"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3106-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vor­zulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2019 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist Folgendes auszuführen:

 

 A) Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Bamberg

 

  1. Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2019 hat sich im Vergleich zum Haushaltsplan günstiger entwickelt. Er schließt mit einem Überschuss von 35.108.187,78 € ab. Die Sonder­vermögen (Unterabschnitte 8900, 8906 und 8907) erwirtschafteten einen Über­schuss in Höhe von 34.548,49 € und die kostenrechnende Einrichtung Friedhof einen Überschuss in Höhe von 8.065,28 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 35.150.801,55 €. Davon sind insgesamt 298.505,90 € in 2020 sofort erneut bereitzustellen, die auf den städtischen Verwaltungs­haushalt entfallen.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflicht­zuführung an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögens­haushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2019 mit insgesamt 1.103.371,74 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2019 wurden 91.670 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 23.000 € bei den Sondervermögen und 8.670 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtung Musikschule). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 5.036.000 € vorgesehen (darunter 2.126.000 € für den Bereich Konversion).

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2019 in Höhe von 37.626.846,08 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.161.249,46 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sonder­vermögen mit insgesamt 34.548,49 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 34.362.224,88 € (ohne Sonder­vermögen und Kostenanteile: 34.248.694,86 €).

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von 16.692.197,44

und

Netto-Minderausgaben von 18.458.604,11 .

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 31.574.513,29 € Einnahmeausfälle in Höhe von 13.262.434,62 € gegenüber. Zudem sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste in Höhe von 1.619.881,23 € entstanden.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehr­ausgaben von 52.571.284,30 € die Minderausgaben in Höhe von 35.879.086,86 €. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (2.487.540,92 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 218.882,65 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

 

Die wichtigsten Verschiebungen innerhalb des Einzelplans 9 „Allgemeine Finanz­wirtschaft“ werden im Folgenden dargestellt:

 

Den Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 10.234.118,39 € stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe von 26.683.907,74 € gegenüber.

 

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Die Gewerbesteuer ist mit einem Rechnungsergebnis von 49.825.616,18 € die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (18,88 %). Das Rechnungs­ergebnis liegt um 4.215.616,18 € über dem Haushaltsansatz von 45.610.000 €. Wegen eingelegter Rechtsbehelfe mussten jedoch zwei Einzelwertberichtigungen in Höhe von 7.537.101 € vorgenommen werden (siehe auch Anlage 5 Buchstabe c). Dadurch liegt das tatsächliche, verwendungsfähige Rechnungsergebnis lediglich bei 42.288.515,18 € und damit 3.321.484,82 € unter dem Haushaltsansatz.

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

 

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr konnten durch die gute Arbeitsmarktlage bei einem Haushaltsansatz von 39.890.000 € Mehreinnahmen von 4.251.371 € verzeichnet werden.

 

 

c)      Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 2.161.249,46 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 35.465.596,62 € erwirt­schaften, die im Haushaltsplan mit 91.670 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert unter anderem aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (4.215.616,18 €), beim Gemeindeanteil an der Einkommen- (4.251.371 €) und Umsatzsteuer (2.601.862 €) sowie der Schlüsselzuweisung (2.878.916 €).

 

 

 

  2. Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 75.076.759,76 € ab. In den Einnahmen enthalten ist die Gesamtüberschusszuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 35.150.801,55 € (inkl. Sondervermögen und der Beträge für erneute Bereit­stellungen des Verwaltungshaushaltes). Die Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes beinhaltet mit ins­gesamt 2.870.682,13 € die Gesamtsumme der Beträge, die im Folgejahr erneut bereitzustellen sind (inkl. Sondervermögen). In den Volumina enthalten ist außer­dem der Überschuss der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof. Der Saldo des Gesamt­überschusses beträgt demnach 3.161.010,84 €. Davon entfallen auf die Sondervermögen 22.829,67 €. Auf den städtischen Bereich entfallen insgesamt 3.138.181,17 €, aufgeteilt auf die Gebührenausgleichsrücklage Friedhof in Höhe von 8.065,28 € und auf den übrigen städtischen Haushalt in Höhe von 3.130.115,89 € (Anlage 5 Buchstabe b). 

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der Überschuss von 3.138.181,17 € den Rücklagen zuzuführen.

