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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3082-65

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorgang

 

Das Projekt Sutte wurde in mehreren Bau- und Werksenaten behandelt. Die nachfolgende Auflistung zeigt die Historie:

 

02.04.2014

VO/2014/0740-65

Wasser 2025 – Wasserleitungsverlegung Sutte bis

Michelsberg Bereitstellung von Planungsmitteln

24.06.2014

VO/2014/0740-65-1

Wasser 2025 – Wasserleitungsverlegung Sutte bis

Michelsberg Bereitstellung von Planungsmitteln

11.11.2015

VO/2015/1740-65

Wasser 2025 – Wasserleitungsverlegung Sutte bis Michelsberg Sachstand

08.06.2016

VO/2016/0238-65

Wasser 2025 – Projekt Sutte/ Michelsberg – Kanal-, Leitungs- und Straßenbau Sachstandsbericht

08.06.2016

VO/2016/0239-65

Wasser 2025 – Projekt Sutte/ Michelsberg – Kanal-, Leitungs- und Straßenbau Vergabe der Ingenieurleistung nach VOF-Verfahren

18.01.2017

VO/2016/0664-65

Wasser 2025 – Projekt Sutte/ Michelsberg – Kanal-, Leitungs- und Straßenbau Sachstandsbericht

21.06.2017

VO/2017/0903-65

Wasser 2025 – Projekt Sutte/ Michelsberg – Kanal-, Leitungs- und Straßenbau Sachstandsbericht

05.12.2017

VO/2017/1209-65

Wasser 2025 – Projekt Sutte/ Michelsberg – Kanal-, Leitungs- und Straßenbau Sachstandsbericht

05.12.2017

VO/2017/1334-A6

Sutte Bamberg – Kanal-, Wasserleitungs-, Gasleitungsbauarbeiten und Kabelschutzrohrarbeiten Auftragsvergabe

11.04.2018

VO/2018/1558-65

Wasser 2025 – Projekt Sutte – Kanal-, Leitungsbau Sachstandsbericht

04.07.2018

VO/2018/1793-65

Wasser 2025 – Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahmen in der Sutte Sachstandsbericht

10.10.2018

VO/2018/1891-65

Wasser 2025 – Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahmen in der Sutte Sachstandsbericht

16.01.2019

VO/2018/2173-A6

Wasser 2025 – Projekt Sutte Vergabe Straßenbau- und Kabelverlegearbeiten

26.11.2019

VO/2019/2784-61

Verkehrsbereich Sutte/Matern Empfehlung aus der Bürgerversammlung am 26.09.2019 – Antrag von Herrn Michael Vogel und Frau Vera Mamerow

 

Die Straßenbaumaßnahmen in der Sutte selbst sind bis auf die Asphaltdeckschicht und die Beschilderungsarbeiten abgeschlossen. Die Arbeiten in der Maternstraße und an der Treppenanlage werden nach der Sanierung der Stützmauer oberhalb der Treppenanlage ausgeführt und voraussichtlich Anfang September 2020 abgeschlossen sein.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine negative Kostenentwicklung ersichtlich.

 

 

  1. Ideen, Anregungen und weiteres Vorgehen

 

Am 03.03.2020 fand ein Gespräch der Anlieger mit dem Oberbürgermeister statt, in welchem viele Ideen und Anregungen vorgetragen wurden. Nachfolgend werden diese behandelt.

 

  1. Die Ausweisung der Sutte als verkehrsberuhigter Bereich wird, wie im Umweltsenat am 26.11.2019 beschlossen, weiterverfolgt. Den Beschilderungsplan wurde vom Straßenverkehrsamt mit den Anliegern erörtern. Die Kosten für die Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 inklusive Aufstellung belaufen sich auf ca. 400 €.
     
  2. In den ersten zwei bis drei Wochen nach Verkehrsfreigabe der Sutte wird das Straßenverkehrsamt verstärkt kommunale Geschwindigkeitsüberwachungen veranlassen.

