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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3075-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Betrieb der Jugendherberge Wolfsschlucht als städtische Einrichtung wurde nach dem Eintritt in den Ruhestand der Herbergseltern Schumm an das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim übertragen. Im Jahr 2011 erfolgte der Umzug des Betriebs in das Jugendgästehaus am Unteren Kaulberg 30.

 

Das Gebäude der nunmehr ehemaligen Jugendherberge Wolfschlucht wurde daraufhin einer Zwischennutzung zugeführt, bevor eine Generalsanierung erfolgte. Nach deren Abschluss wird das Objekt wieder für die Jugendarbeit genutzt. Seit 2019 finden dort junge Menschen unter der Trägerschaft des Don Bosco Jugendwerks Bamberg im Erlebnispädagogischen Kompetenzzentrum Wolfsschlucht eine sichere Unterkunft und die Begleitung in ein selbstbestimmtes Leben. Auf die Sitzungsvorlage VO/2016/0483-51 wird verwiesen.

 

Die Satzung über die Benutzung der Jugendherberge der Stadt Bamberg (Jugendherbergs-Satzung) vom 15.05.2002 ist daher entbehrlich und kann aufgehoben werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Jugendherberge der Stadt Bamberg (Jugendherbergs-Satzung) vom 15.05.2002 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 30.05.2002 Nr. 12)

 

Vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Benutzung der Jugendherberge der Stadt Bamberg (Jugendherbergs-Satzung) vom 15.05.2002 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 30.05.2002 Nr. 12) wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 16. Mai 2020 in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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