 

Es wird folgende Verwendung des städtischen Überschusses vorgeschlagen:

 

Haushaltsausgleichsrücklage

1.485.000,00 €

Altschuldentilgungsfonds

 

1.344.200,00 €

Zuführung an Sonderrücklagen

 

- Stellplatzablöserücklage

 

255.878,89 €

- Energiesparfonds

 

28.769,68 €

- Gebührenausgleichsrücklage Friedhof

8.065,28 €

Freie Rücklage

 

16.267,32 €

 

 

Die Zuführung zur Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe erscheint angesichts der folgenden Aspekte dringend notwendig:

 

Bereits der Ausgleich des Haushaltsplans 2020 war nur mit Hilfe einer Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage möglich. Allein im Verwaltungshaushalt werden 9,126 Mio. € aus der Haushaltsausgleichsrücklage benötigt, um die laufenden Aus­gaben zu decken.

 

Für 2021 kommen zusätzlich folgende nicht beeinflussbare Kostensteigerungen, die bereits gesetzlich oder vertraglich festgelegt sind, auf die Stadt Bamberg zu:

-  Aufgrund der Tarif- und Besoldungsanpassungen ist bei den Personalkosten mit Mehrausgaben von geschätzt 3 Mio. € zu rechnen.

-  In 2020 und 2021 werden im Zuge des KITA-Pakets voraussichtlich weitere 18 Gruppen in Betrieb gehen. Die Ausgaben für die kindbezogene Förderung werden um rund 1,6 Mio. € (brutto) steigen.

-  Bei der Bezirksumlage ist aufgrund des geplanten Investitionsvolumens von 500 Mio. € für die Bezirkskliniken eine Erhöhung im siebenstelligen Bereich zu erwarten.

 

Auch die Corona-Pandemie wird den städtischen Haushalt vor kaum zu bewältigende Herausforderungen stellen:

-  Aufgrund der Umsatz- und Gewinneinbußen in der Bamberger Wirtschaft wird es zu einem enormen Rückgang der Gewerbesteuer kommen. Anträge auf Minderung der Vorauszahlungen und Stundungsanträge liegen bereits vor.

-  Durch Wirtschaftseinbrüche und drohende Geschäftsaufgaben werden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer als bisher stärkster Einnahmequelle der Stadt Bamberg auch auf lange Sicht zurückgehen.

-  Die hohe Anzahl von Betrieben mit Kurzarbeit wird ebenfalls Minderungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach sich ziehen.

-  Sowohl Geschäftsschließungen während der Ausgangsbeschränkungen als auch Kurz­arbeit und Arbeitslosigkeit werden einen direkten Einfluss auf das Konsumverhalten haben, sodass auch ein Rückgang bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu erwarten ist.

-  Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit wird zudem die Kosten im Hartz-IV-Bereich deutlich erhöhen.

 

Die oben genannten Punkte zeigen die Unsicherheiten auf, mit denen bereits das laufende Haushaltsjahr konfrontiert ist. Für die Haushaltsplanaufstellung 2021 scheint es daher unerlässlich die Haushaltsausgleichsrücklage in vorgeschlagener Höhe zu bilden und Vorsorge für die anstehenden Herausforderungen zu treffen.

 

Die Zuführung zum Altschuldentilgungsfonds soll der Stadt ermöglichen, diejenigen Darlehen, die in der mittelfristigen Betrachtung aus der Zinsbindung auslaufen werden, dann sofort mit ihrem jeweiligen Restbetrag tilgen zu können. Hierdurch kann der Verwaltungshaushalt nachhaltig entlastet werden. Dies ist auf das Engste verknüpft mit den beiden Sondervermögen Konversion und Bahnausbau. Denn die Regierung hat der Einrichtung der Sondervermögen nur zugestimmt, wenn deren Schuldendienst im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden kann.

 

Hinsichtlich der Bestückung des Energiesparfonds und der Stellplatzablöserücklage handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse.

 

Der Überschuss der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist aufgrund der haushalts­rechtlichen Bestimmungen der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c.

    

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 52.980.102,36 € stehen Minder­einnahmen von 80.621.842,60 gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 27.641.740,24 €; hierbei berücksichtigt sind Ausfälle auf Kasseneinnahme­reste bzw. Haushalts­einnahmereste von 125.600 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kredit­aufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

   Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

   

 

 

   Die einzelnen Beträge können der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt ausgewiesene und von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.710.000 € wurde durch Bildung eines Haus­haltseinnahmerestes in entsprechender Höhe für eine künftige Aufnahme gesichert.