 

  1. Es wird eine mobile Geschwindigkeitsanzeige in den ersten Wochen nach der Verkehrsfreigabe angebracht. Die Kosten hierfür werden sich auf ca. 4.000 € belaufen.

 

  1. Es wurde geprüft, ob im Baubereich der Sutte die Asphaltdeckschicht in rotem Farbasphalt anstelle normalem schwarzen Asphaltes ausgeführt werden kann. Die Mehrkosten hierfür liegen bei ca. 55.000 € brutto. Eine Finanzierungsmöglichkeit hierfür wird nicht gesehen. Inwieweit die Mehrkosten zu einem grundlegenden rücksichtsvolleren Verkehrsverhalten gerade bei besonders rücksichtslosen Verkehrsteilnehmenden führen würden, bleibt ohnehin fraglich. Untervarianten mit mehrfachem Wechsel der Asphaltfarbe sind technisch nicht möglich.

 

  1. Die Anlieger haben vorgeschlagen, an verschiedenen Stellen die Aufenthaltsqualität durch die Anpflanzung von Bäumen zu erhöhen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um Standorte vor Maternstraße 8, Maternstraße 29 und Sutte 15.

 

Maternstr. bei Haus Nr. 8

 

   

 

 

 

 

Maternstr. bei Haus Nr. 29

 

 

Sutte bei Haus Nr. 13/15

 

 

Für alle drei Standorte gilt, dass der Untergrund so voller Leitungen liegt, dass kein Wurzelraum für Bäume in Pflanzlöchern vorhanden ist. Nachdem das gesamte Projekt der letzten Jahre sich zentral immer um diesen begrenzten Raum im Untergrund gedreht hat, existiert auch keine Möglichkeit hier etwas zu ändern. Bäume in bodenebenen Beeten scheiden folglich aus.

 

Die Alternative zu Bäumen in Pflanzgruben sind Bäume oder Büsche in Pflanzkübeln. Das Gartenamt wird entsprechende Dauerpflanzkübel an den gewünschten Standorten aufstellen.

 

  1. Anträge

 

Zum Thema Sutte liegt auch ein Antrag der CSU und BA Stadtratsfraktionen vom 15.06.2020 vor.

Ziffer 1 beantragt einen Sachstandsbericht zum Geländer. Diesen wird der Technische Werkleiter in der Sitzung geben.

Ziffer 2 bezieht sich auf den Mobilitätssenat und wird daher nicht im Bau- und Werksenat behandelt.

Zum Thema Baufortschritt liegt ferner ein Antrag der CSU und BA Stadtratsfraktionen vom 29.06.2020 vor.

Spiegelstrich 1 fragt nach dem Grund des Baustillstandes in der Sutte. Dieser beruht darauf, dass den Anliegern und dem Stadtrat zugesagt worden war, dass vor der baulichen Fertigstellung der Bau- und Werksenat noch die Gelegenheit erhalten soll, sich mit den Ideen und Anregungen zu befassen. Coronabedingt bzw. durch verzögerte Fraktionsbildung hat sich die Werksenatsbehandlung unvorhersehbar verzögert.

Soweit die Beschlussantragsziffer 2 positiv beschlossen werden sollte, wird die Sutte zügig fertig gebaut werden.

Die übrigen Spiegelstriche beziehen sich auf Baumaßnahmen, bei denen nicht der Entsorgungs- und Baubetreib Bauherr ist. Hier wird das Straßenverkehrsamt, welches die Baustellen genehmigt hat, die Verzögerungsgründe ermitteln und die Fragen schriftlich beantworten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Entsorgungs- und Baubetreib zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat stimmt der dargestellten Vorgehensweise zu.
  3. Die Ziffer 1 des Antrages der CSU und BA Stadtratsfraktion vom 15.06.2020 sowie der Antrag der CSU und BA Stadtratsfraktion vom 29.06.2020 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 4.400 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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