"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3114-R3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Am 29. Mai 2019 hat der Stadtrat bereits über einen ersten Antrag zum o.g. über die KfW ausgeschriebenen Förderprogramm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat beraten. Damals musste der Antrag in kürzester Zeit zusammengestellt und abgesandt werden und die Information des Stadtrates konnte nur im Nachhinein erfolgen. Die Veröffentlichung des Online-Formulars erfolgte 06. Mai 2019, der Antragsschluss war bereits am 17. Mai 2019. Im Ergebnis hatte dieser erste Antrag keinen Erfolg. In Bayern haben in der Kategorie Kleinstädte die Stadt Haßfurt (13.600 Einwohner) und der Landkreis Wunsiedel eine Förderung erhalten. Von den großen und mittelgroßen Städten in Bayern erhielt keine einen Zuschlag.

 

Die nachträgliche Analyse ergab, dass trotz der kurzen Frist zwar ein – auch im Vergleich mit den beiden erfolgreichen Anträgen aus Bayern – qualitativ guter und formal vollständiger Antrag gestellt worden war. In der Größenkategorie der Stadt Bamberg hatte es aber offenbar so viele konkurrierende Anträge gegeben, dass die Domstadt trotzdem nicht zum Zuge kam.

 

Die angekündigte zweite Staffel wurde mit deutlich größerem Vorlauf ausgeschrieben. Die Abgabe der Unterlagen sollte bis 20. April 2020 erfolgen, der Termin wurde aber Ende März angesichts der Coronakrise auf den 20. Mai 2020 verschoben. Dadurch bestand einerseits die Chance, einen noch besseren Antrag als 2019 zu erarbeiten. Andererseits werden sich auch bundesweit erheblich mehr Kommunen beteiligen – mutmaßlich auch mit teilweise sehr starken Konzepten.

 

Zunächst hat das Wirtschaftsreferat deshalb persönlichen Kontakt mit der Stadt Haßfurt aufgenommen, um von den Erfahrungen des dortigen Erfolgsantrags zu profitieren. Im Nachgang dazu konnte ein externer Berater unter Vertrag genommen werden, der bereits sowohl für die Stadt Haßfurt als auch für den Landkreis Wunsiedel tätig ist und über große Erfahrung im Antragsmanagement verfügt.

 

Als Konsequenz des Austausches mit der Stadt Haßfurt und der externen Beratung wurde der Schwerpunkt der Antragsentwicklung von der technischen Umsetzung einzelner Lösungen hin zur Entwicklung von Strukturen, Netzwerken und Kompetenzen zur Umsetzung digitaler Innovationen verschoben. Denn noch wichtiger als die technischen Plattformen sind – aus Sicht der Fördermittelgeber – die vernetzten Akteure, die sich lernend und in beständigem Austausch an der Gestaltung von Lösungen beteiligen. Dem entspricht auch der sehr hohe Stellenwert, der im Förderprogramm der Vernetzung und der Wissensdokumentation eingeräumt wird. Schließlich sollen die geförderten Städte „Leuchttürme“ sein und umsetzbare Konzepte für viele andere Städte entwickeln.

 

Bei einer App für Stadtbesucher entscheidet in diesem Sinne auch nicht nur die Qualität der technischen Umsetzung über den Erfolg. Sondern insbesondere die konsequente Orientierung am tatsächlichen Nutzen für die Anwender und das (Eigen)Interesse der Beteiligten, in der Betriebsphase beständig aktuelle und relevante Inhalte zur Verfügung zu stellen. Fehlt es am Nutzen für die Anwender oder an aktuellen Inhalten, ist es relativ sicher, dass selbst hohe Investitionen in die Programmierung einer App und in das Marketing zu keinem messbaren Erfolg führen.

 

Durch die oben dargestellte Zeitschiene blieb genug Zeit, um den Antrag in diesem Sinne gründlich vorzubereiten, zahlreiche Gespräche mit beteiligten Ämtern und mit möglichen Partnern innerhalb und außerhalb des Konzerns Stadt zu führen und insbesondere die Bevölkerung über das Online-Forum intensiv in die Entwicklung des Antrags einzubeziehen. Der damit verbundene Aufwand verspricht hohen Nutzen auch für den Fall, dass der Antrag angesichts gewachsener Konkurrenz auch im zweiten Anlauf keinen Erfolg haben sollte. Denn auch wenn z. B. das Land Bayern gerade sein Förderprogramm „Kommunal Digital“ wg. der Coronakrise ausgesetzt ist, so wird es doch absehbar zahlreiche Fördermöglichkeiten für relevante und umsetzbare Digitalisierungsprojekte geben, die in einem solchen Netzwerk schon entsprechend für die Beantragung von Fördermitteln vorbereitet sind. 