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch geminderte Haushalts- und Kassenein­nahmereste in Höhe von 125.600 €; dem gegenüber stehen Einsparungen bei alten Haus­haltsausgaberesten in Höhe von 9.659.068,67 € (Anlage 3).

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 30.843.183,68 € ein, der Einsparungen i. H. v. 58.484.923,92 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Minderausgaben von 27.641.740,24 €. Hierbei bereits berücksichtigt sind neu gebildete Haushaltsausgabereste (33.732.365,19 €), welche die Einsparungen bei alten Haushaltsaus­gaberesten (9.659.068,67 €) um 24.073.296,52 € übersteigen (Anlage 3). Außerdem wurden alte Haushaltsausgabereste in Höhe von 32.183.456,27 € nach 2020 weiter übertragen.

 

     Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

c) Schulden- und Rücklagenstand

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2019 um 948.540,54 € (Anlage 5 Buchstabe d) reduziert werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweck­gebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) zum 31.12.2019  25.830,33 € (Anlage 5 Buchstabe c).

 

 

 

 B) Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

 

Die Jahresrechnung 2019 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin als angespannt zu bezeichnen ist. Durch die Corona-Pandemie wird sich die finanzielle Lage der Stadt zudem extrem zuspitzen:

Die Gewerbesteuer als bisher stärkste Einnahmequelle der Stadt Bamberg wird massiv einbrechen. Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern zwingen viele Unternehmen dazu, ihre Geschäfte vorübergehend zu schließen. Der Absatzmarkt kommt weltweit nahezu zum Stillstand. Neben den gesundheitlichen Gefahren des Virus bangen viele Menschen um ihre finanzielle Existenz. Viele Gewerbetreibende haben schon jetzt die Minderung ihrer Gewerbe­steuervorauszahlungen oder eine Stundung beantragt. Durch den Nachfrage- und Auftrags­rückgang werden die Unternehmensgewinne einbrechen. Es ist nicht auszuschließen, dass einige Unternehmer ihre Geschäfte ganz aufgeben müssen. Für die Gewebesteuer droht dadurch bereits im Haushaltsvollzug 2020 ein drastischer Rückgang. Aber auch auf lange Sicht wird die Gewerbesteuer nur noch einen Bruchteil des bisherigen Rechnungsergebnisses betragen. Bis sich die Gewerbesteuer der Stadt Bamberg von den Folgen der Corona-Pandemie erholen wird, werden Jahre vergehen.

 

Aufgrund steigender Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit wird sich die Arbeitsmarktlage auch in Bamberg verschlechtern. Ein niedrigeres Aufkommen an Lohn- und Einkommensteuer führt zu sinkenden Einnahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Gleichzeitig wird sich durch die schlechte Arbeitsmarktlage auch das Konsumverhalten der Menschen zum Negativen verändern, sodass beim Gemeinde­anteil an der Umsatzsteuer ebenfalls mit Minder­einnahmen zu rechnen sein wird. Auch die Geschäftsschließungen während der Ausgangs­beschränkungen werden sich negativ auf diese Einnahmeart auswirken.

 

Steigende Arbeitslosenzahlen belasten den städtischen Haushalt mit zusätzlichen Sozial­ausgaben im Hartz-IV-Bereich. Ebenfalls sind steigende Ausgaben in der Jugendhilfe nicht auszuschließen, da die häusliche Gewalt in Krisenzeiten eher zunimmt.

 

Da der Freistaat umfangreiche Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufgelegt hat und auch seine Kosten für das Gesundheitssystem steigen, ist derzeit noch nicht absehbar, inwieweit die steigenden Staatsausgaben negative Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich nach sich ziehen werden.

 

Die Ausgaben für die kindbezogene Förderung werden mit dem weiteren Ausbau des Betreuungsangebots weiter steigen. In den Jahren 2020 und 2021 werden voraussichtlich 18 geplante zusätzliche Gruppen eröffnen. Von einer weiteren Erhöhung des Basiswertes ist ebenfalls auszugehen, sodass auf die Stadt Bamberg Mehrausgaben von rund 1,6 Mio. (brutto) zukommen werden.

 

Aufgrund der Tarifabschlüsse und der Besoldungserhöhungen wird bei den Personalkosten nach vorsichtiger Schätzung mit einem Anstieg von rund 3 Mio. € im Jahr 2021 gerechnet.

