

Zwar wurde gegenüber der Behandlung im Stadtgestaltungsbeirat die Zahl der Stellplätze von 14 auf 12 reduziert, jedoch die gesamtversiegelte Fläche für Stellfläche mit Zufahrten nicht verringert. Die Anregung des Stadtgestaltungsbeirates, genau einen Stellplatz pro Wohnung anzubieten (9 Stück) wurde nicht aufgegriffen.

Angesichts der städtebaulich sensiblen Lage und des umfassenden Baumbestandes bietet aber gerade eine Anpassung der Stellplatzanzahl die städtebauliche Chance, mehr Bäume zu erhalten und damit den Wohnungen eine hohe Umfeldqualität zu bieten. Der Antragsteller will die Zahl der realen Stellplätze nicht von 12 auf 9 (je Wohnung ein Stellplatz) reduzieren. Stattdessen ist er bereit, den erheblichen Baumbestand auf der angrenzenden Grundstücksfläche dauerhaft grundbuchrechtlich abgesichert zu erhalten.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein: Es wurden auch die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite der Storchsgasse beteiligt. Diese haben die Eingabepläne nicht unterschrieben. Es liegen auch bereits Rechtsanwaltsschreiben vor. Die Abstandsflächenabweichung ist städtebaulich begründet, weil hier die direkte Bebauung entlang der Straße ortsbildprägend ist.

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 12 anrechenbar: / nachzuweisen: 12

 Nachweis auf Baugrundstück: 12 

Städtebaulich wünschenswert ist es allerdings, den Realnachweis auf 9 Stellplätze anzupassen und folglich 3 Stellplätze abzulösen. Der Antragsteller will jedoch davon keinen Gebrauch machen.

 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich:  22 anrechenbar: /         nachzuweisen: 22

 Nachweis auf Baugrundstück: 22

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nicht nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Naturschutz:

 

Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung und ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorgelegt. Mit beiden besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis. Für die zu fällenden Bäume werden 12 Ersatzpflanzungen vorgenommen und eine Ausgleichszahlung vom Antragsteller geleistet. Es werden 6 Laubbäume auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 3024 gepflanzt. Die bestehenden Bäume sowie die neu zu pflanzenden Bäume werden dauerhaft grundbuchrechtlich abgesichert.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

Dem Freiflächengestaltungsplan wird seitens der Denkmalpflege zugestimmt. Die Art des Betonpflasters ist mit der Abt. Denkmalpflege zu bemustern.

 

Besonderheiten:

 

Aufgrund der sensiblen städtebaulichen Lage muss die Qualität des Vorhabens wie auch die Sicherung aller erhaltbaren Bäume in einem städtebaulichen Vertrag abgesichert werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu unter der Maßgabe, dass die grundbuchrechtliche Absicherung der Bäume rechtssicher erfolgt und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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