 

Dazu wurde Anfang Februar 2020 zunächst ein interner Workshop mit 25 Teilnehmer/innen aus allen Bereichen der Stadtverwaltung, von städtischen Tochterunternehmen (Stadtwerke, Sozialstiftung, Stadtbau, IGZ GmbH) und der Universität Bamberg durchgeführt. Für den 27.03. war dann ein Open Space geplant, um allen Bamberger/innen ein offenes Forum für die Entwicklung und Diskussion von Ideen zur digitalen Entwicklung des Zusammenlebens in der Welterbestadt zu geben. Außerdem war für den 02. April zu einem Roundtable-Gespräch mit ausgewählten Wirtschaftsvertretern zum selben Thema eingeladen.

 

Da diese persönlichen Treffen wegen der Pandemie ausfallen mussten, wurde kurzfristig ein Online-Forum geschaffen, in dem sich Interessierte vernetzen, Nachrichten austauschen, Ideen einstellen, kommentieren und weiterentwickeln sowie Dokumente abspeichern und teilen können. Das Tool der Fa. Intrakommuna aus München wurde speziell für Kommunen entwickelt und bietet die wichtigsten Möglichkeiten aktueller sozialer Netzwerke in Kombination mit einem hohen Datenschutzniveau. Das Forum steht unter der Adresse

 

https://bamberg-buerger.intrakommuna.net

 

auch nach Abgabe des Antrags für Jedermann zur Mitwirkung offen. Schon nach kurzer Zeit hatten sich weit über 150 Teilnehmer/innen eingetragen und über 50 konkrete Ideen zur Diskussion gestellt (Stand 02.06.2020).

 

Das Engagement des Wirtschaftsreferates für digitale Innovationen auch außerhalb der Stadtverwaltung steht in einem größeren Zusammenhang. Der Stadtrat hat bereits im September 2018 eine „Digitale Agenda“ beraten, die von dem im Mai 2018 neu eingerichteten Referat für Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung vorgelegt wurde. Nun bietet sich durch das o.g. Förderprogramm zum zweiten Mal die Chance, die Entwicklung einer digitalen Strategie für die gesamte Stadt Bamberg trotz stark beschränkter Eigenmittel substantiell voranzutreiben und – im Falle einer Förderung des Projekts – wesentliche Investitionen für den gesamten städtischen Raum bis zum Jahr 2026 umzusetzen.

 

Gefördert werden sollen mit diesem Programm integrierte Smart-City-Strategien und Investitionen zur Umsetzung, um für die Kommunen auf regionaler, gesamtstädtischer und Quartiers-Ebene beispielhafte Lösungen für zentrale Herausforderungen des technologischen Wandels zu finden. Ziel ist es, neue (digitale) Technologien in den Dienst der Menschen zu stellen und dabei lebenswerte Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und zu erhalten.

 

Insgesamt stehen wie in der ersten Runde des Programms im Vorjahr wieder 150 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die auf etwa 10 Modellstädte bundesweit verteilt werden sollen. Die Förderhöhe pro gefördertem Modellprojekt beträgt dabei in der Regel 65 % der förderfähigen Kosten. Soweit die Kommunalaufsicht – wie im Fall von Bamberg erfolgt – die besonders schwierige Haushaltslage der Stadt bestätigt, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 90 % bei einem reduzierten Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten. So stellt das Förderprogramm für Bamberg angesichts der enormen Herausforderungen der digitalen Transformation und der durch die Corona-Krise angespannten Haushaltslage eine große Chance zur Bewältigung der damit verbundenen finanziellen Belastungen dar.

 

Folgende fünf Projektcluster wurden im Antrag beschrieben und sollen im Fall der Förderung mit konkreten – noch zu definierenden – Projekten gefüllt werden:

 

1. Digitales Welterbe / Digitaler Zwilling / virtuelle Präsentation des Welterbes

2. Datengestütztes Mobilitätsmanagement

3. Smart City Research Lab / Wissenschaftliche Validierung digitaler Ideen

4. Umfassende Bürgerbeteiligung und verbesserte Bürgerdienste

5. Quartiersprojekte / Wohnortnahe Maßnahmen auch für Außenbezirke

6. Digital Health Services / Wertschöpfung Dienst an der Gesundheit

 

In diesen Clustern können auch die allermeisten der im Bürgerforum gesammelten über 50 Ideen zusammengefasst und an deren übergreifenden Zielsetzungen ausgerichtet und bewertet werden. Das Research Lab der Uni Bamberg stellt dabei für diese und für weitere in der Zukunft generierte Ideen einen Qualitäts-Check dar. Mit Hilfe von studentischen Praxisarbeiten soll für jede einzelne Idee die Umsetzbarkeit, die Akzeptanz und die wissenschaftliche Validität geprüft werden. Dies dient auch der Wirtschaftlichkeit und der an Nachhaltigkeit orientierten Auswahl von aus den Fördermitteln kofinanzierten Maßnahmen. Im Rahmen der Strategieentwicklung, für die nach Bewilligung der Fördermittel zwei Jahre vorgesehen sind, werden auch die im Antrag genannten Themencluster noch einmal präzisiert und ergänzt.