 

Durch die anstehende Grundsteuerreform sowie durch das Familienentlastungsgesetz drohen zusätzliche Einnahmeausfälle. Zudem ist nach wie vor nicht geklärt, wie eine Folgeregelung für den Belastungsausgleich (Hartz IV) aussehen wird. Ohne eine solche würden der Stadt Bamberg ab 2021 Einnahmen von rund 0,9 Mio. pro Jahr fehlen.

Auf der Ausgabenseite ist mit einer deutlich höheren Belastung durch die Bezirksumlage zu rechnen, da auch die Sozialausgaben des Bezirks weiter steigen werden und ein Investitions­paket in Höhe von 500 Mio. € für die Bezirkskliniken geplant ist.

 

Dies zeigt, dass der Verwaltungshaushalt vielen Einflüssen und Risiken ausgesetzt ist. Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts wird in den kommenden Jahren ohne drastische Spar­maßnahmen nahezu unmöglich. Dabei ist ein ausgeglichener Haushalt unabdingbar für die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Regierung hat zudem der haushaltsrechtlichen Abbildung der Vorhaben Konversion und Bahnausbau in Form jeweils eines Sonderver­mögens innerhalb des städtischen Haushalts nur zugestimmt, wenn der Verwaltungshaushalt den laufenden Schuldendienst dafür erwirtschaften kann. Dazu ist es unerlässlich, dauerhaft eine „freie Spanne“ zu erreichen. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, droht ein sofortiger Stopp aller Konversionsmaßnahmen und des Bahnausbaus. Dies käme bei beiden für die Stadt Bamberg so wichtigen Vorhaben einer „Vollbremsung“ gleich mit der Folge, dass keinerlei Gestaltungs­spielraum für die Politik mehr bestünde.

 

Anders als Bund und Land dürfen die Kommunen jedoch gemäß Art. 71 GO keine Kredite aufnehmen, um laufende Kosten zu finanzieren. Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts ohne Kreditaufnahme („Schwarze Null“) ist daher unerlässlich und muss bei allen weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Investitionsmaßnahmen in Bamberg, für die Vorsorge zu treffen ist. Hier sind insbesondere der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und die Schulhaussanierungen, wie z.B. Blaue Schule oder Gymnasien (über die Zweckverbands­umlage), zu nennen. Bei der Fortsetzung der Sanierung der Blauen Schule ist beim Schul­gebäude mit ca. 25 Mio. € zu rechnen, während für den 1. BA bereits 12,8 Mio.  finanziert wurden. Für die Sanierung eines Gymnasiums muss mit ca. 30 Mio. € kalkuliert werden, von denen über die Zweckverbandsumlage 38% auf die Stadt Bamberg entfallen.

 

Um den Haushaltsvollzug 2020 angesichts der Corona-Pandemie sicherzustellen, musste das lange geplante und kurz vor Baubeginn stehende Vorhaben „Franz-Fischer-Brücke“ in Bug vorerst zurückgestellt werden.

 

Aktuell liegt noch keine Genehmigung des Haushalts 2020 vor. Ob und in welcher Form diese erteilt wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Daher befindet sich die Stadt Bamberg momentan noch in der sog. „haushaltslosen“ Zeit gemäß Art. 69 GO. Es können daher aktuell

- nur Zahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist,

- neue Vorhaben dürfen nicht begonnen werden,

- freiwillige Leistungen dürfen nicht ausgezahlt werden und

- neue Stellen dürfen nicht geschaffen werden.

 

Auch für die Haushaltsplanung 2021 ist mit erheblichen Einschränkungen bei der Festlegung der Haushaltsansätze zu rechnen.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K wird vom Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2019 Kenntnis genommen.

 

  1. Der Überschuss des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 3.138.181,17 € ist den Rücklagen wie folgt zuzuführen:

Haushaltsausgleichsrücklage

1.485.000,00 €

Altschuldentilgungsfonds

 

1.344.200,00 €

Zuführung an Sonderrücklagen

 

- Stellplatzablöserücklage

 

255.878,89 €

- Energiesparfonds

 

28.769,68 €

- Gebührenausgleichsrücklage Friedhof

8.065,28 €

Freie Rücklage

 

16.267,32 €

 

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zu­zuleiten.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...