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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3069-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Zum 1. September 2018 erfolgte innerhalb des Sozialreferates der Stadt Bamberg eine Umstrukturierung. Diese äußerte sich insbesondere in der Einrichtung eines neuen Sachgebietes "Erwachsenenhilfe" im Amt für soziale Angelegenheiten sowie der Neugründung des "Amtes für Inklusion". Auf den Sitzungsvortrag VO/2018/1799-51 wird verwiesen.

 

Die vorher beim Stadtjugendamt angesiedelte Betreuungsstelle für Erwachsene und die Präventionsstelle Obdachlosigkeit -vorbeugende Wohnungshilfen wurden dem Amt für soziale Angelegenheiten im Sachgebiet Erwachsenenhilfe angegliedert.

 

Durch diese Umverteilung ist eine Änderung in der aktuellen Satzung für das Jugendamt der Stadt Bamberg veranlasst.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bamberg vom 16. Mai 2014 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 29.05.2014 Nr. 12)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942, BayRS 86-7-A/G), das zuletzt durch § 5 Abs. 19 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 743), durch Gesetz vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 746) und durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (S. 747) geändert worden ist folgende Satzung:

 

 

 

 

§ 1

 

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bamberg vom 16. Mai 2014 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 29.05.2014 Nr. 12) wird wie folgt geändert:

 

In § 1 Absatz 2 werden die bisherigen Ziffern 3 und 5 gestrichen. Die bisherige Ziffer 4 wird zu Ziffer 3.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 16. Mai 2020 in Kraft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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