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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3115-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Am 25.06.1997 hat der Stadtrat den Satzungsbeschluss über das Sanierungsgebiet „Bamberg-Mitte“ gefasst. Mit Bekanntmachung der Satzung am 13.03.1998 ist die Sanierungssatzung in Kraft getreten. Am 28.06.2000 hat der Stadtrat die Erweiterung des Sanierungsgebietes beschlossen. Die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Bamberg-Mitte“ ist durch die Bekanntmachung am 18.07.2000 in Kraft getreten.

 

Im Sanierungsgebiet „Bamberg-Mitte“ sind die Sanierungsziele bereits weitestgehend umgesetzt. Es stehen noch die Neugestaltungsmaßnahmen der Tocklergasse und der Färbergasse an. Diese beiden Maßnahmen stehen jedoch in Abhängigkeit zum einen von der Fertigstellung der privaten Hochbaumaßnahmen im Bereich der Tocklergasse, welche voraussichtlich 2021 abgeschlossen werden; zum andern von der Umsetzung der ausstehenden Kanalbaumaßnahme im Bereich Mittelstraße – Färbergasse.

Gerade die Kanalbaumaßnahme setzt die Bereitstellung hoher Summen im Kanalunterhalt voraus. Eine Prognose zur Umsetzung kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Als das Sanierungsgebiet „Bamberg-Mitte“ in Kraft trat, gab es keine Fristbeschränkung für die Fertigstellung der geplanten Maßnahmen. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung vom 01.01.2007 gilt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Frist von 15 Jahren, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.

 

Gemäß der Überleitungsvorschrift für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen des § 235 Abs. 4 BauGB müssen alle Sanierungssatzungen die vor dem 01.01.2007 bekanntgemacht worden sind, spätestens bis zum 31.12.2021 aufgehoben werden. Kann die Fertigstellung der geplanten Maßnahmen nicht bis zur Frist am 31.12.2021 durchgeführt werden, kann die Frist durch die Gemeinde auf Basis des § 142 Abs. 3 Satz 4 verlängert werden.

 

Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass die Frist auf jeden Fall bis 2028 verlängert werden sollte.

Dies ist nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB möglich. Der entsprechende Beschluss wird vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat legt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB das End-Datum für die Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet "Bamberg-Mitte" auf den 31.12.2028 fest.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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