 

Für das Gesamtprojekt kann laut Ausschreibung eine Förderung in Höhe von maximal 17,5 Mio. beantragt werden, die sich über die  Projektlaufzeit von 7 Jahren verteilt. Der Eigenanteil beschränkt sich auf 10 % der förderfähigen Kosten, also rechnerisch 1,75 Mio. Euro im Gesamtzeitraum. Davon werden nach derzeitigem Planungsstand etwa 0,5 Mio. Euro Personalkosten sein, die von der Stadt und den beteiligten städtischen Töchtern wie Stadtwerken und Stadtbau auch durch vorhandenes Personal aufgebracht werden können. Von den verbleibenden 1,25 Mio. Euro an Investitionen werden ca. 0,5 Mio. Euro von städtischen Töchtern aufgebracht und 0,75 Mio. Euro – wiederum verteilt über die 7 Jahre der Laufzeit – von der Stadt Bamberg.

 

Zu beachten ist, dass die Maßnahmen des Projekts, die durch die Stadt Bamberg selbst umzusetzen wären, in Teilen auch ohne Bundesförderung rein aus Eigenmitteln des IT-Amtes und des Amtes für Bürgerbeteiligung umgesetzt werden müssen, z. B. aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Online Zugangs Gesetzes (OZG) oder des Bayerischen eGovernmentGesetzes. Durch die Förderung ergibt sich so die Möglichkeit einer beschleunigten und in der Qualität deutlich besseren Umsetzung sowohl von Pflichtaufgaben als auch von freiwilligen Leistungen der Stadt, und dies ohne Mehrbelastung des städtischen Haushalts.

 

Dies gilt insbesondere, weil auch die Kosten für bereits bestehende Stellen im Projekt zur Deckung des Eigenanteils eingesetzt werden können, soweit die Stelleninhaber anteilig oder in Gänze für das Projekt tätig sind.

 

Die Stadtwerke haben im Rahmen ihrer Strategieentwicklung insbesondere für den Bereich Mobilität bereits zahlreiche Maßnahmen vorausgedacht und im Aufsichtsrat zum Teil schon mehrmals vorgestellt. Bislang war eine zügige Umsetzung aufgrund von geringer Personalkapazität und knapper Investitionsmittel noch nicht möglich. Die Förderung durch das BMI würde deshalb auch und gerade für die Stadtwerke zu einer Beschleunigung der Entwicklung hin zu einem modernen, intermodalen Verkehrsdienstleister ermöglichen.

 

Der Text des unten stehenden Beschlusses muss zwingend eine Reihe von inhaltlichen Vorgaben bis hin zu konkreten Formulierungen aus der Ausschreibung des Förderprogramms enthalten. Diese Formulierungen entsprechen aber – ebenso wie die zwingend zu beachtenden Leitlinien und Empfehlungen der „Smart City Charta“ vollständig den Prinzipien der „Digitalen Agenda“ der Stadt Bamberg. Die „Smart City Charta“ mit dem Untertitel „Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten“ wurde nach einem Abstimmungsprozess mit über 70 Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 2017 veröffentlicht und ist unter www.bbsr.bund.de zu finden.

 

Voraussichtlich Anfang September wird die Jury des Fördermittelgebers über die eingegangenen Anträge entscheiden. Sollte die Stadt Bamberg einen Zuschlag erhalten, werden zeitnah darauf Vertreter der Stadt nach Berlin zur Besprechung des weiteren Vorgehens und Vorbereitung eines endgültigen Antrages für die Förderung eingeladen. Insofern hat der heute zu fassende Beschluss auch noch keine unmittelbaren Wirkungen auf den Haushalt der Stadt Bamberg. Dem Stadtrat wird dann nach der Sommerpause - rechtzeitig vor der eigentlichen, formellen Antragsstellung – wieder berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat begrüßt die durch die Verwaltung bereits erfolgte Online-Anmeldung des Modellprojekts "Smart City Bamberg" zum KfW-Wettbewerb "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung". 

 

  1. Soweit das Projekt ausgesucht wird, wird die Verwaltung damit beauftragt, das Modellprojekt "Smart City Stadt Bamberg" gemeinsam mit der Bamberger Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten.

 

  1. Soweit das Projekt ausgesucht wird, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities zu verfolgen und darauf zu achten, dass "Smart City" nicht bloß als sektorales Projekt verstanden, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet werden.

 

  1. Diese Bewerbung erfolgt in Kenntnis des geforderten Eigenanteil an dem Projekt, der eingebracht wird, soweit das Projekt "Smart City Bamberg" im KfW-Wettbewerb Smart City zur Förderung ausgewählt wird.

 

  1. Soweit das Projekt  bei dem Bundesförderprogramm ausgewählt wird, wird die Verwaltung damit beauftragt, dieses mit der Bereitschaft zum modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen umzusetzen.

 

  1. Soweit das Projekt ausgewählt wird, wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt auf die Gesamtstadt Bamberg zu beziehen und auf den Nutzen der enthaltenen Maßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Stadt zu achten.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...